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Verrechnungspreise Indonesien

Verrechnungspreise Indonesien

Einführung in die Verrechnungspreisgestaltung in Indonesien

Verrechnungspreisregeln

 

  • Die vorherrschende indonesische Vorschrift für die Einhaltung von Verrechnungspreisen (TP) ist PMK-213/PMK.03/2016, die Steuerzahler unter bestimmten Kriterien zur Erstellung von TP-Dokumenten verpflichtet, nämlich: Stammdatei (MF), Lokale Datei (LF) und Country-by-Country Report (CbCR).
  • Gemäß der Verordnung muss ein Steuerpflichtiger, auch wenn er bestimmte Kriterien für die Erstellung von MF und LF nicht erfüllt, dennoch nachweisen, dass seine Transaktionen mit verbundenen Parteien dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen.
  • Die MF und LF sollten in Bahasa abgefasst sein und werden auf Verlangen der Steuerbehörde vorgelegt.
  • Ein indonesischer Steuerzahler, der Teil einer Unternehmensgruppe ist, ist verpflichtet, eine CbCR-Meldung zu erstellen, wenn die oberste Muttergesellschaft der Gruppe bereits die CbCR in ihrem Land eingereicht hat.

 

OECD Richtlinien

  • Indonesien übernimmt die OECD-Leitlinien mit wichtigen Änderungen, um den lokalen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Verrechnungspreismethoden

 

  • Die am besten geeignete Preisfindungsmethode sollte für jede einzelne Transaktion ausgewählt werden, da sie das zuverlässigste Maß für ein fremdvergleichskonformes Ergebnis in jedem einzelnen Fall darstellt. Die derzeitigen Methoden, d. h. der vergleichbare unkontrollierte Preis, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnspaltungsmethode, werden alle akzeptiert, aber die verwendete Methode muss mit dem Funktions- und Risikoprofil des Unternehmens übereinstimmen. Andere Methoden können ebenfalls verwendet werden, wenn sie vertretbar und angemessen sind.
  • Bei einigen Transaktionen ist die Anwendung einer bestimmten Methode zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes vorgeschrieben.

 

Selbstauskunft

  • In Indonesien gibt es eine Selbstveranlagungsregelung, bei der die Steuerpflichtigen auf mehreren Formularen ankreuzen, dass sie die MF und LF gemäß den geltenden Vorschriften erstellt haben.

Dokumentation der Verrechnungspreise

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

  • Indonesien hat die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien übernommen. Indonesien hat jedoch auch seine eigenen Vorschriften erlassen. Im Allgemeinen stimmen die Kriterien für MF, LF und CbCR mit den Kriterien der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien überein, aber einige wichtige Bereiche/Aspekte sollten den lokalen Anforderungen entsprechen.

 

Stamm -und lokale Datei

 

  • Der Mindestinhalt der MF sollte die Konzernstruktur, die Geschäftsaktivitäten, die immateriellen Vermögenswerte, die finanziellen Aktivitäten, den konsolidierten Finanzbericht und die steuerlichen Informationen über verbundene Transaktionen umfassen.
  • Der Mindestinhalt von LF sollte Geschäftstätigkeiten, Geschäftstransaktionen, ALP-Umsetzung, finanzielle Informationen und nicht-finanzielle Ereignisse umfassen.
  • Die Verrechnungspreisdokumentation sollte bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden.

 

Einige Risikofaktoren für Herausforderungen.

  • Hohes Risiko bei immateriellen und konzerninternen Dienstleistungsgeschäften.
  • Konzerninterne Transaktionen mit Unternehmen, die den niedrigeren Steuersatz anwenden.
  • Mit konzerninternen Transaktionen min. 50% der gesamten Transaktionen.
  • Das Unternehmen hat konzerninterne Transaktionen mit einer nahestehenden Partei, die Verluste erwirtschaftet.
  • Das Unternehmen hat fortlaufend Verluste erlitten.

 

Sanktionen

  • In den Verordnungen werden keine spezifischen Sanktionen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen genannt. 
  • Sollte der Steuerpflichtige die entsprechenden Formulare nicht einreichen, kann die Körperschaftssteuererklärung als unvollständig angesehen werden. In diesem Fall folgt die Verwaltungsstrafe auf die Körperschaftsteuerstrafe. 
  • Sollte der Steuerzahler es versäumen, MF und LF auf Anfrage einzureichen, kann die Steuerbehörde ihre eigene Analyse durchführen, um den Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen mit verbundenen Parteien zu prüfen. Dies könnte möglicherweise zu nachteiligen Korrekturen in Bezug auf die Geschäfte mit verbundenen Parteien führen.

 

Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses

  • Die Steuerbehörde würde erwarten, dass eine Suche nach potenziellen internen Vergleichswerten stattgefunden hat, bevor sie auf eine externe Datenbank zur Suche nach Vergleichswerten zurückgreift.
  • Nach den Vorschriften kann ein Steuerpflichtiger jede beliebige externe Datenbank für die Suche nach Vergleichswerten verwenden. In der Praxis könnte es jedoch einige praktische Vorteile bringen, wenn die Vergleichswerte aus derselben Datenbank stammen, die auch von der Steuerbehörde verwendet wird.

 

Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung

 

  • In Indonesien gibt es Vorschriften für APAs, die jedoch von vielen Steuerpflichtigen aufgrund einiger praktischer Faktoren nicht genutzt worden sind.
  • Unilaterale APAs werden gegenüber bilateralen APAs bevorzugt.

 

Ausnahmen

  • Sollte ein Steuerpflichtiger bestimmte Kriterien nicht erfüllen, ist er nicht verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Der Steuerpflichtige sollte jedoch nachweisen, dass die Transaktionen mit verbundenen Parteien in Übereinstimmung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz durchgeführt wurden. In der Praxis ist es daher am besten, ordnungsgemäße Verrechnungspreisdokumente zu erstellen, die den lokalen Verrechnungspreisvorschriften und -praktiken entsprechen.

Ähnliche Entwicklungen

Steuer auf digitale Dienstleistungen

  • Es gibt keine spezifischen Vorschriften für digitale Dienstleistungen, die die Verrechnungspreise regeln.

Steuerbehörden und Verhalten der Steuerzahler

 

  • Die Steuerbehörde hält mehrere Seminare ab, um die Steuerzahler über die Verbesserung der Standards für die Verrechnungspreisdokumentation zu unterrichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die wirtschaftlichen Analysen.
  • Bei immateriellen und konzerninternen Dienstleistungstransaktionen konzentriert sich die Steuerbehörde zunächst mehr auf die Prüfung/Analyse des Nutzens und der Existenz, bevor sie sich auf den fremdvergleichskonformen Satz/Betrag konzentriert.

 

COVID-19

  • Die Steuerbehörde hat keine spezifischen Verrechnungspreisvorschriften für COVID-19 erlassen.

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