Gründungskanzlei
Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Verrechnungspreise > Niederlande

Verrechnungspreise Die Niederlande

Verrechnungspreise Die Niederlande

Einführung in die Verrechnungspreise in den Niederlanden

Verrechnungspreisregeln

  • Die niederländischen Verrechnungspreisvorschriften sind im niederländischen Verrechnungspreiserlass Nr. 2018/6865 (Verrechnungspreiserlass) enthalten, wobei zusätzliche Dokumentationsvorschriften durch den niederländischen Erlass DB/2015/462M (Dokumentationserlass) umgesetzt werden. Darüber hinaus basieren die Verrechnungspreisvorschriften auf dem Fremdvergleichsgrundsatz gemäß Artikel 9 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen und sind in Artikel 8b des Wet op de Vennootschapsbelasting 1969 national umgesetzt, d. h. sie folgen den OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD TPG). Die Regeln sind nicht sehr formelhaft, sondern beruhen auf Grundsätzen.
  • Der Ausgangspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes ist, dass für Steuerzwecke davon ausgegangen wird, dass verbundene Unternehmen untereinander unter den gleichen Bedingungen handeln, wie unabhängige Unternehmen unter ähnlichen Umständen handeln würden.
  • Die Verrechnungspreisregeln gelten für alle niederländischen Steuerzahler, die an grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen beteiligt sind, einschließlich der niederländischen Niederlassungen ausländischer Unternehmen.
  • Die niederländische Steuerverwaltung (DTA) hält Verrechnungspreisanpassungen für erforderlich, wenn eine Transaktion nicht als fremdvergleichskonform angesehen wird.
  • Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, in der beschrieben wird, wie die Verrechnungspreise ermittelt wurden, und die den Fremdvergleichscharakter der Verrechnungspreise belegt. Die Dokumentation muss in die Verwaltung des Steuerpflichtigen aufgenommen werden. Wenn das DBA die Verrechnungspreisdokumentation anfordert, muss der Steuerpflichtige sie in der Regel innerhalb einer Frist von 14 bis 30 Tagen vorlegen. Die genauen Verrechnungspreisanforderungen hängen vom konsolidierten Umsatz des multinationalen Konzerns ab, zu dem das niederländische Unternehmen gehört.

 

OECD Richtlinien

  • Die niederländischen Verrechnungspreisvorschriften folgenden TPG der OECD, die zuletzt im Juli 2017 aktualisiert wurden. Die TPG der OECD sind in der Präambel des Verrechnungspreisdekrets als Quelle zur Erläuterung und Klärung des Fremdvergleichsgrundsatzes verankert.
  • Die OECD veröffentlicht regelmäßig neue Leitlinien, wie z. B. ihren Bericht über Betriebsstätten im März 2018 oder über Finanztransaktionen im Februar 2020. Das DTA betrachtet diese neuen Berichte im Allgemeinen als Klarstellung bestehender Regeln und nicht als neue Regeln und Vorschriften, die nicht rückwirkend gelten würden.

Verrechnungspreismethoden

  • Nach der TPG der OECD sollte, die am besten geeignete Verrechnungspreismethode für jede einzelne Transaktion ausgewählt werden, da sie in jedem Einzelfall den zuverlässigsten Maßstab für ein fremdvergleichskonformes Ergebnis liefert. Die derzeitigen OECD-Methoden, d. h. der vergleichbare unkontrollierte Preis, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnaufteilungsmethode, werden alle akzeptiert, aber die verwendete Methode muss mit dem Funktions- und Risikoprofil des Unternehmens in Einklang stehen. Andere Methoden können ebenfalls verwendet werden, wenn sie vertretbar und angemessen sind.
  • Der Verrechnungspreiserlass weist darauf hin, dass das DTA seine Verrechnungspreisuntersuchung immer aus der Perspektive, der vom Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Transaktion verwendeten Methode beginnen wird. Dem Steuerpflichtigen steht es grundsätzlich frei, eine Verrechnungspreismethode zu wählen, vorausgesetzt, die gewählte Methode führt zu einem fremdvergleichskonformen Ergebnis für die spezifische Transaktion. Darüber hinaus weist der Verrechnungspreiserlass darauf hin, dass die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises in der Praxis im Allgemeinen schwer anzuwenden ist, da vergleichbare unkontrollierte Transaktionen fast unmöglich zu finden sind. Dies ist einer der Gründe, warum in der Praxis häufig die TNMM als Verrechnungspreismethode verwendet wird.

