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Transparenzregister

Transparenz ist in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Um Finanzkriminalität wirksamer bekämpfen zu können, hat die Bundesrepublik Deutschland ein Transparenzregister eingeführt. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick darauf, was das Transparenzregister bedeutet, wie es funktioniert, was es für Unternehmer bedeutet.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist eine 2017 durch das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland eingeführte digitale Plattform. Es dient der Erhebung und Bereitstellung von Daten über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften. Der Begriff „wirtschaftlich Berechtigte“ bezieht sich auf natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Kapitalanteile besitzt und mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder anderweitig Kontrolle ausübt. Das Transparenzregister wurde eingeführt, um die Transparenz des Unternehmensvermögens zu erhöhen und so die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Formen der Finanzkriminalität zu erleichtern.

Wer ist zur Registrierung verpflichtet?

Grundsätzlich gelten Meldepflichten für alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften. Hierzu zählen insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG) und Offene Handelsgesellschaften (OHG), aber auch Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Freiberufler, Einzelunternehmer und kleine Personengesellschaften sind von der Meldepflicht ausgenommen, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Kriterien, um als „Verpflichtete“ im Sinne des Geldwäscherechts zu gelten.

Wie erfolgt eine Eintragung ins Transparenzregister?

Die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt elektronisch über das Online-Portal des Registers. Die gemeldeten Informationen umfassen den Namen des Berechtigten, sein Geburtsdatum, seinen Wohnort sowie die Art und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen im Transparenzregister regelmäßig aktualisiert werden sollten, insbesondere wenn es zu Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten kommt.

Folgen der Nichteinhaltung von Meldepflichten

Unternehmen, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen, können mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Darüber hinaus können Verstöße gegen Meldepflichten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Änderungen des Transparenzregisters und des Finanzinformationsgesetzes

Mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) wurden einige wichtige Änderungen im Transparenzregister eingeführt. In der Vergangenheit galten diese als sogenannte „Catch-All-Register“. Dies bedeutet, dass Unternehmen nur dann zur Registrierung verpflichtet sind, wenn die entsprechenden Informationen noch nicht aus anderen öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verfügbar sind. Mit dem TraFinG wurde das Transparenzregister zum „Vollregister“ erweitert. Ab dem 1. August 2022 sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre Berechtigten unabhängig von deren Eintragung in anderen Registern dem Transparenzregister zu melden.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Zugang zum Transparenzregister. Konnten bisher nur Behörden und bestimmte Personen mit „berechtigtem Interesse“ auf das Register zugreifen, ist es ab dem 1. August 2022 für die Öffentlichkeit zugänglich. 

Praktische Tipps zur Eintragung ins Transparenzregistern

Um die Anforderungen des Transparenzregisters zu erfüllen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie klare und genaue Aufzeichnungen über ihre Berechtigten führen. Einträge müssen sorgfältig und korrekt sein und alle erforderlichen Informationen enthalten. Ein Transparenzregister sollte als integraler Bestandteil der Compliance-Strategie eines Unternehmens betrachtet werden, da Änderungen in der Unternehmensstruktur oder bei den Berechtigten zu Änderungen in der Registrierung führen können.

Transparenzregister sind wichtige Instrumente zur Förderung der Transparenz des Unternehmenseigentums und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Eintragung in das Transparenzregister ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung und die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Unternehmer sollten sich daher mit den Anforderungen des Transparenzregisters vertraut machen und deren Einhaltung sicherstellen.

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