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Steuern Schweiz

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Steuern Schweiz

Juristische Personen, also somit schweizerische Unternehmungen egal ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaft müssen Ihren Gewinn und Kapital versteuern.
Natürliche Personen sowie selbstständige Unternehmer versteuern Einkommen und Vermögen.

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Steuerbelastung juristischer Personen

Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung beträgt nach BAK Taxation Index 2012 zwischen 10,6 und 21,4 %. Der genaue Steuersatz hängt vom Ort des Unternehmenssitzes ab und kann stark variieren, da die Gemeinden die Steuersätze selbstständig bestimmen. Im internationalen Vergleich gesehen, erhebt die Schweiz jedoch einen vergleichsweisen tiefen Unternehmenssteuersatz.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 8 %. Grundsätzlich sind alle Unternehmen Mehrwertsteuerpflichtig. Die Höhe des Jahresumsatzes ist jedoch ausschlaggebend, ob die Mehrwertsteuer abgerechnet werden muss oder nicht.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Gewinnsteuer

Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften liegt bei 8,5 % des steuerbaren Gewinns. Bezahlte Steuern sind abzugsfähig.


Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer wird nur bei Gemeinden und Kantonen erhoben und wird auf Basis des Nettoeigenkapitals einer Gesellschaft errechnet. Zur Berechnung wird das Stammkapital, das zusätzlich einbezahlte Kapital und die sonstigen Reserven sowie die Gewinne als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Steuersätze sind nicht nur abhängig vom Kanton sondern auch vom Steuerstatus der Gesellschaft. (Steuersatz zwischen 0,0010% – 0,4028 %)


Steuerbegünstigte oder Steuerbefreite Unternehmen

Holding- oder Verwaltungsgesellschaften sind von kantonalen Gewinnsteuern befreit und der Kapitalsteuersatz ist reduziert.


Kirchensteuer für juristische Personen

Juristische Personen sind verpflichtet Kirchensteuer zu entrichten.


Natürliche Personen- Selbstständige Unternehmen oder Personengesellschaften

Die Versteuerung des Einkommens und des Vermögens erfolgt bei natürlichen Personen über die herkömmliche Steuererklärung. Dabei werden Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen getrennt ausgewiesen. Auf beide Arten bestehen unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten. Bezahlte Steuern sind nicht abzugsfähig. Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung liegt zwischen 23,6 % und 37,2 %.Für Unternehmer und Unternehmen ist es wichtig die Steuerbelastung zu optimieren um konkurrenzfähig zu bleiben. Grundlage dafür ist eine perfekt geführte Buchhaltung und eine qualifizierte Beratung um alle Optimierungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Denn eine mangelhafte Buchführung oder fehlendes Wissen im steuerlichen Bereich können zu unnötiger Steuerbelastung führen. Nutzen Sie daher unser Wissen, um unnötige Kosten gar nicht erst zu verursachen.


Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

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Falls Sie offene Fragen haben, benutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.

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