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Verrechnungspreise Kosovo

Verrechnungspreise Kosovo

Einführung in die Verrechnungspreisgestaltung im Kosovo

Verrechnungspreisregeln

  • Der Finanzminister des Kosovo hat eine Verwaltungsanweisung zu Verrechnungspreisen erlassen, die am 27. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Die Verwaltungsanweisung stützt sich auf Artikel 27 des im Kosovo geltenden Körperschaftssteuergesetzes (im Folgenden: das CIT-Gesetz). Diese Warnung soll die zwingenden Aspekte der Anforderungen hervorheben und die wichtigsten Auswirkungen der Verwaltungsanweisung auf verbundene Parteien zusammenfassen.
  • Der Zweck der Verwaltungsanweisung ist es, Regeln und Verfahren für die Umsetzung von Verrechnungspreisen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des oben genannten Artikels 27 des Gesetzes Nr. 05/L-029 über Körperschaftssteuern (im Folgenden: das Gesetz) festzulegen. Die Bestimmungen der Verwaltungsanweisung sind auf kontrollierte Transaktionen zwischen verbundenen Parteien anwendbar.
  • Als nahestehende Personen gelten Unternehmen, die in der Regel direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte, des Aktienkapitals oder der gemeinsamen Kontrolle besitzen. Als nahestehende Personen gelten auch andere nahestehende Personen (z. B. Personen, die an der Geschäftsführung oder Kontrolle beteiligt sind; familiäre Verbindungen usw.).
  • Darüber hinaus enthält die Verwaltungsanweisung eine Erläuterung zum Begriff "Transaktion", d. h. ein Geschäft, eine Vereinbarung oder Praxis zwischen den Parteien, direkt oder indirekt, ob rechtsverbindlich oder nicht, oder mit der Absicht, rechtsverbindlich zu sein, und schließt jede Geschäftsbeziehung zwischen verbundenen Personen ein.

 

OECD Richtlinien

  • Das Kosovo hat die OECD noch nicht unterzeichnet, obwohl die Verrechnungspreisregeln auf den OECD-Leitlinien beruhen, die den Grundsatz des Fremdvergleichs widerspiegeln.

 

Verrechnungspreismethoden

  • Die am besten geeignete Preisbildungsmethode sollte für jede einzelne Transaktion ausgewählt werden, da sie in jedem Fall den zuverlässigsten Maßstab für ein fremdvergleichskonformes Ergebnis liefert. Die derzeitigen OECD-Methoden, nämlich die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnspaltungsmethode. Zunächst wird die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises angewandt, und in Fällen, in denen diese Methode nicht angewandt werden kann, werden andere, am besten geeignete Methoden angewandt, wobei es nicht erforderlich ist, mehr als eine Methode anzuwenden.

 

Selbstauskunft

  • Das Kosovo verfügt über eine Selbstbewertungsregelung, bei der der Steuerpflichtige dafür sorgen muss, dass die Verrechnungspreisvorschriften eingehalten werden.
  • Die Steuerverwaltung des Kosovo stellt auf der Grundlage ihrer Bewertung der zur Verfügung gestellten Informationen fest, dass die von der Steuerverwaltung eines anderen Landes vorgenommene Berichtigung nicht mit dem Wert auf dem freien Markt übereinstimmt und gibt eine entsprechende Erklärung ab.

Dokumentation der Verrechnungspreise

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

  • Steuerzahler mit kontrollierten Transaktionen von mehr als 300.000 EUR in einem Kalenderjahr sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation gemäß dem EU-Verhaltenskodex für die Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (2006/C176/01) vorzubereiten. 
  • Die Frist für das Ausfüllen der jährlichen Mitteilung über kontrollierte Transaktionen ist das Datum, das für die Einreichung des jährlichen Erklärungsformulars und die Zahlung der Körperschaftssteuer bis zum 31. März des folgenden Jahres des Steuerzeitraums vorgeschrieben ist.
  • Die Verrechnungspreisdokumentation muss der TAK auf Anfrage innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung gestellt werden. 
  • Die Verrechnungspreisdokumentation sollte mindestens Folgendes enthalten:
  • Zusammenfassung der Aktivitäten des Steuerpflichtigen und seiner Organisationsstruktur.
  • Beschreibung der kontrollierten Transaktionen.
  • Erläuterung der Auswahl der am besten geeigneten Übertragung.
  • Preisbildungsmethode und finanzielle Indikatoren.
  • Analyse der Vergleichbarkeit.
  • Erläuterung aller wirtschaftlichen Analysen und Unterstützungsprojekte.
  • Schlussfolgerung über die Übereinstimmung der Bedingungen der kontrollierten Transaktionen mit dem Fremdvergleichsgrundsatz.
  • Alle anderen Informationen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Feststellung der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes durch den Steuerzahler in Bezug auf kontrollierte Transaktionen haben können.

