0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
In einigen Jurisdiktionen ist eine Anonymisierung des Gesellschafters einer juristischen Person möglich. Besonders eignet sich hierfür eine Aktiengesellschaft in Georgien. Die Aktionäre werden nicht veröffentlich.
Aufgrund strenger Anti-Geldwäschevorschriften erlaubigen immer weniger Standorte sog. Inhaberaktien oder anonyme Anteilseigner. In der gesamten Europäischen Union wurde das Transparenzregister mittlerweile umgesetzt, sodass die wirtschaftlich Berechtigten einsehbar sind.
Um eine Firmengründung anonym durchzuführen, bedarf es einer seriösen und erfahrenen Vorgehensweise. Wir kennen die Möglichkeiten und bieten unsere Erfahrung an, um die Inhaberschaft der Anteile anonym zu halten.
Anonymität bedeutet Diskretion. Diese ist besonders für wohlhabende Privatpersonen von enormer Bedeutung, um sich der Neugier Dritter zu schützen.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Die Gründung einer anonymen Firma übernehmen wir gerne für Sie. Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.