0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Ein Trust auf Zypern zahlt keinerlei Steuern auf alle ausländischen Einkünfte (Steuersatz 0%). Ein Trust hat keinen Eigentümer und ermöglicht einen nachhaltigen steueroptimierten Vermögensaufbau.
Welche Ziele verfolgt ein Trust?
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Zur Vermögenssicherung, zur internationalen Steuerplanung, zur Nachfolgeregelung und als Hilfsmittel bei der Vermögensverwaltung empfiehlt sich die Gründung von Trusts. Zypern-Trusts werden in Übereinstimmung mit dem Cyprus International Trusts Law von 1992 gegründet, das den Grundsätzen des britischen Common Law in Bezug auf die Bildung von Trusts folgt. Zypern gilt auch als einer der attraktivsten Jurisdiktionen für internationale Steuerplanung, da sein transparentes und modernes Rechtssystem dies ideal ermöglicht.
Ein Zypern Trust überzeugt insbesondere durch Planungssicherheit und Zugang zu Schweizer Banken (Mindesteinlage 500.000 EUR).
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.