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Wo sind grenzüberschreitende Dienstleistungen steuerbar?
Grenzüberschreitende Dienstleistungen stellen umsatzsteuerlich einen Sonderfall dar, da hier der Ort der Leistungserstellung variieren kann und nicht immer eindeutig ist. Daher gelten hierfür innerhalb der EU einheitliche Regelungen, wie und wo Dienstleistungen versteuert werden müssen. Was Unternehmer wissen müssen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder in Auftrag geben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wo wird für grenzüberschreitende Dienstleistungen Umsatzsteuer fällig?
Das Umsatzsteuerrecht definiert alle Leistungen, die keine Lieferung von Sachgütern sind, als sogenannte sonstige Leistungen. Darunter fallen Nutzungsüberlassung wie Vermietung, Vergabe von Darlehen oder die Einräumung von Patentrechten sowie eben auch Dienstleistungen. Wird eine sonstige Leistung von einem Unternehmer in der EU an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat erbracht, so spricht man von einer innergemeinschaftlichen Leistung. Als Leistungsort wird erachtet, wo der Unternehmer, der die Leistung empfängt, seinen Sitz hat. Diese Regelung ist also analog zur grenzüberschreitenden Lieferung von Waren. Lediglich bei der Erbringung von Dienstleistungen an Privatkunden gilt der Sitz des erbringenden Unternehmens.
Bestimmungsort der Betriebsstätte
Einen Sonderfall stellt die Situation dar, wenn ein Unternehmer eine Leistung erhält, der sowohl inländische als auch ausländische Betriebsstätten hat. Dann stellt sich die Frage, ob es sich um eine grenzüberschreitende Leistung handelt oder ob die Dienstleistung von einem Empfänger im Inland erbracht wird. In diesem Fall ist es entscheidend, für welche der Betriebsstätten die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Liegt diese im Ausland, so liegt eine grenzüberschreitende Dienstleistung vor.
Was ist ein Mini-One-Stop-Shop?
Für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen gilt bereits seit dem 01.01.2015 die Sonderregelung des sogenannten Mini-One-Stop-Shop. Der Leistungsort ist schließlich der Wohnsitz des Empfängers. Dies würde für Unternehmer mit Kunden im Ausland einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten. Um eine Voranmeldung der Umsatzsteuer in mehreren Mitgliedstaaten zu umgehen, kann die Anmeldung zentral beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Schließlich ist es das Prinzip eines One-Stop-Shops, alle Schritte eines bürokratischen Prozesses an einer Anlaufstelle durchführen zu können. In einer zweiten Stufe des Digitalpaktes wurde der One-Stop-Shop ab dem 01.07.2021 auch für Warenlieferungen gültig.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
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