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Verrechnungspreise Nordmazedonien

Verrechnungspreise Nordmazedonien

Einführung in die Verrechnungspreisgestaltung in Nordmazedonien

Verrechnungspreisregeln

  • Die nordmazedonischen Verrechnungspreisvorschriften sind in den Artikeln 12, 12-a und 12-b des Körperschaftssteuergesetzes (CITL) geregelt und beruhen auf dem Fremdvergleichsgrundsatz, der den OECD-Leitlinien folgt.
  • Die TP-Regeln gelten für mazedonische Steuerzahler.
  • Der Schwellenwert besteht aus den jährlich erzielten Einnahmen, die 4.877.628 EUR (300.000.000 MKD) übersteigen.
  • Das CITL legt fest, welche Unternehmen als nahestehende Personen gelten, d.h. in der Regel eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 25 Prozent, basierend auf Stimmrechten, Aktienkapital und gemeinsamer Kontrolle. Als nahestehende Personen gelten auch andere nahestehende Personen (z. B. Personen, die an der Geschäftsführung oder Kontrolle beteiligt sind, familiäre Verbindungen usw.). Darüber hinaus sind Form und Inhalt des Verrechnungspreisberichts, die Art der Methoden zur Bestimmung des Transaktionspreises nach dem Fremdvergleichsgrundsatz und die Art ihrer Anwendung in dem vom Finanzministerium herausgegebenen Regelwerk geregelt und folgen den OECD-Grundsätzen.

 

OECD Richtlinien

  • Nordmazedonien hat die OECD noch nicht unterzeichnet, obwohl die Verrechnungspreisregeln auf den OECD-Leitlinien beruhen, die den Grundsatz des Fremdvergleichs widerspiegeln.

 

Verrechnungspreismethoden

  • Die am besten geeignete Preisbildungsmethode sollte für jede einzelne Transaktion ausgewählt werden, da sie in jedem Fall den zuverlässigsten Maßstab für ein fremdvergleichskonformes Ergebnis liefert. Die derzeitigen OECD-Methoden, d. h. der vergleichbare unkontrollierte Preis, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnspaltungsmethode, werden alle akzeptiert, aber die verwendete Methode muss mit dem Funktions- und Risikoprofil des Unternehmens in Einklang stehen. 
  • Die Verrechnungspreisverordnung bevorzugt die CUP-Methode als primäre Methode. Ist die Anwendung der CUP-Methode nicht möglich, wird bestimmt, welche der anderen Verrechnungspreismethoden angewendet werden kann und für die jeweilige Transaktion am besten geeignet ist.

 

Selbstauskunft

  • In Nordmazedonien gibt es eine Selbstveranlagungsregelung, bei der der Steuerpflichtige dafür sorgen muss, dass die Verrechnungspreisvorschriften eingehalten werden.

Dokumentation der Verrechnungspreise

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

  • Die nordmazedonische Gesetzgebung schreibt die Form und den Inhalt des Verrechnungspreisberichts vor. Form und Inhalt des Verrechnungspreisberichts, die Arten von Methoden zur Bestimmung des Transaktionspreises gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz und die Art und Weise ihrer Anwendung sind im Regelwerk von 2019, das vom Finanzministerium herausgegeben wird, dargestellt.
  • Die Verordnung sieht einen Kurzbericht und eine vollständige Form eines Berichts vor. Die Form des Berichts hängt direkt von den in einem Kalenderjahr erzielten Einnahmen und Transaktionen mit verbundenen Parteien ab. 
  • Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von über 4.877.628 EUR (300.000.000 MKD) sind verpflichtet, Verrechnungspreise in der vollständigen Berichtsform (Stammdatei) zu melden. Die Kurzversion des Verrechnungspreisberichts muss der Steuerzahler einreichen, wenn der Gesamtwert der Transaktionen mit verbundenen Parteien während des Jahres 162.588 EUR (10.000.000 MKD) nicht überschreitet.
  • Die Frist für die Einreichung des Berichts beim Finanzamt ist der 30. September.
  • Die Verrechnungspreisdokumentation und der Verrechnungspreisbericht müssen in mazedonischer Sprache eingereicht werden.
  • Als Anlagen zum Bericht legt der Steuerpflichtige vor:
  • Konsolidierte Jahresabschlüsse für die multinationale Unternehmensgruppe
  • Jahresabschlüsse für den Steuerpflichtigen 
  • Kopien aller Vereinbarungen, die der Steuerpflichtige in Bezug auf kontrollierte Transaktionen abgeschlossen hat
  • Kopien bestehender unilateraler, bilateraler und multilateraler Verrechnungspreisvereinbarungen und anderer Steuerbeschlüsse, an denen die Steuerbehörde nicht beteiligt ist, die aber mit der kontrollierten Transaktion in Zusammenhang stehen
  • Daten, Berichte und Dokumente, die für die Auswahl der Verrechnungspreismethode für die Transaktion zwischen verbundenen Parteien gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz relevant sind
  • Andere Daten, Berichte und Dokumente, die der Steuerpflichtige als relevant für den Bericht erachtet.

