Gründungskanzlei
Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Verrechnungspreise > El Salvador

Verrechnungspreise El Salvador

Verrechnungspreise El Salvador

Einführung in die Verrechnungspreisgestaltung in El Salvador

Verrechnungspreisregeln

  • Die Verrechnungspreisgesetze (TP) wurden seit der Reform im November 2009 in das salvadorianische Steuergesetzbuch aufgenommen und gelten ab dem Steuerjahr 2010 in den Artikeln 62-A, 124-A, 135 lit. f), 147 lit. e), 199-A, 199-B, 199-C, 199-D und 244 lit. I).
  • Die Verrechnungspreisregeln in El Salvador basieren hauptsächlich auf den OCDE-Leitlinien, es gibt jedoch einige lokale Elemente, die von den Steuerzahlern zu beachten sind, wie z. B. die Definition einer nahestehenden Person, die u. a. Transaktionen mit Unternehmen in Steuerpräferenzregelungen und inländische Transaktionen umfasst.
  • Die Generaldirektion für Steuern (DGII) hat 2018 den "Leitfaden für Verrechnungspreise" herausgegeben, der die Bestimmung von Verrechnungspreisen erleichtern und die einschlägigen Vorschriften für Transaktionen zwischen verbundenen Parteien behandeln soll. Dieses Dokument basiert auf den OECD-Leitlinien und lokalen Vorschriften.
  • Die Steuerpflichtigen müssen die Dokumentationsanforderungen wie den Verrechnungspreisbericht und die informative Verrechnungspreiserklärung erfüllen.
  • Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (DGII) gibt jährlich einen Leitfaden heraus, um die Anerkennung von Steuervergünstigungen zu erleichtern, in dem verschiedene Länder, Staaten oder Gebiete aufgeführt sind, die von der Steuerverwaltung als niedrig besteuert, nicht besteuert oder als "Steueroase" eingestuft werden. Die Verrechnungspreisregeln gelten auch für Transaktionen, die mit einem in einem dieser Gebiete ansässigen oder niedergelassenen Unternehmen durchgeführt werden.

 

OECD Richtlinien

 

  • Die salvadorianischen Verrechnungspreisvorschriften sind nicht vollständig an die OECD-Leitlinien angeglichen. Obwohl die OECD-Leitlinien bereits in der Reform von Artikel 62-A vom Juli 2014 erwähnt wurden, erließ der Verfassungsgerichtshof des Obersten Gerichtshofs von El Salvador im Mai 2018 einen Gerichtsbeschluss, der diese Reform, die unter anderem den Verweis auf die OECD-Leitlinien enthält, unwirksam macht.
  • Im März 2018 veröffentlichte die Steuerbehörde den Leitfaden für Verrechnungspreise, der eine allgemeine Orientierung für Steuerzahler darstellt, die die Verrechnungspreisregeln einhalten müssen. Dieser Leitfaden enthält die OECD-Methoden für die Verrechnungspreisanalyse, den Prozess der Vergleichbarkeitsanalyse und Empfehlungen für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation.

 

Verrechnungspreismethoden

  • Die OECD-Methoden sind im Allgemeinen annehmbar, vorzugsweise auf der Grundlage der einzelnen Transaktionen. Die am besten geeignete Preisbildungsmethode sollte je nach den Umständen des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausgewählt werden, um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zwischen verbundenen und nicht verbundenen Transaktionen zu gewährleisten und um möglichst wenig Anpassungen zu erfordern.
  • Zu den zulässigen Verrechnungspreismethoden gehören der vergleichbare unkontrollierte Preis, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnaufteilung.
  • Es gibt eine lokale Methode, die von der Steuerbehörde als "Marktpreis" bezeichnet wird, die der CUP-Methode ähnelt, aber in Bezug auf die Anzahl und Art der vergleichbaren Transaktionen sehr viel restriktiver ist. Diese Methode akzeptiert keine Spanne von Vergleichswerten und wird im Allgemeinen bei Steuerpflichtigen angewandt, die keine Verrechnungspreisanalyse durchgeführt haben und nicht über die entsprechenden Unterlagen verfügen. Für Steuerpflichtige ist diese Methode in den meisten Fällen nicht anwendbar.

