Verrechnungspreise und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Verrechnungspreise.
OECD-Leitlinien
Verrechnungspreismethoden
Das ATO zieht es vor, lokale Vergleichsunternehmen auszuwählen. Das ATO kann jedoch auch nicht-australische Vergleichsunternehmen akzeptieren, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er nach australischen Unternehmen gesucht hat, aber keine ausreichenden Unternehmen mit Sitz in Australien finden konnte.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.