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Personengesellschaft: Definition und Arten


Eine Personengesellschaft ist eine Form der Unternehmensgründung, bei der mindestens
zwei natürliche oder juristische Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und
betreiben. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter einer
Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft. Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften, darunter die GbR,
OHG, KG und die GmbH & Co. KG.


Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)


Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie entsteht durch den
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen mindestens zwei Personen. Die
Gesellschafter haften hierbei unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft. Eine besondere Form der GbR ist die freiberufliche GbR, die für Freiberufler
wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater geeignet ist.


Die OHG (Offene Handelsgesellschaft)


Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt und
persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Es müssen mindestens zwei
natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter vorhanden sein. Die OHG ist
besonders für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet.


Die KG (Kommanditgesellschaft)


Die KG ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter (der
Komplementär) unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
haftet, während die anderen Gesellschafter (die Kommanditisten) nur in Höhe ihrer Einlage
haften. Die KG ist vor allem für Unternehmen geeignet, die auf eine Person mit
Spezialwissen angewiesen sind, der als Komplementär tätig ist.


Die GmbH & Co. KG (GmbH & Kommanditgesellschaft)


Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus einer Kapitalgesellschaft (der GmbH) und
einer Personengesellschaft (der KG). Die KG haftet als Personengesellschaft
unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die
GmbH nur in Höhe ihres Kapitals haftet. Die GmbH & Co. KG ist vor allem für
Unternehmen geeignet, die eine hohe Haftungsbegrenzung wünschen.


Vorteile und Nachteile der Personengesellschaft
• Vorteile:
- Einfache Gründung: Die Gründung einer Personengesellschaft ist vergleichsweise
einfach und unkompliziert.
- Geringe Gründungskosten: Die Gründungskosten sind bei einer Personengesellschaft
vergleichsweise niedrig.
- Hohe Flexibilität: Personengesellschaften sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften
sehr flexibel und können schnell auf Veränderungen reagieren.
- Steuervorteile: Personengesellschaften haben in der Regel steuerliche Vorteile
gegenüber Kapitalgesellschaften.
• Nachteile:
- Persönliche Haftung: Die Gesellschafter haften bei einer Personengesellschaft
persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Mangelnde Kapitalisierung: Personengesellschaften haben in der Regel eine geringere
Kapitalisierung als Kapitalgesellschaften, da sie nur aus den Einlagen der
Gesellschafter bestehen.
- Eingeschränkte Rechtsfähigkeit: Personengesellschaften haben eine eingeschränkte
Rechtsfähigkeit und können nicht in allen Fällen als Vertragspartner auftreten.
- Begrenzte Möglichkeiten der Nachfolgeregelung: Im Falle des Ausscheidens eines
Gesellschafters kann es schwierig sein, einen geeigneten Nachfolger zu finden.


Fazit


Personengesellschaften bieten eine einfache und flexible Möglichkeit der
Unternehmensgründung. Allerdings haften die Gesellschafter persönlich und
unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, was ein hohes Risiko darstellt.
Vor der Gründung einer Personengesellschaft sollte daher eine sorgfältige Abwägung der
Vor- und Nachteile erfolgen. Es empfiehlt sich auch, sich rechtzeitig professionell beraten
zu lassen.


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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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