Selbstauskunft

  • - In El Salvador gibt es keine Verrechnungspreisregelungen zur Selbstveranlagung.

Dokumentation der Verrechnungspreise

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

 

  • Gemäß Artikel 147, Buchstabe C) des Steuergesetzbuchs sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, die mit verbundenen Parteien oder Subjekten, die in Steuervergünstigungsregimen ansässig sind, durchgeführten Transaktionen (Verrechnungspreisbericht) und die Preisanalyse zu dokumentieren. Im Falle einer Verrechnungspreisprüfung muss die Dokumentation der Steuerverwaltung zur Verfügung stehen. Die Dokumentation ist in spanischer Sprache zu erstellen und 10 Jahre lang aufzubewahren.
  • Der Verrechnungspreisbericht muss unabhängig von der Höhe des Transaktionsbetrags im Jahr erstellt werden.
  • Die Dokumentation muss auch dem externen Steuerprüfer vor dem 31. Mai zur Verfügung stehen (falls das Unternehmen einen Steuerprüfer bestellt).
  • Wenn die Transaktionen mit verbundenen Parteien in einem Steuerjahr den Betrag von 571.000 USD überschreiten, müssen die Steuerzahler den informativen Verrechnungspreisbericht vor dem 31. März erstellen.
  • Der aktuelle Verrechnungspreis-Leitfaden der Steuerbehörde verweist auf die unterstützende Verrechnungspreisdokumentation, die Folgendes umfassen sollte: Hintergrundinformationen über den Konzern und das Unternehmen, die rechtliche und operative Struktur des Konzerns, einen Überblick über die wichtigsten zu analysierenden konzerninternen Transaktionen, eine Analyse der wichtigsten Funktionen, Vermögenswerte und Risiken des Unternehmens, eine Branchenanalyse und eine wirtschaftliche Analyse einschließlich der Nachweise für Vergleichsdaten.

 

Stammdatei und lokale Datei

 

  • Bislang hat El Salvador das von der OECD im Rahmen von BEPS vorgeschlagene Dokumentationsschema nicht in die Verrechnungspreisvorschriften aufgenommen. Und obwohl die Struktur "Stammdatei und Lokale Datei" die beste und standardisierte Praxis ist, gibt es lokale Elemente der Verrechnungspreisverordnung, die ausgelassen würden und zu einer Nichteinhaltung der Verrechnungspreisregeln führen könnten.
  • Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Definition des Begriffs "nahestehende Person" für steuerliche Zwecke in El Salvador breiter gefasst und umfasst inländische Geschäfte, Geschäfte mit Unternehmen, die in Präferenzregelungen ansässig sind, Unternehmen mit Alleinvertriebsverträgen und ausländische Lieferanten, die mehr als 50 % der Einkäufe tätigen. Es gibt auch eine lokale Methode, die gegebenenfalls analysiert werden sollte.

 

Einige Risikofaktoren für Herausforderungen

  • Dienstleistungen oder Lizenzgebühren mit fehlender Dokumentation, Nutzenprüfung und Materialisierung.
  • Verkauf von Sachgütern zu einem Einheitswert unter den Anschaffungskosten (auch von Rohstoffen).
  • Unternehmensumstrukturierungen ohne Berücksichtigung einer voraussichtlichen Verrechnungspreisanalyse.
  • Anhaltende Verluste.
  • Zahlungen oder Transaktionen durch Niedrigsteuerländer

Sanktionen

  • Die Strafen im Zusammenhang mit der informativen Verrechnungspreiserklärung ergeben sich aus der Nichtabgabe des Formulars, der Abgabe außerhalb der gesetzlichen Frist (31. März) und/oder der Übermittlung ohne die in der Abgabenordnung enthaltenen Vorgaben. In jedem dieser Fälle beträgt die Strafe 0,5 % des Eigenkapitals oder des Grundkapitals der Bilanz.
  • Ein Unternehmen kann eine Strafmilderung erhalten, wenn die Korrektur freiwillig und vor einer Überprüfung durch die Steuerbehörde erfolgt.
  • Es können auch Tageszinsen anfallen.

Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses

  • Wenn es interne vergleichbare Transaktionen gibt, unabhängig davon, ob sie akzeptiert oder abgelehnt werden, ist es empfehlenswert, eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen, bevor auf externe Quellen zurückgegriffen wird.
  • Die transaktionale Analyse ist dem Rückgriff auf eine aggregierte oder gebündelte Analyse vorzuziehen. Wenn eine aggregierte Analyse verwendet wird, ist es empfehlenswert, die Gründe dafür detailliert darzulegen.
  • Vergleichbare Unternehmen, die in steuerlichen Vorzugsregimen ansässig sind, könnten bei einer Prüfung abgelehnt werden.
  • Wenn segmentierte Finanzinformationen verwendet werden, ist auf die Konsistenz der Zuordnungskriterien zu achten.
  • Die Qualität eines Vergleichs hängt nicht nur von der Datenbasis ab, sondern auch von einer gut durchgeführten Funktionsanalyse.

Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung

  • Advanced Pricing Agreements (APAs) sind in El Salvador nicht anwendbar.

Ausnahmen

  • Es gibt keine Ausnahmen für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder dem Umfang der Transaktionen.
  • Es gibt Ausnahmen für die Einreichung der informativen Verrechnungspreiserklärung F-982, wenn die mit verbundenen Parteien durchgeführten Transaktionen einzeln oder gemeinsam den Betrag von 571.429 US-Dollar nicht überschreiten.

 

Ähnliche Entwicklungen

Die Fazilität für die Einhaltung der Gewinnumlenkung (PDCF)

  • In El Salvador sind keine PDCF-Vorschriften in Kraft.

 

Steuer auf digitale Dienstleistungen

  • In El Salvador ist keine spezifische Steuer für digitale Dienstleistungen in Kraft.

Verhalten der lokalen Steuerbehörden und der Steuerzahler

  • Seit 2012 führt die Generaldirektion für interne Steuern Überprüfungen durch, die sich hauptsächlich auf große Steuerzahler konzentrieren.

COVID-19

  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden viele Unternehmen dazu zwingen, ihre Verrechnungspreispolitik neu zu bewerten und sogar zu ändern, um sie an die Veränderungen der aktuellen Wertschöpfungsketten und des Nachfrageverhaltens anzupassen.
  • Es wird auch Auswirkungen auf die Steuerverwaltung geben, die die Prüftätigkeit bei großen Steuerzahlern verstärken könnte.
  • Die allgemeine Regel ändert sich nicht: Verrechnungspreise müssen sich ähnlich verhalten wie die Preise zwischen Dritten. Leider ist es nicht immer möglich, über Echtzeitinformationen zu verfügen, aber es wird empfohlen, dass Unternehmen ihre Branche laufend analysieren und die Informationen sammeln, die ihre Steuerpositionen stützen. Es wird erwartet, dass sowohl Gewinne als auch Verluste mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sind.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Cryptogewinne versteuern

So versteuern Sie Cryptogewinne

One-Stop-Shop-Verfahren: Was müssen Unte...

Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich...

Die 17 Bitcoin- und kryptofreundlichsten...

Welches sind eigentlich die kryptofreundlichsten L&a...

So erstellen Sie ein ICO

Wie erstellt und startet man ein eigenes, e...

Ein Geschäftskonto eröffnen

Wo kann man heute noch ein Business-Konto ohne viel...

Besteuerung grenzüberschreitender Dienst...

Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirts...