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Quellensteuern Vereinigte Arabische Emirate

Quellensteuern Vereinigte Arabische Emirate

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 18. März 2021

 

In den Vereinigten Arabischen Emiraten fallen derzeit keine Quellensteuern (Quellensteuer) an.

 

Netzwerk von Steuerabkommen

Staatsangehörige der VAE oder in den VAE ansässige natürliche Personen und in den VAE ansässige Unternehmen haben Zugang zu einem umfangreichen und wachsenden Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese DBA sind möglicherweise nicht unmittelbar für die Befreiung von der Besteuerung in den VAE relevant (da die Vereinigten Arabischen Emirate keine Quellensteuer oder andere Formen der Besteuerung Gebietsfremder erheben); sie können jedoch weiterhin eine Befreiung von der Besteuerung in DBA-Partnerländern ermöglichen. Der Vollständigkeit halber sind die derzeit geltenden DBA nachstehend aufgeführt. Eine Reihe weiterer DBA befinden sich in verschiedenen Stadien der Verhandlung und Ratifizierung.

Empfänger

 

Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Albanien 0/5/10 0 5
Algerien 0 0 10
Andorra 0 0 0
Angola 8 8 8
Argentinien 10/15 12 10
Armenien 0/3 0 5
Österreich 0 0 0
Aserbaidschan 5/10 0/7 5/10
Bangladesch 5/10 10 10
Barbados 0 0 0
Weißrussland 5/10 0/5 5/10
Belgien 0/5/10 0/5 0/5
Bosnien und Herzegowina 0/5/10 0 0/5
Brasilien (1) 5/15 0/10/15 15
Brunei 0 0 5
Bulgarien 0/5 0/2 0/5
Kanada 5/10/15 0/10 0/10
China, Volksrepublik 0/7 0/7 10
Komoren-Inseln 0 0 0
Costa Rica (1) 0/5/15 0/5/10 12
Kroatien 5 5 5
Zypern 0 0 0
Tschechische Republik 0/5 (2) 0 (2) 10 (2)
Ägypten (3) 5/10 0/10 10
Estland 0 0 0
Fidschi 0 0 10
Finnland 0 0 0
Frankreich 0 0 0
Georgien 0 0 0
Deutschland (4) 5/10/15 0 10
Griechenland 0/5 0/5 10
Guinea 0 0 0
Hongkong 0/5 0/5 5
Ungarn 0 0 0
Indien 10 0/5/12.5 10
Indonesien 10 (2) 0/5 5
Irland 0 0 0
Italien 5/15 0 10
Japan 5/10 0/10 10
Jersey 0 0 0
Jordanien 7 0/7 10
Kasachstan 0/5 0/10 10
Kenia 5 10 10
Korea, Republik 5/10 0/10 0
Kosovo 0/5 0/5 0
Kirgisistan 0 0 5
Lettland 0/5 0/2.5 5
Libanon 0 0 5
Liechtenstein 0 0 0
Litauen 0/5 0 5
Luxemburg 0/5/10 0 0
Malaysia 0/10 (5) 0/5 10
Malediven 0 0 0
Malta 0 0 0
Mauritius 0 0 0
Mexiko 0 0/4.9/10 10 (2)
Moldawien 5 6 6
Montenegro 0/5/10 0/10 0/5/10
Marokko 0/5/10 0/10 0/10
Mosambik 0 0 0/5
Niederlande 0/5/10 0 0
Neuseeland 15 0/10 10
Nord-Mazedonien 0/5 0/5 0/5
Pakistan 10/15 0/10 12
Panama 5 0/5 5
Philippinen 0/10/15 0/10 10
Polen 0/5 0/5 5
Portugal 5/15 0/10 5
Rumänien 0/3 0/3 3
Russland (6) 0 0 N/A
San Marino 0 0 10
Saudi-Arabien 5 0 10
Senegal 5 5 5
Serbien 0/5/10 0/10 10
Seychellen 0 0 5
Singapur 0 (2) 0 (2) 0/5 (2)
Slowakei 0 0/10 0/10
Slowenien 0/5 0/5 5
Südafrika 5/10 10 10
Spanien 0/5/15 0 0
Sri Lanka 0/10 0/10 10
Sudan 0 0 0/5
Schweiz 0/5/15 0 0
Syrien 0 0/10 18
Tadschikistan 0 0 10
Thailand 5/10 (2) 0/10/15 (2) 15
Tunesien 0 2.5/5/10 7.5
Türkei 5/10/12 0/10 10
Turkmenistan 0 0 10
Ukraine 0/5 (2) 0/3 (2) 0/10 (2)
Vereinigtes Königreich 0/15 0/20 0
Uruguay 5/7 (2) 0/10 0/5/10
Usbekistan 0/5/15 0/10 10
Venezuela 0/5/10 0/10 10
Vietnam 0/5/15 0/10 10
Jemen 0 0 10

 

Hinweise: 

  1. Dieses DBA wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
  2. Dieses DBA enthält eine „Begünstigungsklausel“. Sollte diese Gerichtsbarkeit jemals einen günstigeren Quellensteuersatz mit einem anderen Land als den Vereinigten Arabischen Emiraten vereinbaren, so gilt der günstigere Quellensteuersatz automatisch auch für das VAE-Abkommen. Beachten Sie, dass die oben genannten Sätze nicht die günstigeren DBA-Sätze widerspiegeln, sondern nur die Sätze, die im DBA zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem betreffenden Staat aufgeführt sind. Die günstigeren Sätze müssen separat bestätigt werden.
  3. Ein neues DBA zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Ägypten wurde im November 2019 unterzeichnet und sowohl von den Vereinigten Arabischen Emiraten als auch von Ägypten ratifiziert. Das aktualisierte Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht wurden. Die in der Tabelle angegebenen Quellensteuersätze beziehen sich auf das neue DBA.
  4. Das DBA zwischen den VAE und Malaysia sieht einen ermäßigten Steuersatz von 10 % vor, wenn Dividendenzahlungen von einem Unternehmen der VAE an ein malaysisches Unternehmen erfolgen. Das DBA sieht jedoch einen niedrigeren Satz von 0 % vor, wenn Zahlungen von einem malaysischen Unternehmen an ein Unternehmen der VAE erfolgen.
  5. Das DBA zwischen den VAE und Deutschland wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2021 aufgehoben.
  6. Nur für staatliche Einrichtungen.

 

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