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Die British Virgin Islands bezeichnet eine Inselgruppe aus ca. 60 Inseln östlich von Puerto Rico in der mittleren Karibik. Jedoch nur 10 Inseln davon sind mit ca. 21.000 Einwohnern bewohnt. Raod Town, die Hauptstadt mit ca. 9.000 Einwohnern bildet den Regierungssitz der britischen Kronkolonie. Daher ist die Landessprache Englisch. Der US-Dollar ist das allgemeingültige Zahlungsmittel.
Die British Virgin Islands, auch Britische Jungferninseln genannt, gehört zu einem äußerst beliebten Land für offshore Firmengründungen. Das Land zeichnet sich durch eine politische und wirtschaftliche Stabilität aus und wird von Investoren gerne als Steueroase genutzt. Die Firmengründung erfordert nur einen Minimum an Verwaltungsaufwand und ist schon mit geringen Gründungskosten durchführbar. Desweiteren wird die Eintragung ins Firmenregister schnell erledigt.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
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Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
| GmbH | Onshore Gesellschaften | Offshore-Gesellschaften (keine Geschäftstätigkeit auf BVI) | |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
| Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 12.000 EUR (15%) | entfällt |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
| Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 68.000,- EUR | 80.000,- EUR |
| STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 12.000,- EUR | 0,- EUR |
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Nicht gestattet sind Versicherungen, Rückversicherungen, Fonds- oder Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte. Desweiteren darf die Firma weder Werbung oder anderweitige Promotion für Aktienverkäufe machen. Auch dürfen keine registrierten Büros in den British Virgin Islands angeboten werden.
Erfahren Sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH zu einer Onshore Gesellschaft und einer Offshore Gesellschaft auf den British Virgin Islands ist.
Die Gründung einer Firma auf den British Virgin Islands ist einfach und der Gründer muss nicht dorthin reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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