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🇺🇸 Gründen Sie eine Firma in den USA – schnell, legal, online
LLC oder Corporation mit 0 % Steuerbelastung – bei richtiger Struktur und Wohnsitz.
Die Gründungskanzlei ist seit 2013 tätig
Unser Team besteht aus 18 Juristen und wir haben bereits über 2000 Unternehmen weltweit gegründet.
Fordern Sie eine individuelle Empfehlung und einen detaillierten Fahrplan für Ihr Unternehmen an.
📩 Beratung anfordernVorteile einer Firmengründung in den USA
Steuern ab 0 %
Bei richtiger Struktur und Wohnsitz
Anonymität
In einigen Bundesstaaten möglich
Schnelle Gründung
Ohne Anreise, ab 7 Tagen
Steuernummer
In ca. 4–6 Wochen
Geringe laufende Kosten
Minimale laufende Ausgaben
Banking-Möglichkeiten
Einfache Anbindung an Fintechs
Rechtsformen in den USA
In den USA gibt es zwei wichtige Rechtsformen, zwischen denen Sie wählen können: LLC und Corporation.
US Corporation gründen
Die Gründung einer US-Corporation entspricht einer deutschen Aktiengesellschaft. Die Eigentümer erhalten Aktien, die ihren Anteil an der Corporation belegen. Es gibt C-Corp und S-Corp. Eine C-Corp ist körperschaftsteuerpflichtig. Lassen Sie sich zur passenden Rechtsform beraten.
LLC – Limited Liability Company
Die LLC ist ähnlich der deutschen GmbH. Die Mitglieder haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Keine Komplementär-Corporation nötig. Keine Körperschaftsteuer, die Besteuerung erfolgt beim Mitglied im Wohnsitzland. Eine Ein-Mann-LLC kann steuerbefreit sein – aber sie darf in den USA keine Tätigkeit entfalten.
Steuerliche Behandlung
Das US-Steuerrecht erlaubt für einige Rechtsformen eine Wahl der steuerlichen Behandlung (Formular 8832, „Check-the-box-Verfahren“). Möglich: Besteuerung als Corporation, als Partnerschaft oder bei Ein-Mann-LLC als „Disregarded Entity“ (Besteuerung direkt beim Gesellschafter).
Fordern Sie ein persönliches Angebot an – wir prüfen, ob LLC oder Corporation für Sie besser ist.
📩 Beratung anfordernDie größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.
Muss man im Gründungsland wohnen?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.
Problematische Kanzleien
Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.
Kanzleiwechsel erschwert
Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.
Datenschutz und Kanzleistandort
Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.
Keine Steuern? Stiftungslösungen
Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.
Häufige Fragen zur Firmengründung in den USA
Sie können sich einen Bundesstaat aussuchen. Jeder Staat unterscheidet sich bei Besteuerung, Anonymität und laufenden Kosten
Zur USA gehören zum Beispiel:
Beispiel: Nevada, Carson City – Keine Körperschaftssteuer, ca. 3,2 Millionen Einwohner
Kalifornien, Sacramento – 8,84% Körperschaftssteuer, ca. 39,5 Millionen Einwohner
Florida, Tallahassee – 4,458%, ca. 21,7 Millionen Einwohner
...und viele weitere Staaten mit individuellen Vorteilen.
Für Corporations beträgt die US Federal Corporate Tax Rate 21% (Stand 2023).
Steuerbelastung im Vergleich: Deutschland vs. USA
Deutsche GmbH: Körperschaftsteuer 15,825% inkl. Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer ca. 403%
USA: Körperschaftsteuer progressiv: 15% bis $50.000, 25% bis $75.000, 35% darüber hinaus. Bundesstaatliche Einkommensteuer: 0–12% je nach Staat. Keine Gewerbesteuer.
Wie läuft eine Firmengründung in den USA ab?
Die Gründung dauert oft nur wenige Tage und kann meist online erfolgen. Voraussetzung: Der Firmenname muss noch verfügbar sein. Anmeldung bei der zuständigen Behörde ist Pflicht. Eine Beratung wird empfohlen, da je nach Staat verschiedene Regeln gelten.
Voraussetzungen für die Firmengründung in den USA
Hängt vom Bundesstaat ab: Rechtsform, Steuerpflichten und Gründungsdetails sind unterschiedlich. Auch der Wohnsitz kann bei der Rechtsformwahl eine Rolle spielen.
Welche Steuern fallen bei einer US-Gründung an?
Sie benötigen eine Employer Identification Number (EIN). Steuern: Bundes- & Bundesstaatensteuer, ggf. Umsatzsteuer je nach Bundesstaat. Einzelunternehmer nutzen ihre Social Security Number.
Die größten Vorteile einer LLC in den USA
- Steuerbefreiung möglich (bei nur 1 Mitglied)
- Kontoeröffnung ohne Anreise (Fintech möglich)
- Gründung in jedem US-Bundesstaat
- Anonyme Gründung in manchen Staaten möglich
Die Wahrheit über Steuersparmodelle
Briefkastenfirmen sind laut deutschem Außensteuergesetz oft rechtswidrig. Der NDR zeigt, wie leicht Auslandsgründungen sind – aber ohne Betriebsstätte/Geschäftsführung folgt Besteuerung in Deutschland.
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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unerlässlich.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenlos und unverbindlich – Sie können also nur gewinnen.

Tatjana Lintner
Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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