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Quellensteuern Trinidad und Tobago

Quellensteuern Trinidad und Tobago

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 21 Dezember2021

Die Quellensteuer wird je nach Art der Zahlung, dem Status des Zahlungsempfängers und der Anwendbarkeit von DBA zu unterschiedlichen Sätzen von bis zu 15 % erhoben. In einigen Fällen ist der Steuersatz des Steuerabkommens jetzt höher als der gesetzliche Satz. In solchen Fällen gilt der niedrigere gesetzliche Satz. Die nachstehenden Sätze wurden angepasst, um diese Senkungen zu berücksichtigen:

Empfänger DividendenZinsen (%)
ProtfolioErhebliche Beteiligung
Gebietsansässige Körperschaften und natürliche Personen 000
     
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:    
Nicht-Vertraglich(1)101015
(2)5/105/1015
     
Vertraglich:    

Brasilien

 

(1)101015
(2)5/105/1015

Kanada (3)

 

(1)101010
(2)10515

Länder der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM)

 

(1)0015
(2)0015

China

 

(1)101010
(2)10510

Dänemark

 

(1)101015
(2)10515

Frankreich

 

(1)101010
(2)1050/10 (4)

Deutschland

 

(1)10100/10/15 (5)
(2)1050/10/15 (5)

Indien

 

(1)101010
(2)10510

Italien

 

(1)101010
(2)10510

Luxemburg

 

(1)101010
(2)1057.5/10

Norwegen

 

(1)101015
(2)10515

Spanien

 

(1)10108
(2)100/5/108

Schweden

 

(1)101015
(2)1050/10/15 (6)

Schweiz

 

(1)101010
(2)101010

Vereinigtes Königreich

 

(1)101010
(2)10510

Vereinigte Staaten

 

(1)101015
(2)1050/15/20 (7)
Venezuela(1)101015
(2)10515

 

EmpfängerLizenzgebühren (%)
(8)(9)(10)
Ansässige Körperschaften, natürliche Personen000
    
Gebietsfremde Körperschaften, natürliche Personen:   
Nicht-Vertraglich151515
    
Vertraglich:   
Brazil151515
Kanada10015
CARICOM-Länder151515
China101015
Dänemark15015
Frankreich10015
Deutschland10015
Indien101015
Italien5015
Luxemburg101015
Norwegen15015
Spanien5515
Schweden15015
Schweiz10015
Vereinigtes Königreich10015
Vereinigte Staaten15015
Venezuela101015

Hinweise: 

  1. Einzelpersonen.
  2. Körperschaften. Der niedrigere Satz gilt für Muttergesellschaften.
  3. Der niedrigere Satz gilt für Gesellschaften, die keine Investmentgesellschaften sind und die mindestens 10 % der Stimmrechte kontrollieren.
  4. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine in Frankreich ansässige Person gezahlt werden; er beträgt 0 %, wenn die Zinsen an den französischen Staat oder an eine Behörde oder Einrichtung des französischen Staates gezahlt werden.
  5. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine in Deutschland ansässige Bank gezahlt werden, 0 %, wenn die Zinsen an bestimmte staatliche Einrichtungen gezahlt werden, und 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  6. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine Bank mit Sitz in Schweden gezahlt werden, 0 %, wenn die Zinsen an bestimmte staatliche Einrichtungen gezahlt werden, und 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  7. Der Satz beträgt 15 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine Bank oder ein Finanzinstitut in den Vereinigten Staaten (USA) gezahlt werden, das keine Betriebsstätte in Trinidad und Tobago hat, 0 %, wenn die Zinsen an die US-Regierung oder an eine Behörde oder Einrichtung gezahlt werden, die sich vollständig im Besitz der US-Regierung befindet, und 20 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  8. Der Satz gilt für Lizenzgebühren auf Patente.
  9. Der Satz gilt für Urheberrechtslizenzgebühren und ähnliche Zahlungen.
  10. Der Satz gilt für Lizenzgebühren, die für den Betrieb von Bergwerken oder Steinbrüchen oder für die Gewinnung oder Beseitigung von natürlichen Ressourcen gezahlt werden.

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