 

In der Verwaltung der Steuerzahler vorhandene Unterlagen und Beweislast

  • In den Niederlanden sollte die Verrechnungspreisdokumentation in der Verwaltung des Steuerpflichtigen verfügbar sein, wenn das DBA sie anfordert. Auf dem Formular für die Körperschaftssteuererklärung gibt es ein Kästchen, in dem die Steuerzahler bestätigen müssen, dass sie die Anforderungen an die Lokale Datei, die Stammdatei und das CbCR erfüllen, und in dem sie angeben müssen, ob es in dem betreffenden Steuerjahr Unternehmensumstrukturierungen oder Übertragungen von immateriellen Vermögenswerten gegeben hat. Das DBA verlangt von den Steuerzahlern rechnerische Anpassungen in Fällen, in denen Transaktionen, wie sie in den statutarischen Abschlüssen aufgezeichnet sind, nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und der Steuerzahler potenziell einen Vorteil bei der niederländischen Körperschaftssteuer hat.
  • In den Niederlanden kann das Fehlen einer Verrechnungspreisdokumentation in der Verwaltung dazu führen, dass die Beweislast für den Fremdvergleichscharakter des verwendeten Verrechnungspreises auf den Steuerpflichtigen verlagert wird.

Dokumentation der Verrechnungspreise

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

  • Die genauen Anforderungen an die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation hängen vom konsolidierten Umsatz des multinationalen Konzerns ab, zu dem das niederländische Unternehmen oder die Niederlassung gehört.
  • Alle niederländischen Unternehmen, die Geschäfte mit verbundenen Parteien tätigen, sind verpflichtet, eine Dokumentation zu erstellen, in der beschrieben wird, wie die Verrechnungspreise zustande gekommen sind, und die den Fremdvergleichscharakter der Verrechnungspreise belegt. Die Dokumentation muss in die Verwaltung des Steuerpflichtigen aufgenommen werden. Es gibt keine Vorschriften über die Form dieses Dokuments, es muss jedoch ausreichende Informationen enthalten, damit das DTA den Fremdvergleichscharakter der zwischen verbundenen Parteien angewandten Verrechnungspreise beurteilen kann.
  • Nach niederländischem Recht müssen Unternehmen, die den Schwellenwert von 50 Millionen Euro konsolidierter (globaler) Konzerneinnahmen erreichen, eine Verrechnungspreisdokumentation (Konzernstammdatei und Lokale Datei) in Übereinstimmung mit BEPS-Aktion 13 erstellen. Diese kann entweder in niederländischer oder englischer Sprache erstellt werden.
  • Die lokale Datei muss in Übereinstimmung mit den niederländischen Regeln und Vorschriften erstellt werden und Informationen enthalten, die für die lokale(n) Einheit(en) spezifisch sind. Was die Stammdatei betrifft, so reicht jedoch in der Regel eine zentral erstellte Stammdatei aus, sofern sie in englischer oder niederländischer Sprache erstellt oder ins Niederländische übersetzt wird und im Einklang mit BEPS-Aktion 13 erstellt wird.
  • Die Niederlande haben außerdem Vorschriften zum Country-by-Country-Report (CbCR) eingeführt, die für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro gelten. Ein niederländisches Unternehmen oder eine niederländische Zweigniederlassung muss den CbCR entweder vor Ort einreichen oder beim DTA eine Meldung einreichen, in der angegeben wird, welches Konzernunternehmen den CbCR einreicht. Diese Meldung muss vor dem Ende des entsprechenden Steuerjahres erfolgen.
  • Die Dokumentation ist bei der Einreichung der Körperschaftssteuererklärung für das entsprechende Steuerjahr zu erstellen und vom Steuerpflichtigen aufzubewahren. Es besteht zwar keine Verpflichtung zur Einreichung der formellen Verrechnungspreisdokumentation, doch muss der Steuerpflichtige in der Lage sein, sie auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist (zwischen 14 und 30 Tagen) vorzulegen. 
  • Kann ein Unternehmen die entsprechende Verrechnungspreisdokumentation nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen, so wird davon ausgegangen, dass es seinen administrativen Verpflichtungen gemäß dem Allgemeinen Steuergesetzbuch nicht nachgekommen ist, was zu Sanktionen und einer Umkehr der Beweislast führen kann.

