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Zypern Trust

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Ein Trust auf Zypern zahlt keinerlei Steuern auf alle ausländischen Einkünfte (Steuersatz 0%). Ein Trust hat keinen Eigentümer und ermöglicht einen nachhaltigen steueroptimierten Vermögensaufbau.

Welche Ziele verfolgt ein Trust?
- Beschleunigter Vermögensaufbau, da vollständige Steuerfreiheit auf Zypern.
- Asset Protection im Falle von Insolvenz, Scheidung oder Haftungsfällen.
- Vermeidung einer Erbschaftsteuer im Todesfall.

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Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

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Die wichtigsten Merkmale eines Irrevocable Cyprus Trusts

- Ein ICT erfordert kein Mindestkapital.
- Ebenfalls besteht keine Mindeststeuer. Alle Einkünfte des Trusts, die nicht aus Zypern stammen, sind steuerfrei.
- Zypern ist seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und hat ca. 1.1 Mio. Einwohner.
- Zypern befindet sich auf der weißen Liste der OECD und geltende AML-Richtlinien werden umgesetzt.
- Das Land hat eine sehr stabile Finanzpolitik.
- Zypern hat diverse Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, sodass ausländische Investoren in ihrem Heimatland keine zusätzlichen Steuern zahlen.
- Es besteht keine Notariatspflicht zur Gründung eines Trusts, sodass eine Anreise nicht erforderlich ist.
- Das Rechtssystem basiert auf dem britischem Common Law.
- Ein Zypern Trust genießt hohe Vertraulichkeit und ein hohes Vertrauen bei Banken.
- In einen Trust können Vermögenswerte und Eigentum aus aller Welt eingebracht werden.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Wofür eignet sich ein Zypern Trust?

Zur Vermögenssicherung, zur internationalen Steuerplanung, zur Nachfolgeregelung und als Hilfsmittel bei der Vermögensverwaltung empfiehlt sich die Gründung von Trusts. Zypern-Trusts werden in Übereinstimmung mit dem Cyprus International Trusts Law von 1992 gegründet, das den Grundsätzen des britischen Common Law in Bezug auf die Bildung von Trusts folgt. Zypern gilt auch als einer der attraktivsten Jurisdiktionen für internationale Steuerplanung, da sein transparentes und modernes Rechtssystem dies ideal ermöglicht.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
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