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Quellensteuern Zypern

Quellensteuern Zypern

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 28. Juli 2021

Zypern erhebt keine Quellensteuer (Quellensteuer) auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde in Zypern gezahlt werden, mit Ausnahme von Lizenzgebühren für in Zypern genutzte Rechte, die einer Quellensteuer von 10 % (5 % im Falle von Kinofilmen) unterliegen. Diese zypriotische QuSy auf Lizenzgebühren für in Zypern genutzte Rechte kann durch DBA, die Zypern abgeschlossen hat, oder durch die EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren, die in das zypriotische Steuerrecht umgesetzt wurde, reduziert oder beseitigt werden.

Quellensteuer auf andere Arten von Einkünften

Zypern erhebt eine Quellensteuer von 10 % auf technische Dienstleistungen, die von Gebietsfremden in Zypern erbracht werden. Eine solche Quellensteuer wird nicht erhoben, wenn diese Dienstleistungen über eine Betriebsstätte in Zypern oder zwischen "verbundenen" Unternehmen im Sinne der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren, die in das zyprische Steuerrecht aufgenommen wurde, erbracht werden.

Zypern erhebt außerdem eine Quellensteuer von 10 % auf die Bruttoeinkünfte aus der Ausübung eines Berufs oder einer Berufung durch eine Gebietsfremde in Zypern sowie auf die Vergütung von Gebietsfremden, die in der Öffentlichkeit auftreten (z. B. Theater-, Musik-, Fußballvereine oder andere Sportvereine).

Darüber hinaus wird eine Quellensteuer von 5 % auf Bruttoeinkünfte erhoben, die Gebietsfremde, die keinen Wohnsitz in Zypern haben, für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erkundung, Gewinnung oder Ausbeutung des Festlandsockels sowie für die Errichtung und Nutzung von Pipelines und anderen Anlagen auf dem Boden, auf dem Meeresgrund und auf der Meeresoberfläche erzielen.

Tabelle Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

In der nachstehenden Tabelle sind die geltenden zypriotischen Quellensteuer-Sätze für Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenzahlungen im Ausland aufgeführt.

Empfänger

 

Quellensteuer (%)
Dividenden (1) Zinsen (1) Nicht genutzte Lizenzrechte in Zypern In Zyoern genutzte Lizenzrechte
Nicht-vertraglich 0 0 0 5/10 (2)
         
Vertraulich:        
Andorra (15) 0 0 0 0
Armenien 0 0 0 5
Österreich 0 0 0 0
Bahrain 0 0 0 0
Barbados 0 0 0 0
Weißrussland 0 0 0 5
Belgien 0 0 0 0
Bosnien (7) 0 0 0 5/10 (5)
Bulgarien 0 0 0 5/10 (5)
Kanada 0 0 0 0/5/10 (4, 5)
China, Volksrepublik 0 0 0 5/10 (5)
Tschechische Republik 0 0 0 0/10 (11)
Dänemark 0 0 0 0
Ägypten 0 0 0 5/10 (5)
Estland 0 0 0 0
Äthiopien 0 0 0 5
Finnland 0 0 0 0
Frankreich 0 0 0 0/5 (3)
Georgien 0 0 0 0
Deutschland 0 0 0 0
Griechenland 0 0 0 0/5 (5)
Guernsey 0 0 0 0
Ungarn 0 0 0 0
Island 0 0 0 5
Indien 0 0 0 5/10 (5)
Iran 0 0 0 5/6 (5)
Irland, Republik 0 0 0 0/5 (5)
Italien 0 0 0 0
Jersey 0 0 0 0
Kasachstan 0 0 0 5/10(5)
Kuwait 0 0 0 5
Lettland 0 0 0 0/5 (12)
Libanon 0 0 0 0
Litauen 0 0 0 5
Luxemburg (14) 0 0 0 0
Malta 0 0 0 5/10 (5)
Mauritius (14) 0 0 0 0
Moldawien 0 0 0 5
Montenegro (7) 0 0 0 5/10 (5)
Norwegen 0 0 0 0
Polen 0 0 0 5
Portugal 0 0 0 5/10 (5)
Katar 0 0 0 5
Rumänien 0 0 0 0/5 (10)
Russland 0 0 0 0
San Marino (14) 0 0 0 0
Saudi-Arabien (15) 0 0 0 5/8 (16)
Serbien (7) 0 0 0 5/10 (5)
Seychellen 0 0 0 5
Singapur 0 0 0 5/10 (5)
Slowakische Republik (9) 0 0 0 0/5 (10)
Slowenien 0 0 0 5
Südafrika 0 0 0 0
Spanien 0 0 0 0
Schweden 0 0 0 0
Schweiz 0 0 0 0
Syrien 0 0 0 5/10 (5)
Thailand 0 0 0 5/10 (6)
Ukraine (17) 0 0 0 5/10 (8)
Vereinigte Arabische Emirate 0 0 0 0
Vereinigtes Königreich (13) 0 0 0 0
Vereinigte Staaten 0 0 0 0