 

Niederländische lokale Datei und Gruppenstammdatei

  • Obwohl die niederländischen Dokumentationsanforderungen auf dem von der OECD vorgeschriebenen internationalen Standard beruhen, ist die niederländische Politik ausschlaggebend dafür, wie die Stamm- und Lokale Datei aufgebaut sein müssen.
  • Gemäß dem Dokumentationserlass muss eine niederländische Lokale Datei Folgendes enthalten:
  • Hintergrundinformationen zum Unternehmen, ein lokales Organigramm, eine Beschreibung des lokalen Managements und der Personen, denen es unterstellt ist, eine detaillierte Beschreibung des lokalen Geschäfts, die verfolgte Geschäftsstrategie und ob das Geschäft von Umstrukturierungen betroffen oder in die Übertragung von immateriellen Vermögenswerten involviert war.
  • Analyse aller wesentlichen konzerninternen Transaktionen und des Kontextes, in dem sie stattfinden. Dazu gehört die Erstellung einer Funktionsanalyse, in der die ausgeübten Funktionen, die eingesetzten Vermögenswerte und die von den betreffenden Parteien übernommenen Risiken beschrieben werden.
  • Wirtschaftliche Analysen sollten durchgeführt werden, um die am besten geeignete Verrechnungspreismethode zur Prüfung der konzerninternen Vergütung zu bestimmen und zu bewerten, was funktional vergleichbare Parteien, die ähnliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen ausführen, auf dem Markt verdienen.
  • Ein finanzieller Abgleich, der die Finanzkonten des Steuerpflichtigen darstellt und beschreibt, wie sich die konzerninterne Vergütung der erfassten Transaktionen auf die Finanzkonten auswirkt.
  • Eine Stammdatei muss enthalten:
  • Eine allgemeine Beschreibung der Geschäftstätigkeit(en) des Konzerns, einschließlich der wichtigsten Gewinnfaktoren, der Lieferkette für die wichtigsten Produkte, der geografischen Präsenz des Konzerns, Zusammenfassungen der Funktionsanalysen der einzelnen Unternehmen und Beschreibungen aller wichtigen geschäftlichen Umstrukturierungen, die während des Geschäftsjahres stattgefunden haben.
  • Eine Beschreibung der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns, einschließlich der Gesamtstrategie für die Entwicklung, den Besitz und die Nutzung immaterieller Vermögenswerte, einschließlich des Standorts der wichtigsten F&E-Einrichtungen und des Standorts der F&E-Leitung
  • Eine Beschreibung der Finanzaktivitäten des Konzerns, einschließlich wichtiger Finanzierungsvereinbarungen innerhalb des Konzerns und mit unabhängigen Kreditgebern. 
  • Eine Beschreibung der Steuerpositionen der Gruppe, einschließlich einer Liste aller Steuerbescheide mit lokalen Gerichtsbarkeiten