 

Stammdatei und lokale Datei

  • Das Finanzministerium hat 2017 die Dokumentationsanforderungen an die OECD-Verrechnungspreisleitlinien angepasst. 
  • Die vorgeschriebene Dokumentation muss in zwei Teilen vorgelegt werden, die in Format und Inhalt einer Stammdatei und einer lokalen Datei entsprechen. Diese Dokumentation muss in elektronischer und gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden

 

Einige Risikofaktoren für Herausforderungen

  • Einige Risikofaktoren für eine Anfechtung können sein:
  • Risiken
  • Verlustrisiken im Zusammenhang mit der Investition und Nutzung von Sachanlagen 
  • Risiken des Erfolgs oder Misserfolgs von Investitionen in Forschung und Entwicklung, 
  • Finanzierungstransaktionen
  • finanzielle Risiken, wie z. B. Wechselkurs- und Zinsschwankungen.
  • Kreditrisiko und ähnliches. Managementgebühren oder Lizenzgebühren, die an ausländische Muttergesellschaften gezahlt werden.
  • Vertriebshändler mit beschränktem Risiko und Verträge über Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung könnten ebenfalls betroffen sein.

 

Sanktionen

  • Wenn der Steuerpflichtige es versäumt, die Dokumentation gemäß dieser Verwaltungsanweisung zu erstellen und sie der TAK innerhalb der Frist vorzulegen, wird er gemäß Artikel 53 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 03/L-222 über Steuerverwaltung und -verfahren mit einer Geldstrafe belegt. 
  • Die TP-Dokumentation oder das TP-Dossier kann innerhalb von 30 Tagen in einer der Amtssprachen (Albanisch oder Serbisch) sowie unter besonderen Umständen und nach Absprache mit der TAK auch in Englisch eingereicht werden.
  • Legt der Steuerpflichtige die Unterlagen nicht rechtzeitig vor, können Verwaltungsstrafen von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
  • Falls die TP-Dokumentation nicht beweist, dass die Preise zwischen verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleichsprinzip entsprechen, wird die Differenz für Zwecke der Körperschaftsteuer nicht anerkannt.

 

Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses

  • Die kosovarische Steuerbehörde prüft die in der Datenbank angewandten Suchkriterien, um sicherzustellen, dass sie mit der lokalen Praxis übereinstimmen.
  • Die Liste der vergleichbaren Unternehmen, die der Steuerbehörde vorgelegt wird, sollte einige Informationen enthalten, die es der Steuerbehörde ermöglichen, mit der Überprüfung fortzufahren, z. B. finanzielle Details, Mehrwertsteuernummer, NUI-Nummer, Adresse.

Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung

  • Advanced Pricing Agreements (APAs) sind schriftliche Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Steuerpflichtigen und einer oder mehreren zuständigen Behörden zur Regelung der geeigneten Verrechnungspreismethode für einen in die Zukunft gerichteten Zeitraum. 
  • Die Steuerverwaltung des Kosovo verwaltet APAs oder ähnliche Vereinbarungen in anderen Ländern, die für kontrollierte Transaktionen gelten.

Ausnahmen

  • Es gibt keine Ausnahmen für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und der Dokumentationsvorschriften.
  • KMU (im Sinne der Empfehlung der Europäischen Union (2006/C 176/01)) müssen die Lokale Datei jährlich erstellen, um die Dokumentationsanforderungen der kosovarischen Verrechnungspreisdokumentation zu erfüllen. Der Steuerpflichtige kann jedoch dieselbe Benchmark-Analyse für einen Zeitraum von drei Jahren verwenden, sofern sich die FAR-Analyse während dieses Zeitraums nicht wesentlich ändert.

Ähnliche Entwicklungen

Die Fazilität für die Einhaltung der Gewinnumlenkung (PDCF)

  • Bei der Ermittlung des Normalwerts für Dienstleistungen der Gruppe mit geringer Wertschöpfung wendet der Dienstleister des multinationalen Unternehmens eine Gewinnspanne für alle kumulierten Kosten an, mit Ausnahme von Überziehungen, denen kein Gewinn zuzurechnen ist. 
  • Die Marge sollte 7 % der relevanten Ausgaben betragen, im Rahmen des vereinfachten Ansatzes muss sie nicht durch eine Studie des durchgeführten Vergleichs nachgewiesen werden.
  • Die Steuerverwaltung ist nicht verpflichtet, den vereinfachten Ansatz zu akzeptieren, wenn die Höhe der Dienstleistungstarife innerhalb der Gruppe mit geringer Wertschöpfung die Marge von 7 % übersteigt, und kann eine vollständige Funktionsanalyse und eine Vergleichsanalyse verlangen.

 

Steuerbehörden und Verhalten der Steuerzahler

  • Die TAK verbessert die Standards der Verrechnungspreisdokumentation und der wirtschaftlichen Analysen durch Überprüfungen der Steuerpflichtigen. 
  • Die konzerninternen Transaktionen sollten in der Verrechnungspreisdatei ausreichend dokumentiert werden, wie es die Gesetzgebung vorschreibt, andernfalls kann der Steuerzahler mit Strafen belegt werden.

 

COVID-19

  • Die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 werden wahrscheinlich weitreichende Auswirkungen haben, und es wird mit einer Zunahme von Verrechnungspreis-, DPT- und Körperschaftssteueranfragen weltweit gerechnet. Alle multinationalen Unternehmen sollten ihr potenzielles Risiko von Verrechnungspreisanfragen und DPT überprüfen und ihre Dokumentation entsprechend aktualisieren.
  • Es ist auch wahrscheinlich, dass die kosovarische Steuerbehörde sich weiterhin auf Unternehmen mit Kommissionären/LRDs und "Kostenplus"-Dienstleistungsunternehmen konzentrieren wird, insbesondere wenn diese Verluste aufgrund der Pandemie geltend machen.
  • Die kosovarische Steuerverwaltung hat bisher noch keine Leitlinien veröffentlicht.

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