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Steuern Schweiz
Juristische Personen, also somit schweizerische Unternehmungen egal ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaft müssen Ihren Gewinn und Kapital versteuern.
Natürliche Personen sowie selbstständige Unternehmer versteuern Einkommen und Vermögen.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Steuerbelastung juristischer Personen
Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung beträgt nach BAK Taxation Index 2012 zwischen 10,6 und 21,4 %. Der genaue Steuersatz hängt vom Ort des Unternehmenssitzes ab und kann stark variieren, da die Gemeinden die Steuersätze selbstständig bestimmen. Im internationalen Vergleich gesehen, erhebt die Schweiz jedoch einen vergleichsweisen tiefen Unternehmenssteuersatz.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 8 %. Grundsätzlich sind alle Unternehmen Mehrwertsteuerpflichtig. Die Höhe des Jahresumsatzes ist jedoch ausschlaggebend, ob die Mehrwertsteuer abgerechnet werden muss oder nicht.
Gewinnsteuer
Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften liegt bei 8,5 % des steuerbaren Gewinns. Bezahlte Steuern sind abzugsfähig.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer wird nur bei Gemeinden und Kantonen erhoben und wird auf Basis des Nettoeigenkapitals einer Gesellschaft errechnet. Zur Berechnung wird das Stammkapital, das zusätzlich einbezahlte Kapital und die sonstigen Reserven sowie die Gewinne als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Steuersätze sind nicht nur abhängig vom Kanton sondern auch vom Steuerstatus der Gesellschaft. (Steuersatz zwischen 0,0010% – 0,4028 %)
Steuerbegünstigte oder Steuerbefreite Unternehmen
Holding- oder Verwaltungsgesellschaften sind von kantonalen Gewinnsteuern befreit und der Kapitalsteuersatz ist reduziert.
Kirchensteuer für juristische Personen
Juristische Personen sind verpflichtet Kirchensteuer zu entrichten.
Natürliche Personen- Selbstständige Unternehmen oder Personengesellschaften
Die Versteuerung des Einkommens und des Vermögens erfolgt bei natürlichen Personen über die herkömmliche Steuererklärung. Dabei werden Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen getrennt ausgewiesen. Auf beide Arten bestehen unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten. Bezahlte Steuern sind nicht abzugsfähig. Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung liegt zwischen 23,6 % und 37,2 %.Für Unternehmer und Unternehmen ist es wichtig die Steuerbelastung zu optimieren um konkurrenzfähig zu bleiben. Grundlage dafür ist eine perfekt geführte Buchhaltung und eine qualifizierte Beratung um alle Optimierungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Denn eine mangelhafte Buchführung oder fehlendes Wissen im steuerlichen Bereich können zu unnötiger Steuerbelastung führen. Nutzen Sie daher unser Wissen, um unnötige Kosten gar nicht erst zu verursachen.
Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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