Hinweise

  1. Nach zypriotischem Recht wird keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen erhoben, die an Gebietsfremde in Zypern gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde in Zypern für nicht in Zypern genutzte Rechte gezahlt werden.
  2. Auf Lizenzgebühren für Rechte, die in Zypern genutzt werden, wird eine Quellensteuer von 10 % erhoben (mit Ausnahme von Lizenzgebühren für Kinofilme, für die die Quellensteuer 5 % beträgt).
  3. Für Kinofilme, einschließlich Fernsehfilme und Videobänder, gilt ein Quellensteuer -Satz von 5 %.
  4. 0 % auf literarische, dramatische, musikalische oder künstlerische Werke (mit Ausnahme von Kinofilmen und Werken auf Film oder Videoband zur Verwendung in Verbindung mit dem Fernsehen).
  5. Die Quellensteuer von 5 % gilt für Lizenzgebühren für Kinofilme.
  6. Die Quellensteuer von 5 % gilt für alle Urheberrechte an literarischen, dramatischen, musikalischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken.
  7. Bosnien, Montenegro und Serbien wenden das Abkommen zwischen Jugoslawien und Zypern an.
  8. Ein Quellensteuer-Satz von 5 % wird auf die Zahlung von Lizenzgebühren für wissenschaftliche Werke, Patente, Marken, geheime Formeln, Verfahren oder Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen und Kinofilme erhoben.
  9. Mit der Slowakischen Republik gilt das Abkommen zwischen Zypern und der Tschechoslowakei.
  10. Der Quellensteuer-Satz von 5 % gilt für Patente, Marken, Muster oder Modelle, Pläne, geheime Formeln oder Verfahren oder industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen.
  11. Der Quellensteuer-Satz von 10% gilt für Patente, Marken, Muster oder Modelle, Pläne, vertrauliche Formeln oder Verfahren, Computersoftware oder industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen.
  12. Der Quellensteuer-Satz von 0 % gilt, wenn der Zahler ein in Zypern ansässiges Unternehmen ist und der wirtschaftliche Eigentümer der Einkünfte ein in Lettland ansässiges Unternehmen (außer einer Personengesellschaft) ist. Für alle anderen Fälle gilt ein Quellensteuer-Satz von 5%.
  13. Das Abkommen gilt ab dem 1. Januar 2019 für Zypern.
  14. Das Abkommen/Änderungen des Abkommens ist/sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
  15. Das Abkommen ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
  16. Der Quellensteuer-Satz von 5 % gilt für Lizenzgebühren für die Nutzung oder das Recht auf die Nutzung von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten. Für alle anderen Fälle gilt ein Quellensteuer-Satz von 8%.
  17. Das neue Protokoll zum DBA mit der Ukraine gilt ab dem 1. Januar 2020.

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