Gründungskanzlei
Startseite > Firma im Ausland

Gründen Sie Ihre Firma im Ausland – sicher, digital, steueroptimiert“

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

flag icon Internationale Top-Standorte mit hoher Reputation
setting icon Steuervorteile durch Holding- oder Auslandslösung
setup icon Gründung vollständig online & ohne Reise möglich
📩 Kostenloses Angebot erhalten

Top-Destinationen für Ihre Auslandsgesellschaft

USA

Schnelle Gründung, niedrige Kosten, ideal für Online-Geschäftsmodelle.

Mehr erfahren

Hongkong

Traditionelles Finanzzentrum mit 0 % Steuer auf Auslandserträge.

Mehr erfahren

Singapur

Modernes Umfeld, steuerlich attraktiv und international hoch angesehen.

Mehr erfahren

Die Gründungskanzlei ist seit 2013 tätig

Unser Team besteht aus 18 Experten und wir haben bereits über 2000 Unternehmen weltweit gegründet – darunter viele in Hongkong.

Fordern Sie eine individuelle Empfehlung und einen detaillierten Fahrplan für Ihre Hongkong-Firma an.

📩 Beratung anfordern

Ihre Vorteile bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft

Steuerersparnis 0–17 %

Je nach Standort nahezu steuerfrei möglich

Steueroptimierung

Internationale Holdingstrukturen effektiv nutzen

Online-Gründung

Keine Anreise notwendig, komplett digital

Bankzugang weltweit

Kontoeröffnung z. B. in der Schweiz oder Singapur

Rechtssicherheit

Solide Rechtsordnungen und klare Regelungen

Haftungsbeschränkung

Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen

Internationale Firmengründung: Was Sie wirklich wissen sollten

Eine Firma dort zu gründen, wo die Steuerlast am niedrigsten ist – klingt logisch. Doch der Ort der Geschäftsführung, internationale Meldepflichten (CRS) und steuerliche Substanz spielen eine entscheidende Rolle.

Steuerfreiheit ≠ Steuerfreiheit

Gewinne außerhalb Hongkongs sind dort steuerfrei – doch das deutsche Finanzamt prüft den Ort der Geschäftsleitung.

CRS: Automatischer Informationsaustausch

Banken sind verpflichtet, Daten von Kontoinhabern automatisch an das Wohnsitzland zu melden – jährlich und ohne Ihr Zutun.

Was übermittelt wird (CRS)

Name, Geburtsdatum, Steuer-ID, Adresse, Kontostände, Zinsen, Dividenden u.v.m. – all das geht ans Finanzamt.

Risiken bei Substanzmangel

Fehlt die Substanz (Büro, Mitarbeiter, aktive Leitung vor Ort), drohen Hinzurechnungsbesteuerung und Steuernachzahlungen.

Beispiel: Hongkong Limited ohne Substanz

✘ Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
✘ Ort der Geschäftsführung liegt meist in Deutschland
✘ Meldung an das Finanzamt durch Bank via CRS
✘ Strafzahlungen & Steuernachforderungen möglich

Lassen Sie sich jetzt zur rechtssicheren Firmengründung im Ausland beraten – inklusive Substanzkonzept.

📩 Unverbindliche Beratung anfordern

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Icon

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Icon

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Icon

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Icon

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Icon

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Icon

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Häufige Fragen zur Gründung einer Auslandsfirma

Wie funktioniert die Gründung über Gründungsagenturen?
Viele Anbieter gründen lediglich die Firma und eröffnen ein Konto. Beratung zur Steuerpflicht erfolgt nicht. Die Verantwortung trägt allein der Kunde – oft ohne zu wissen, dass er sich im steuerlichen Risiko befindet.
Ist eine reine Briefkastenfirma legal nutzbar?
Nein – sofern sie aktiv Rechnungen stellt und kein echter Geschäftsbetrieb mit Substanz im Sitzland besteht. Ohne lokale Geschäftsleitung, Personal und Büro gilt sie als Scheinfirma. Das führt zur Besteuerung in Deutschland (Hinzurechnungsbesteuerung).
Kann ich meiner deutschen Firma Beratungsrechnungen ausstellen?
Nur bei realer Gegenleistung! Viele versuchen Gewinne ins Ausland zu verschieben – durch vermeintliche Beratungsleistungen. Dies wird vom Finanzamt geprüft und ggf. nachversteuert.
Wie erfährt das Finanzamt davon?
Über den automatischen Informationsaustausch (CRS): Kontoinhaber, Salden, Zinsen, Dividenden – alles wird jährlich ans Wohnsitzland gemeldet. Auch Briefkasten-Adressen der Agenturen sind beim Bundeszentralamt gelistet.
Was ist eine legitime Auslandsfirma?
Eine Firma mit echter Substanz: eigene Geschäftsführung, Büro, Personal vor Ort und nachvollziehbare Geschäftstätigkeit. Nur dann erfolgt die Besteuerung im Ausland – nicht in Deutschland.
Was bringt eine Briefkastenfirma überhaupt?
Nur zur Vermögenssicherung denkbar – z. B. Rücklage aus bereits versteuertem Einkommen. Keine aktive Nutzung! Zinsgewinne müssen dennoch versteuert werden.
Wie lässt sich legal Steuern sparen?
Durch echte internationale Betriebsstätten, Holdingstrukturen, IP-Verlagerung oder Wohnsitzverlagerung. Wichtig: Steuerersparnis muss in sinnvollem Verhältnis zu Aufwand & Risiko stehen. Kein Schwarzgeld!
Gründungskanzlei
Sehr sicherer Finanzplatz
Gründungskanzlei
Liberales Steuersystem
Gründungskanzlei
Besondere Steuervorteile
Gründungskanzlei
Keine Anreise nötig



Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Gründungskanzlei
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

Gründungskanzlei
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

Gründungskanzlei
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

Gründungskanzlei
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

Gründungskanzlei
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

Gründungskanzlei
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen
Gründungskanzlei
Transparente Kosten
Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung
Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...
Firmengründung: Firma in Ungarn gründen
  • Planen Sie eine Firmengründung in Ungarn?...
Zypern Trust
  • - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...