W-V Law Firm LLP – Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion.
Gründungskanzlei Erstgespräch
+49 69 247563065

mo-fr 09:00-17:00 uhr

Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Quellensteuern > Vereinigte Arabische Emirate

Quellensteuern Vereinigte Arabische Emirate

Steueroptimierung und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Steuerlast.

Client 1 Client 2 Client 3
★★★★★

+2000 erfolgreiche Mandanten

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 18. März 2021

 

In den Vereinigten Arabischen Emiraten fallen derzeit keine Quellensteuern (Quellensteuer) an.

 

Netzwerk von Steuerabkommen

Staatsangehörige der VAE oder in den VAE ansässige natürliche Personen und in den VAE ansässige Unternehmen haben Zugang zu einem umfangreichen und wachsenden Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese DBA sind möglicherweise nicht unmittelbar für die Befreiung von der Besteuerung in den VAE relevant (da die Vereinigten Arabischen Emirate keine Quellensteuer oder andere Formen der Besteuerung Gebietsfremder erheben); sie können jedoch weiterhin eine Befreiung von der Besteuerung in DBA-Partnerländern ermöglichen. Der Vollständigkeit halber sind die derzeit geltenden DBA nachstehend aufgeführt. Eine Reihe weiterer DBA befinden sich in verschiedenen Stadien der Verhandlung und Ratifizierung.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Beratung

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Steueroptimierung

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten (3) 5/10 0/10 10
Albanien 0/5/10 0 5
Algerien 0 0 10
Andorra 0 0 0
Angola 8 8 8
Argentinien 10/15 12 10
Armenien 0/3 0 5
Aserbaidschan 5/10 0/7 5/10
Bangladesch 5/10 10 10
Barbados 0 0 0
Belgien 0/5/10 0/5 0/5
Bosnien und Herzegowina 0/5/10 0 0/5
Brasilien (1) 5/15 0/10/15 15
Brunei 0 0 5
Bulgarien 0/5 0/2 0/5
China, Volksrepublik 0/7 0/7 10
Costa Rica (1) 0/5/15 0/5/10 12
Deutschland (4) 5/10/15 0 10
Estland 0 0 0
Fidschi 0 0 10
Finnland 0 0 0
Frankreich 0 0 0
Georgien 0 0 0
Griechenland 0/5 0/5 10
Guinea 0 0 0
Hongkong 0/5 0/5 5
Indien 10 0/5/12.5 10
Indonesien 10 (2) 0/5 5
Irland 0 0 0
Italien 5/15 0 10
Japan 5/10 0/10 10
Jemen 0 0 10
Jersey 0 0 0
Jordanien 7 0/7 10
Kanada 5/10/15 0/10 0/10
Kasachstan 0/5 0/10 10
Kenia 5 10 10
Kirgisistan 0 0 5
Komoren-Inseln 0 0 0
Korea, Republik 5/10 0/10 0
Kosovo 0/5 0/5 0
Kroatien 5 5 5
Lettland 0/5 0/2.5 5
Libanon 0 0 5
Liechtenstein 0 0 0
Litauen 0/5 0 5
Luxemburg 0/5/10 0 0
Malaysia 0/10 (5) 0/5 10
Malediven 0 0 0
Malta 0 0 0
Marokko 0/5/10 0/10 0/10
Mauritius 0 0 0
Mexiko 0 0/4.9/10 10 (2)
Moldawien 5 6 6
Montenegro 0/5/10 0/10 0/5/10
Mosambik 0 0 0/5
Neuseeland 15 0/10 10
Niederlande 0/5/10 0 0
Nord-Mazedonien 0/5 0/5 0/5
Österreich 0 0 0
Pakistan 10/15 0/10 12
Panama 5 0/5 5
Philippinen 0/10/15 0/10 10
Polen 0/5 0/5 5
Portugal 5/15 0/10 5
Rumänien 0/3 0/3 3
Russland (6) 0 0 N/A
San Marino 0 0 10
Saudi-Arabien 5 0 10
Schweiz 0/5/15 0 0
Senegal 5 5 5
Serbien 0/5/10 0/10 10
Seychellen 0 0 5
Singapur 0 (2) 0 (2) 0/5 (2)
Slowakei 0 0/10 0/10
Slowenien 0/5 0/5 5
Spanien 0/5/15 0 0
Sri Lanka 0/10 0/10 10
Südafrika 5/10 10 10
Sudan 0 0 0/5
Syrien 0 0/10 18
Tadschikistan 0 0 10
Thailand 5/10 (2) 0/10/15 (2) 15
Tschechische Republik 0/5 (2) 0 (2) 10 (2)
Tunesien 0 2.5/5/10 7.5
Türkei 5/10/12 0/10 10
Turkmenistan 0 0 10
Ukraine 0/5 (2) 0/3 (2) 0/10 (2)
Ungarn 0 0 0
Uruguay 5/7 (2) 0/10 0/5/10
Usbekistan 0/5/15 0/10 10
Venezuela 0/5/10 0/10 10
Vereinigtes Königreich 0/15 0/20 0
Vietnam 0/5/15 0/10 10
Weißrussland 5/10 0/5 5/10
Zypern 0 0 0

 

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Hinweise: 

  1. Dieses DBA wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
  2. Dieses DBA enthält eine „Begünstigungsklausel“. Sollte diese Gerichtsbarkeit jemals einen günstigeren Quellensteuersatz mit einem anderen Land als den Vereinigten Arabischen Emiraten vereinbaren, so gilt der günstigere Quellensteuersatz automatisch auch für das VAE-Abkommen. Beachten Sie, dass die oben genannten Sätze nicht die günstigeren DBA-Sätze widerspiegeln, sondern nur die Sätze, die im DBA zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem betreffenden Staat aufgeführt sind. Die günstigeren Sätze müssen separat bestätigt werden.
  3. Ein neues DBA zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Ägypten wurde im November 2019 unterzeichnet und sowohl von den Vereinigten Arabischen Emiraten als auch von Ägypten ratifiziert. Das aktualisierte Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht wurden. Die in der Tabelle angegebenen Quellensteuersätze beziehen sich auf das neue DBA.
  4. Das DBA zwischen den VAE und Malaysia sieht einen ermäßigten Steuersatz von 10 % vor, wenn Dividendenzahlungen von einem Unternehmen der VAE an ein malaysisches Unternehmen erfolgen. Das DBA sieht jedoch einen niedrigeren Satz von 0 % vor, wenn Zahlungen von einem malaysischen Unternehmen an ein Unternehmen der VAE erfolgen.
  5. Das DBA zwischen den VAE und Deutschland wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2021 aufgehoben.
  6. Nur für staatliche Einrichtungen.

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
×
YouTube video player