Risikofaktoren, die auf dem Prüfstand stehen

  • Einige Tätigkeiten werden von der DTA besonders streng geprüft. Dabei handelt es sich keineswegs um verbotene Transaktionen oder Geschäftsmodelle, aber es sollte zusätzliche Sorgfalt darauf verwendet werden, diese zu dokumentieren, für den Fall, dass Fragen auftauchen. Beispiele hierfür sind:
  • Zu den Geschäftsmodellen mit hohem Risiko gehören Kommissionsware und Lohnfertigung.
  • Vertriebsunternehmen mit begrenztem Risiko und Verträge über Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung könnten ebenfalls betroffen sein, vor allem, wenn sich wichtige Personalfunktionen in den Niederlanden befinden.
  • Das Auftreten von Verlusten, obwohl das Unternehmen als risikoarm eingestuft wird.
  • Zahlungen im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, wie Lizenzgebühren, Tantiemen und Kostenbeteiligungsvereinbarungen.
  • Alle Zahlungen in Niedrigsteuerländer.
  • Geschäftsumstrukturierungen oder Änderungen des Verrechnungspreis-Modells, insbesondere wenn eine solche Änderung nicht mit wesentlichen betrieblichen Veränderungen einhergeht.

 

Bußgelder und Steuerzinsen

  • Die Sanktionen im Zusammenhang mit der Verrechnungspreisdokumentation ergeben sich aus dem Allgemeinen Steuergesetzbuch, das sich auf die Verwaltungsvorschriften bezieht. Abgesehen von Sanktionen kann ein Steuerprüfer versuchen, die Beweislast umzukehren. Schließlich kann der Steuerprüfer, obwohl es sich technisch gesehen nicht um eine Strafe handelt, Zinsen auf nicht gezahlte Körperschaftssteuerbeträge erheben.
  • Die Strafe für die Nichterstellung einer niederländischen Lokalen Datei und einer Stammdatei beträgt bis zu 5.278 €; beim ersten Verstoß wird die Hälfte dieses Betrags fällig. Bei vorsätzlicher Nichteinhaltung kann die Strafe bis zu 20.250 € und 6 Monate Haft betragen.
  • Die Nichtvorbereitung des CbCR oder der CbCR-Meldung kann mit einer Strafe von bis zu 870.000 € geahndet werden.
  • Wenn ein Steuerpflichtiger keine förmliche Verrechnungspreisdokumentation erstellt hat, kann der Steuerinspektor einen Richter ersuchen, die Beweislast umzukehren. Wird dem stattgegeben, kann der Inspektor den steuerpflichtigen Gewinn schätzen, was der Steuerpflichtige dann widerlegen muss.
  • Wird festgestellt, dass der Steuerpflichtige zu wenig steuerpflichtige Gewinne ausgewiesen hat, müssen alle nicht gezahlten Steuern mit einem Zinseszins von 8 % zurückgezahlt werden. Da Verrechnungspreisuntersuchungen in der Regel 4 und sogar 12 Jahre zurückreichen, können die Zinsen schnell die Höhe der Strafen übersteigen.

Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses

  • Ein Steuerpflichtiger kann frei wählen, welche Verrechnungspreismethode er bei der Preisbildung für eine Transaktion anwendet, vorausgesetzt, die gewählte Methode führt zu einem fremdvergleichskonformen Ergebnis. Gemäß dem Verrechnungspreisdekret ist die DTA verpflichtet, diese Methode bei der Durchführung einer Verrechnungspreisuntersuchung anzuwenden, es sei denn, sie kann nachweisen, dass diese Methode nicht zu einem fremdvergleichskonformen Ergebnis für diese Transaktion führen kann. Darüber hinaus weist der niederländische Erlass darauf hin, dass die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises in der Praxis im Allgemeinen schwer anzuwenden ist, da vergleichbare unkontrollierte Transaktionen fast unmöglich zu finden sind. Dies ist einer der Gründe, warum in der Praxis häufig die TNMM als Verrechnungspreismethode verwendet wird.
  • Europaweit vergleichbare Unternehmen werden im Allgemeinen für die wirtschaftliche Benchmark-Analyse akzeptiert.
  • In den TPG der OECD heißt es, dass die Steuerverwaltungen festlegen können, dass die Suche nach Vergleichsunternehmen in Datenbanken alle drei Jahre statt jährlich aktualisiert werden kann, solange die Betriebsbedingungen unverändert bleiben, wobei die Finanzdaten der Vergleichsunternehmen jährlich fortgeschrieben werden. Dies kann als gängige Praxis in den Niederlanden angesehen werden.
  • In Fällen, in denen ein einzelner eindeutiger Verrechnungspreis nicht ermittelt werden kann, kann eine Wertespanne verwendet werden, wie es in den Niederlanden üblich ist. Bei der Festlegung einer Spanne muss unterschieden werden zwischen Situationen, in denen die Vergleichswerte aus leicht vergleichbaren Zahlen bestehen, und Situationen, in denen weniger genaue Vergleichswerte verwendet werden. Wenn weniger genaue Vergleichswerte verwendet werden, kann es erforderlich sein, die Zuverlässigkeit der Vergleichswerte durch die Anwendung statistischer Methoden zu erhöhen, z. B. durch die Anwendung des Interquartilsbereichs.
  • Um die Unabhängigkeit der Vergleichsunternehmen zu gewährleisten, schreibt das DTA den Ausschluss von Vergleichsunternehmen vor, die Teil eines Konzerns sind, d. h. einen Anteilseigner haben, der mehr als 50 % der Anteile hält.

 

Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung

  • Die Niederlande sind bekannt für ihre vielfältigen Möglichkeiten, mit dem DBA zu verhandeln, sowohl zur gütlichen Beilegung von Differenzen als auch zur Aushandlung von Vorabverständigungsvereinbarungen (APAs) und Steuervorbescheiden.
  • APAs sind schriftliche Vereinbarungen zwischen einem Steuerpflichtigen und dem DBA, in denen die Klassifizierung und Vergütung von (konzerninternen) Transaktionen und/oder die Gewinnzuweisung für Betriebsstätten festgelegt werden können.
  • APAs haben in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren, die jedoch auf bis zu 10 Jahre verlängert werden kann, wenn die Umstände dies erfordern. Solange die kritischen Annahmen erfüllt sind, ist das DBA an das Abkommen gebunden und bietet große Sicherheit in Bezug auf die Steuerlast.
  • In den letzten Jahren wurde die niederländische Entscheidungspraxis kritisiert, weil sie dem Steuerzahler zu günstig erscheint und es ihr an Transparenz mangelt. Als Ergebnis dieser Kritik wurde 2019 ein neuer Erlass zur Entscheidungspraxis eingeführt, der die Transparenz erhöhen, bewährte Verfahrensweisen formalisieren und die Themen, zu denen eine Entscheidung erlangt werden kann, einschränken soll. Die folgenden Beschränkungen wurden eingeführt:
  • Der Steuerpflichtige muss seinen administrativen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen, einschließlich der Erstellung einer formellen Verrechnungspreisdokumentation;
  • Ein Steuerpflichtiger muss die wirtschaftliche Verbindung in den Niederlanden erfüllen, was bedeutet, dass die betrieblichen Aktivitäten der Rolle des Steuerpflichtigen in der Gruppe angemessen sind. Dies wird oft an der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in den Niederlanden im Vergleich zu weltweit gemessen; und
  • Für Transaktionen, die mit dem Hauptziel strukturiert sind, niederländische oder ausländische Steuern zu vermeiden, sowie für Transaktionen mit Unternehmen in Niedrigsteuerländern können keine Urteile erlangt werden.
  • Das DBA gibt bilateralen und multilateralen APAs den Vorzug vor unilateralen APAs, schreibt dies den Steuerpflichtigen jedoch nicht vor.
  • Die Niederlande verfügen über ein umfangreiches Netz bilateraler Steuerabkommen, und ein Verständigungsverfahren (MAP) ist oft möglich, wenn es zu einer Doppelbesteuerung kommt. Die Lösung von MAP-Fällen kann jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen.
  • Die Niederlande haben sich verpflichtet, in Fällen, in denen das MAP keine Lösung bietet, ein obligatorisches Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren kann entweder auf der Grundlage des multilateralen Instruments (MLI) oder des EU-Schiedsübereinkommens durchgeführt werden. Wenn das andere Land (Vertragspartner) ebenfalls dafür optiert hat, ist ein obligatorisches Schiedsverfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten möglich. Bitte beachten Sie, dass dies von Land zu Land geprüft werden muss.

