Startseite > Firma im Ausland
Gründen Sie Ihre Firma im Ausland – sicher, digital, steueroptimiert“
0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Top-Destinationen für Ihre Auslandsgesellschaft
Die Gründungskanzlei ist seit 2013 tätig
Unser Team besteht aus 18 Experten und wir haben bereits über 2000 Unternehmen weltweit gegründet – darunter viele in Hongkong.
Fordern Sie eine individuelle Empfehlung und einen detaillierten Fahrplan für Ihre Hongkong-Firma an.
📩 Beratung anfordernIhre Vorteile bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft
Steuerersparnis 0–17 %
Je nach Standort nahezu steuerfrei möglich
Steueroptimierung
Internationale Holdingstrukturen effektiv nutzen
Online-Gründung
Keine Anreise notwendig, komplett digital
Bankzugang weltweit
Kontoeröffnung z. B. in der Schweiz oder Singapur
Rechtssicherheit
Solide Rechtsordnungen und klare Regelungen
Haftungsbeschränkung
Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen
Internationale Firmengründung: Was Sie wirklich wissen sollten
Eine Firma dort zu gründen, wo die Steuerlast am niedrigsten ist – klingt logisch. Doch der Ort der Geschäftsführung, internationale Meldepflichten (CRS) und steuerliche Substanz spielen eine entscheidende Rolle.
Steuerfreiheit ≠ Steuerfreiheit
Gewinne außerhalb Hongkongs sind dort steuerfrei – doch das deutsche Finanzamt prüft den Ort der Geschäftsleitung.
CRS: Automatischer Informationsaustausch
Banken sind verpflichtet, Daten von Kontoinhabern automatisch an das Wohnsitzland zu melden – jährlich und ohne Ihr Zutun.
Was übermittelt wird (CRS)
Name, Geburtsdatum, Steuer-ID, Adresse, Kontostände, Zinsen, Dividenden u.v.m. – all das geht ans Finanzamt.
Risiken bei Substanzmangel
Fehlt die Substanz (Büro, Mitarbeiter, aktive Leitung vor Ort), drohen Hinzurechnungsbesteuerung und Steuernachzahlungen.
Beispiel: Hongkong Limited ohne Substanz
✘ Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
✘ Ort der Geschäftsführung liegt meist in Deutschland
✘ Meldung an das Finanzamt durch Bank via CRS
✘ Strafzahlungen & Steuernachforderungen möglich
Lassen Sie sich jetzt zur rechtssicheren Firmengründung im Ausland beraten – inklusive Substanzkonzept.
📩 Unverbindliche Beratung anfordernDie größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.
Muss man im Gründungsland wohnen?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.
Problematische Kanzleien
Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.
Kanzleiwechsel erschwert
Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.
Datenschutz und Kanzleistandort
Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.
Keine Steuern? Stiftungslösungen
Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.
Häufige Fragen zur Gründung einer Auslandsfirma
Wie funktioniert die Gründung über Gründungsagenturen?
Ist eine reine Briefkastenfirma legal nutzbar?
Kann ich meiner deutschen Firma Beratungsrechnungen ausstellen?
Wie erfährt das Finanzamt davon?
Was ist eine legitime Auslandsfirma?
Was bringt eine Briefkastenfirma überhaupt?
Wie lässt sich legal Steuern sparen?
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernNehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
Rechtssichere Gründungen
Transparente Kosten
Immer die passende Lösung
Keine falschen Versprechen
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernFirmengründung Singapur
- Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...
Firmengründung: Firma in Ungarn gründen
- Planen Sie eine Firmengründung in Ungarn?...
Zypern Trust
- - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...