Verrechnungspreise und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Verrechnungspreise.
Verrechnungspreismethoden
Alle Unternehmen müssen jedoch Transaktionen mit nahestehenden Personen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz abwickeln, und die Unternehmen müssen in der Lage sein, auf Aufforderung der Steuerbehörde die Transaktionen auf der Grundlage der in der Verordnung Nr. 53 des Finanzministeriums dargelegten Grundsätze zu belegen.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.