Ausnahmen

  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), d. h. Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von weniger als 50 Mio. EUR, gibt es Ausnahmen für die Erstellung einer lokalen Datei und einer Stammdatei. Ein niederländischer Steuerzahler ist jedoch nach wie vor verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation gemäß Artikel 8b CIT zu erstellen.
  • Es gibt keine Safe-Harbors, die eine Dokumentation in Form von lokalen Dateien oder Stammdateien für niederländische Unternehmen ausschließen, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind.

Ähnliche Entwicklungen 

COVID-19

  • Da das Coronavirus höchstwahrscheinlich einen dauerhaften Einfluss auf die Volkswirtschaften weltweit haben wird, könnte dies auch erhebliche Auswirkungen auf die Konzerngewinne haben. Verrechnungspreismodelle müssen in einigen Fällen möglicherweise überprüft und neu überdacht werden.
  • Verrechnungspreismodelle sollten die folgenden Regeln einhalten:
  • Unternehmerische Risiken werden von dem Unternehmen getragen, das über die Übernahme dieser Risiken entscheidet und die damit verbundene Risikomanagementfunktion ausübt.
  • Der Unternehmensvertrag sollte diese Risikoverteilung widerspiegeln.
  • Die erwarteten Gewinne steigen mit den ausgeübten Funktionen, den eingesetzten Vermögenswerten und den eingegangenen Risiken.
  • Unternehmen, die Routinefunktionen wahrnehmen, sollten Anspruch auf eine stabile, garantierte Rendite haben.
  • Da jedoch der Konzern als Ganzes betroffen sein könnte, könnte die garantierte Rendite für Routineunternehmen die Verluste auf der Ebene des Hauptsitzes verschärfen, so dass ein Konzern sein Verrechnungspreismodell möglicherweise überdenken möchte.
  • Das DTA hat darauf hingewiesen, dass Änderungen am Verrechnungspreis-Modell gut begründet werden sollten, um zu zeigen, dass unabhängige Unternehmen unter den gegebenen Umständen ähnlich handeln würden.
  • Internationale Konzerne sollten ihr potenzielles Risiko von Verrechnungspreisanfragen überprüfen und ihre Dokumentation entsprechend aktualisieren.
  • Wenn Lieferketten unterbrochen wurden oder die Arbeit aufgrund von Abriegelungsmaßnahmen zum Stillstand gekommen ist, kann es sein, dass die erwarteten Gewinne nicht eintreten. Vergleichbare Unternehmen werden oft auf die gleiche Weise betroffen sein wie multinationale Konzerne, aber Beweise müssen zeitnah gesammelt und dokumentiert werden.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Wir rufen Sie gerne zurück oder senden Ihnen eine E-Mail mit Terminvorschlägen.

Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Cryptogewinne versteuern

So versteuern Sie Cryptogewinne

One-Stop-Shop-Verfahren: Was müssen Unte...

Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich...

Die 17 Bitcoin- und kryptofreundlichsten...

Welches sind eigentlich die kryptofreundlichsten Län...

So erstellen Sie ein ICO

Wie erstellt und startet man ein eigenes, e...

Ein Geschäftskonto eröffnen

Eröffnen Sie am besten ein Geschäftskonto, wenn Sie...

Besteuerung grenzüberschreitender Dienst...

Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirts...