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Das Wort „Holding“ bezeichnet eine Organisationsform. Denn eine Holding ist immer zusammengesetzt aus mindestens 2 Unternehmen also der Mutter- und der Tochtergesellschaft. Die Muttergesellschaft, manchmal auch als Dachgesellschaft betitelt wird Holding genannt. Die Muttergesellschaft besitzt Anteile an der Tochtergesellschaft.
Holdings können somit auch für kleinere Unternehmen sinnvoll sein.
Insgesamt unterscheidet man 5 verschiedene Holding-Varianten.
Die Tochtergesellschaft ist eine Niederlassung und die Muttergesellschaft ist operativ tätig.
Wichtige Entscheidungen und das Controlling werden von der Muttergesellschaft ausgeübt. Der Firmensitz der Muttergesellschaft kann daher aus steuerlichen Gründen in einem Land mit günstigeren Steuergesetzen verlegt werden.
Die Finanzholding dient entweder als konzerninterne Bank oder sie übernimmt Vermögensverwaltungen
Sofern ein Unternehmen in verschiedene Sparten unterteilt wird, spricht man von einer organisatorischen oder strukturellen Holding
Die Holding agiert nur als Gesellschafter, die operative Steuerung wird von der Tochtergesellschaft übernommen, um den Verwaltungsaufwand zu senken
Es ist sinnvoll eine Holding zu gründen, sofern es mehrere Gründer oder Gesellschafter gibt. Jeder einzelne kann somit eine eigene Holdinggesellschaft gründen, die sich dann an der operativ tätigen Tochtergesellschaft beteiligt. Ebenfalls ist es sinnvoll eine Holding zu gründen, wenn schon bei der Gründung absehbar ist, dass das Unternehmen nach einigen Jahren wieder verkauft werden soll. Denn beim Verkauf kann ein Veräußerungsgewinn von ca. 98 % für Reinvestitionszwecke genutzt werden.
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innerhalb einer Holding können die Gewinne der Tochtergesellschaft steuerlich günstig an die Dachgesellschaft übertragen werden. 95% des Betrages sind demnach steuerfrei. Die restlichen 5 % werden dann mit dem Regelsteuersatz besteuert.
Eine Holdingsstruktur schützt das Vermögen, sofern die Gewinne in die Holding übertragen werden. Die Muttergesellschaft haftet nicht für das Tochterunternehmen. Kommt es zu einem Haftungsfall, kann nur auf die Tochtergesellschaft zugegriffen werden.
Sofern es risikoreiche Bereiche im Unternehmen gibt, könnten diese in eine eigene Tochtergesellschaft ausgelagert werden. Somit würde im Schadensfall nur die Tochtergesellschaft haften
Das Betriebsvermögen kann ebenfalls durch eine Holdingsgesellschaft geschützt werden. Wird z.B. eine Tochtergesellschaft nur für Arbeitsgeräte oder Ähnliches gegründet, so wäre das Betriebsvermögen geschützt, wenn eine andere Tochtergesellschaft einen Haftungsfall hat. Z.B. Software-Lizenzen oder Maschinenparks könnten in eine Besitzgesellschaft eingeführt werden und wären somit von der operativen Tochtergesellschaft rechtlich getrennt.
Es besteht die Möglichkeit, eine Holding anonym zu führen. Dies kann aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein wie z.B. zur Preisdifferenzierung oder aus Imagezwecken. Über eingeschaltete Treuhänder erreicht man diese Anonymität. Für Außenstehende, bis auf das Finanzamt , ist es somit nicht mehr nachvollziehbar, wem das Unternehmen gehört.
Weltweit nimmt das Maß an Anonymität jedoch immer weiter ab. In der EU ist Anonymität der Gesellschafter gesetzlich nicht mehr möglich.
Der Veräußerungserlös ist in den Holdinggesellschaften festgesetzt. Sofern der Erlös herausgenommen wird, ist dieser zu besteuern.
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