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Firmengründung British Virgin Islands (BVI)

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Firmengründung British Virgin Islands (BVI)

Die British Virgin Islands bezeichnet eine Inselgruppe aus ca. 60 Inseln östlich von Puerto Rico in der mittleren Karibik. Jedoch nur 10 Inseln davon sind mit ca. 21.000 Einwohnern bewohnt. Raod Town, die Hauptstadt mit ca. 9.000 Einwohnern bildet den Regierungssitz der britischen Kronkolonie. Daher ist die Landessprache Englisch. Der US-Dollar ist das allgemeingültige Zahlungsmittel.

Internationale Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands gründen

Die British Virgin Islands, auch Britische Jungferninseln genannt, gehört zu einem äußerst beliebten Land für offshore Firmengründungen. Das Land zeichnet sich durch eine politische und wirtschaftliche Stabilität aus und wird von Investoren gerne als Steueroase genutzt. Die Firmengründung erfordert nur einen Minimum an Verwaltungsaufwand und ist schon mit geringen Gründungskosten durchführbar. Desweiteren wird die Eintragung ins Firmenregister schnell erledigt.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

  GmbH Onshore Gesellschaften Offshore-Gesellschaften (keine Geschäftstätigkeit auf BVI)
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 12.000 EUR (15%) entfällt
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 68.000,- EUR 80.000,- EUR
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 12.000,- EUR 0,- EUR

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Die größten Vorteile der British Virgin Islands

  • Günstige Gründungskosten
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Schnelle Eintragung ins Firmenregister
  • Schutz des Vermögens durch Haftungsbeschränkung auf das (niedrige) Stammkapital
  • Steuerbegünstigungen
  • Steuerbefreiung Ihrer Gesellschaft solange keine Geschäfte auf den British Virgin Islands getätigt werden
  • Keine Devisenkontrolle
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen oder Bilanzen

Regeln für eine Offshore- Gesellschaft auf den British Virgin Islands

  • Firmensitz muss auf den Britisch Virgin Islands sein
  • Firmendirektor muss nicht zwingend Ortsansässig sein
  • Firmenname muss in lateinischer Schrift verwendet werden

Einschränkungen im Tätigkeitsfeld

Nicht gestattet sind Versicherungen, Rückversicherungen, Fonds- oder Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte. Desweiteren darf die Firma weder Werbung oder anderweitige Promotion für Aktienverkäufe machen. Auch dürfen keine registrierten Büros in den British Virgin Islands angeboten werden.

Steuerbelastung im Vergleich

Mehr über uns

Erfahren Sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH zu einer Onshore Gesellschaft und einer Offshore Gesellschaft auf den British Virgin Islands ist.

Firma gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma auf den British Virgin Islands ist einfach und der Gründer muss nicht dorthin reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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