Verrechnungspreise und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Verrechnungspreise.
Steuer auf digitale Dienstleistungen
In Guatemala sieht die Einkommenssteuerverordnung eine Quellensteuer auf digitale Dienstleistungen von 5 % vor. Dies gilt nur für Unternehmen, aber es besteht keine Verpflichtung, diese Steuer auf Dienstleistungen zu erheben, die von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.