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Bruchteilsgemeinschaft

 

Eine Bruchteilsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der eine Form des gemeinsamen Eigentums bezeichnet.

Im Sinne des § 741 BGB stellt die Bruchteilsgemeinschaft eine Eigentumsform dar, bei der mehrere Personen einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtvermögens besitzen. Jeder Miteigentümer besitzt einen Teil dieses Vermögens und kann über seinen Anteil unabhängig von den anderen Miteigentümern verfügen. Das unterscheidet eine Bruchteilsgemeinschaft von der sogenannten Gesamthandsgemeinschaft, bei der das Eigentum nur als Ganzes veräußert werden kann.

Diese Form des Miteigentums ermöglicht eine flexible Eigentumshandhabung und ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiv. Bei Unternehmern entstehen Bruchteilsgemeinschaften häufig bei gemeinsamen Investitionen und Projekten, bei denen mehrere Parteien Eigentümer einer Immobilie oder eines Unternehmens sind.

 

Gründung einer Bruchteilsgemeinschaft

Bruchteilsgemeinschaften können auf unterschiedliche Weise entstehen. Eine gängige Methode ist jedoch die Erbschaft, bei der mehrere Erben einen Anteil am Nachlass erhalten. Ebenso können diese auch durch Schenkungen, Käufe oder andere Rechtsgeschäfte entstehen. Hier ist es wichtig, die Anteile der Miteigentümer klar zu definieren und zu dokumentieren, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn eine Bruchteilsgemeinschaft durch einen Vertrag oder eine andere Vereinbarung entsteht, ist eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Rechte und Pflichten klar festgelegt sind.

 

Verwaltung der Bruchteilsgemeinschaft

Die Verwaltung ist in den §§ 745–748 BGB geregelt und kann von jedem Miteigentümer beansprucht werden. Sie umfasst die Umsetzung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen und die Verteilung der Nutzung.

Für Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Verwaltung hinausgehen, wie etwa umfangreiche Reparaturen und Umbauten, ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Dies führt in der Praxis oft zu Streitigkeiten, wenn die Miteigentümer unterschiedliche Vorstellungen haben.

 

Beendigung einer Bruchteilsgemeinschaft

Bruchteilsgemeinschaften können auf verschiedene Weise beendet werden. Gemäß § 749 Abs. 1 BGB haben alle Miteigentümer das Recht, jederzeit die Auflösung der Gemeinschaft zu verlangen. Dies kann durch einen Verkauf, eine Veräußerung usw. erfolgen. In der Regel wird Gemeinschaftseigentum verkauft und der Erlös im Verhältnis zum Eigentum aufgeteilt.

Beachten Sie jedoch, dass die Auflösung der Gemeinschaft in bestimmten Fällen, etwa wenn die vertragliche Vereinbarung oder Auflösung gegen Treu und Glauben verstößt (§ 242 BGB), steuerbefreit sein kann. Darüber hinaus kann eine Aufhebung per Gerichtsbeschluss ausgeschlossen sein, wenn beispielsweise Minderjährige beteiligt sind.

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann auch erlöschen, wenn ein Miteigentümer seinen Anteil auf einen anderen Miteigentümer überträgt oder wenn ein Miteigentümer seinen Anteil mit Zustimmung der anderen Miteigentümer an einen Dritten verkauft.

 

Schlussendlich bieten Bruchteilsgemeinschaften Unternehmern eine flexible Möglichkeit, gemeinsam Eigentum zu besitzen und zu verwalten. Dies kann in vielen Fällen eine sinnvolle Lösung sein, allerdings birgt es auch das Potenzial für Streitigkeiten und erfordert eine sorgfältige Abwicklung und gegebenenfalls rechtliche Beratung.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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