Startseite > Zypern Trust
Ein Trust auf Zypern zahlt keinerlei Steuern auf alle ausländischen Einkünfte (Steuersatz 0%). Ein Trust hat keinen Eigentümer und ermöglicht einen nachhaltigen steueroptimierten Vermögensaufbau.
Welche Ziele verfolgt ein Trust?
- Beschleunigter Vermögensaufbau, da vollständige Steuerfreiheit auf Zypern.
- Asset Protection im Falle von Insolvenz, Scheidung oder Haftungsfällen.
- Vermeidung einer Erbschaftsteuer im Todesfall.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Die wichtigsten Merkmale eines Irrevocable Cyprus Trusts
- Ein ICT erfordert kein Mindestkapital.
- Ebenfalls besteht keine Mindeststeuer. Alle Einkünfte des Trusts, die nicht aus Zypern stammen, sind steuerfrei.
- Zypern ist seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und hat ca. 1.1 Mio. Einwohner.
- Zypern befindet sich auf der weißen Liste der OECD und geltende AML-Richtlinien werden umgesetzt.
- Das Land hat eine sehr stabile Finanzpolitik.
- Zypern hat diverse Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, sodass ausländische Investoren in ihrem Heimatland keine zusätzlichen Steuern zahlen.
- Es besteht keine Notariatspflicht zur Gründung eines Trusts, sodass eine Anreise nicht erforderlich ist.
- Das Rechtssystem basiert auf dem britischem Common Law.
- Ein Zypern Trust genießt hohe Vertraulichkeit und ein hohes Vertrauen bei Banken.
- In einen Trust können Vermögenswerte und Eigentum aus aller Welt eingebracht werden.
Wofür eignet sich ein Zypern Trust?
Zur Vermögenssicherung, zur internationalen Steuerplanung, zur Nachfolgeregelung und als Hilfsmittel bei der Vermögensverwaltung empfiehlt sich die Gründung von Trusts. Zypern-Trusts werden in Übereinstimmung mit dem Cyprus International Trusts Law von 1992 gegründet, das den Grundsätzen des britischen Common Law in Bezug auf die Bildung von Trusts folgt. Zypern gilt auch als einer der attraktivsten Jurisdiktionen für internationale Steuerplanung, da sein transparentes und modernes Rechtssystem dies ideal ermöglicht.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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