0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Juristische Personen, also somit schweizerische Unternehmungen egal ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaft müssen Ihren Gewinn und Kapital versteuern.
Natürliche Personen sowie selbstständige Unternehmer versteuern Einkommen und Vermögen.
Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung beträgt nach BAK Taxation Index 2012 zwischen 10,6 und 21,4 %. Der genaue Steuersatz hängt vom Ort des Unternehmenssitzes ab und kann stark variieren, da die Gemeinden die Steuersätze selbstständig bestimmen. Im internationalen Vergleich gesehen, erhebt die Schweiz jedoch einen vergleichsweisen tiefen Unternehmenssteuersatz.
Die Mehrwertsteuer beträgt 8 %. Grundsätzlich sind alle Unternehmen Mehrwertsteuerpflichtig. Die Höhe des Jahresumsatzes ist jedoch ausschlaggebend, ob die Mehrwertsteuer abgerechnet werden muss oder nicht.
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Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften liegt bei 8,5 % des steuerbaren Gewinns. Bezahlte Steuern sind abzugsfähig.
Die Kapitalsteuer wird nur bei Gemeinden und Kantonen erhoben und wird auf Basis des Nettoeigenkapitals einer Gesellschaft errechnet. Zur Berechnung wird das Stammkapital, das zusätzlich einbezahlte Kapital und die sonstigen Reserven sowie die Gewinne als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Steuersätze sind nicht nur abhängig vom Kanton sondern auch vom Steuerstatus der Gesellschaft. (Steuersatz zwischen 0,0010% – 0,4028 %)
Holding- oder Verwaltungsgesellschaften sind von kantonalen Gewinnsteuern befreit und der Kapitalsteuersatz ist reduziert.
Juristische Personen sind verpflichtet Kirchensteuer zu entrichten.
Die Versteuerung des Einkommens und des Vermögens erfolgt bei natürlichen Personen über die herkömmliche Steuererklärung. Dabei werden Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen getrennt ausgewiesen. Auf beide Arten bestehen unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten. Bezahlte Steuern sind nicht abzugsfähig. Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung liegt zwischen 23,6 % und 37,2 %.Für Unternehmer und Unternehmen ist es wichtig die Steuerbelastung zu optimieren um konkurrenzfähig zu bleiben. Grundlage dafür ist eine perfekt geführte Buchhaltung und eine qualifizierte Beratung um alle Optimierungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Denn eine mangelhafte Buchführung oder fehlendes Wissen im steuerlichen Bereich können zu unnötiger Steuerbelastung führen. Nutzen Sie daher unser Wissen, um unnötige Kosten gar nicht erst zu verursachen.
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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