 

Stammdatei und lokale Datei

  • Die Struktur der Stammdatei und der Lokalen Datei ist in dem vom Finanzministerium herausgegebenen Regelwerk vorgeschrieben. 
  • Die Verrechnungspreisdokumentation sollte in der Regel einen Hintergrund zu der Gruppe und der lokalen Gesellschaft, eine Eigentums- und Organisationsstruktur, einen Überblick über die wichtigsten zu analysierenden konzerninternen Transaktionen, eine Analyse der wichtigsten Funktionen, Vermögenswerte und Risiken des Unternehmens, eine Branchenanalyse und eine wirtschaftliche Analyse einschließlich unterstützender Nachweise wie z. B. Vergleichsdaten (CUP-Methode oder Benchmarking-Analyse) enthalten.

 

Einige Risikofaktoren für Herausforderungen

  • Unternehmen, die konzerninterne Geschäftstransaktionen mit verbundenen Parteien in Niedrigsteuerländern haben.
  • Finanzielle Transaktionen.
  • Managementgebühren oder Lizenzgebühren, die an ausländische Muttergesellschaften gezahlt werden.
  • Vertriebshändler mit beschränktem Risiko und Verträge über Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung könnten ebenfalls betroffen sein.

 

Sanktionen

  • Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Anforderungen des Artikels 12-a des Körperschaftssteuergesetzes nicht, wird eine Geldstrafe in Höhe von 300 bis 1.000 EUR für eine steuerpflichtige juristische Person (klein), von 600 bis 2.000 EUR für eine steuerpflichtige juristische Person (klein), von 1.800 bis 6.000 EUR MKD-Gegenwert für eine steuerpflichtige juristische Person (groß) als Ordnungswidrigkeit verhängt, wenn der Steuerpflichtige es versäumt, dem Finanzamt innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen TP-Bericht in der entsprechenden Form vorzulegen. 
  • Die Geldstrafe in Höhe von 50 bis 250 EUR für die verantwortliche Person einer juristischen Person (klein), von 100 bis 500 EUR für die verantwortliche Person einer juristischen Person (klein), von 150 bis 500 EUR für die verantwortliche Person einer juristischen Person (mittel) und in Höhe von 200 bis 500 EUR für die verantwortliche Person einer juristischen Person (groß) wird für die im obigen Absatz erwähnte Ordnungswidrigkeit verhängt.

Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses

  • Die verwaltungstechnischen Aspekte der TP beziehen sich auf die wirtschaftliche Analyse und den Nachweis des Fremdvergleichsergebnisses und entsprechen im Allgemeinen den OECD-Leitlinien.
  • Lokale und regionale Vergleichsunternehmen werden bevorzugt, europäische Vergleichsunternehmen können akzeptiert werden.
  • Den mazedonischen Steuerbehörden ist es nicht gestattet, "geheime Vergleichsunternehmen" zu verwenden. Es gibt auch keine veröffentlichten "sichere Häfen" für Verrechnungspreisen.

Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung

  • In Nordmazedonien gibt es derzeit kein APA-Programm.

 

Ausnahmen

  • Verrechnungspreisdokumentation und -berichterstattung sind in Nordmazedonien obligatorisch, Steuerzahler sind davon befreit, wenn der Jahresumsatz einen Schwellenwert von 4.877.628 EUR (300.000.000 MKD) nicht überschreitet.

Ähnliche Entwicklungen

Steuer auf digitale Dienstleistungen

  • Nach geltendem Recht sind die Steuern auf digitale Dienstleistungen nicht als besondere Art von Dienstleistungen spezifiziert und geregelt.

 

COVID-19

  • Bislang gibt es keine offiziellen Ankündigungen oder Empfehlungen der mazedonischen Steuerbehörden im Zusammenhang mit COVID-19.

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