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Quellensteuern Äquatorialguinea

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 20. November 2021

Quellensteuer in der allgemeinen Regelung (d. h. alle Sektoren außer dem Öl- und Gassektor)

Gemäß dem Haushaltsgesetz von Äquatorialguinea für 2021 wird von Gebietsfremden und natürlichen Personen eine Steuer von 15 % auf die in Äquatorialguinea erzielten Bruttoeinkünfte einbehalten.

Für nicht in CEMAC Ansässige gilt eine Quellensteuer (Quellensteuer) von 15 % auf Lizenzgebühren.

Dividenden und Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 25 %.

Quellensteuer auf den Öl- und Gassektor

In Äquatorialguinea:

  • eine Quellensteuer in Höhe von 6,25 % auf Zahlungen an gebietsansässige Unternehmen im Öl- und Gassektor angewandt werden
  • eine Quellensteuer von 15 % auf Zahlungen an Gebietsfremde im Erdöl- und Erdgassektor, und
  • eine Quellensteuer von 5 % muss auf Zahlungen für Mobilisierungs-, Demobilisierungs- und Transportdienstleistungen erhoben werden.
  • In der Praxis gehen die Steuerbehörden davon aus, dass diese Steuer nur auf den Verkauf von Dienstleistungen erhoben wird.

Die Steuerbemessungsgrundlage besteht aus dem an den Dienstleister gezahlten Bruttobetrag.

Die von gebietsfremden Unternehmen/Privatpersonen gezahlte Quellensteuer gilt als Abschlusssteuer. 

Ab dem 1. Januar 2019 wird die Quellensteuer für gebietsansässige Unternehmen/Privatpersonen nicht mehr als Steuergutschrift, sondern als abzugsfähige Ausgabe betrachtet.

 

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