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Holding gründen – aber was ist eine Holding überhaupt?
Das Wort „Holding“ bezeichnet eine Organisationsform. Denn eine Holding ist immer zusammengesetzt aus mindestens 2 Unternehmen also der Mutter- und der Tochtergesellschaft. Die Muttergesellschaft, manchmal auch als Dachgesellschaft betitelt wird Holding genannt. Die Muttergesellschaft besitzt Anteile an der Tochtergesellschaft.
Holdings können somit auch für kleinere Unternehmen sinnvoll sein.
Insgesamt unterscheidet man 5 verschiedene Holding-Varianten.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Operative Holding
Die Tochtergesellschaft ist eine Niederlassung und die Muttergesellschaft ist operativ tätig.
Management-Holding
Wichtige Entscheidungen und das Controlling werden von der Muttergesellschaft ausgeübt. Der Firmensitz der Muttergesellschaft kann daher aus steuerlichen Gründen in einem Land mit günstigeren Steuergesetzen verlegt werden.
Finanzholding
Die Finanzholding dient entweder als konzerninterne Bank oder sie übernimmt Vermögensverwaltungen
Organisatorische oder strukturelle Holding
Sofern ein Unternehmen in verschiedene Sparten unterteilt wird, spricht man von einer organisatorischen oder strukturellen Holding
Beteiligungs-Holding
Die Holding agiert nur als Gesellschafter, die operative Steuerung wird von der Tochtergesellschaft übernommen, um den Verwaltungsaufwand zu senken
Wann ist eine Holdingsgründung sinnvoll
Es ist sinnvoll eine Holding zu gründen, sofern es mehrere Gründer oder Gesellschafter gibt. Jeder einzelne kann somit eine eigene Holdinggesellschaft gründen, die sich dann an der operativ tätigen Tochtergesellschaft beteiligt. Ebenfalls ist es sinnvoll eine Holding zu gründen, wenn schon bei der Gründung absehbar ist, dass das Unternehmen nach einigen Jahren wieder verkauft werden soll. Denn beim Verkauf kann ein Veräußerungsgewinn von ca. 98 % für Reinvestitionszwecke genutzt werden.
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Jetzt Angebot anfordernDie größten Vorteile einer Holding
- Steuerersparnis
innerhalb einer Holding können die Gewinne der Tochtergesellschaft steuerlich günstig an die Dachgesellschaft übertragen werden. 95% des Betrages sind demnach steuerfrei. Die restlichen 5 % werden dann mit dem Regelsteuersatz besteuert.
- Haftungsschutz
Eine Holdingsstruktur schützt das Vermögen, sofern die Gewinne in die Holding übertragen werden. Die Muttergesellschaft haftet nicht für das Tochterunternehmen. Kommt es zu einem Haftungsfall, kann nur auf die Tochtergesellschaft zugegriffen werden.
- Risikobereiche auslagern
Sofern es risikoreiche Bereiche im Unternehmen gibt, könnten diese in eine eigene Tochtergesellschaft ausgelagert werden. Somit würde im Schadensfall nur die Tochtergesellschaft haften
- Schutz des Betriebsvermögens
Das Betriebsvermögen kann ebenfalls durch eine Holdingsgesellschaft geschützt werden. Wird z.B. eine Tochtergesellschaft nur für Arbeitsgeräte oder Ähnliches gegründet, so wäre das Betriebsvermögen geschützt, wenn eine andere Tochtergesellschaft einen Haftungsfall hat. Z.B. Software-Lizenzen oder Maschinenparks könnten in eine Besitzgesellschaft eingeführt werden und wären somit von der operativen Tochtergesellschaft rechtlich getrennt.
- Anonyme Holding
Es besteht die Möglichkeit, eine Holding anonym zu führen. Dies kann aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein wie z.B. zur Preisdifferenzierung oder aus Imagezwecken. Über eingeschaltete Treuhänder erreicht man diese Anonymität. Für Außenstehende, bis auf das Finanzamt , ist es somit nicht mehr nachvollziehbar, wem das Unternehmen gehört.
Weltweit nimmt das Maß an Anonymität jedoch immer weiter ab. In der EU ist Anonymität der Gesellschafter gesetzlich nicht mehr möglich.
Nachteile einer Holding
Der Veräußerungserlös ist in den Holdinggesellschaften festgesetzt. Sofern der Erlös herausgenommen wird, ist dieser zu besteuern.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
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