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Quellensteuern Trinidad und Tobago

Quellensteuern Trinidad und Tobago

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 21 Dezember2021

Die Quellensteuer wird je nach Art der Zahlung, dem Status des Zahlungsempfängers und der Anwendbarkeit von DBA zu unterschiedlichen Sätzen von bis zu 15 % erhoben. In einigen Fällen ist der Steuersatz des Steuerabkommens jetzt höher als der gesetzliche Satz. In solchen Fällen gilt der niedrigere gesetzliche Satz. Die nachstehenden Sätze wurden angepasst, um diese Senkungen zu berücksichtigen:

Empfänger   Dividenden Zinsen (%)
Protfolio Erhebliche Beteiligung
Gebietsansässige Körperschaften und natürliche Personen   0 0 0
         
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:        
Nicht-Vertraglich -1 10 10 15
-2 5/10 5/10 15
         
Vertraglich:        
Brasilien -1 10 10 15
-2 5/10 5/10 15
Kanada (3) -1 10 10 10
-2 10 5 15
Länder der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) -1 0 0 15
-2 0 0 15
China -1 10 10 10
-2 10 5 10
Dänemark -1 10 10 15
-2 10 5 15
Frankreich -1 10 10 10
-2 10 5 0/10 (4)
Deutschland -1 10 10 0/10/15 (5)
-2 10 5 0/10/15 (5)
Indien -1 10 10 10
-2 10 5 10
Italien -1 10 10 10
-2 10 5 10
Luxemburg -1 10 10 10
-2 10 5 7.5/10
Norwegen -1 10 10 15
-2 10 5 15
Spanien -1 10 10 8
-2 10 0/5/10 8
Schweden -1 10 10 15
-2 10 5 0/10/15 (6)
Schweiz -1 10 10 10
-2 10 10 10
Vereinigtes Königreich -1 10 10 10
-2 10 5 10
Vereinigte Staaten -1 10 10 15
-2 10 5 0/15/20 (7)
Venezuela -1 10 10 15
-2 10 5 15

 

Empfänger Lizenzgebühren (%)
-8 -9 -10
Ansässige Körperschaften, natürliche Personen 0 0 0
Gebietsfremde Körperschaften, natürliche Personen:      
Nicht-Vertraglich 15 15 15
Vertraglich:      
Brazil 15 15 15
CARICOM-Länder 15 15 15
China 10 10 15
Dänemark 15 0 15
Deutschland 10 0 15
Frankreich 10 0 15
Indien 10 10 15
Italien 5 0 15
Kanada 10 0 15
Luxemburg 10 10 15
Norwegen 15 0 15
Schweden 15 0 15
Schweiz 10 0 15
Spanien 5 5 15
Venezuela 10 10 15
Vereinigte Staaten 15 0 15
Vereinigtes Königreich 10 0 15

Hinweise: 

  1. Einzelpersonen.
  2. Körperschaften. Der niedrigere Satz gilt für Muttergesellschaften.
  3. Der niedrigere Satz gilt für Gesellschaften, die keine Investmentgesellschaften sind und die mindestens 10 % der Stimmrechte kontrollieren.
  4. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine in Frankreich ansässige Person gezahlt werden; er beträgt 0 %, wenn die Zinsen an den französischen Staat oder an eine Behörde oder Einrichtung des französischen Staates gezahlt werden.
  5. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine in Deutschland ansässige Bank gezahlt werden, 0 %, wenn die Zinsen an bestimmte staatliche Einrichtungen gezahlt werden, und 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  6. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine Bank mit Sitz in Schweden gezahlt werden, 0 %, wenn die Zinsen an bestimmte staatliche Einrichtungen gezahlt werden, und 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  7. Der Satz beträgt 15 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine Bank oder ein Finanzinstitut in den Vereinigten Staaten (USA) gezahlt werden, das keine Betriebsstätte in Trinidad und Tobago hat, 0 %, wenn die Zinsen an die US-Regierung oder an eine Behörde oder Einrichtung gezahlt werden, die sich vollständig im Besitz der US-Regierung befindet, und 20 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  8. Der Satz gilt für Lizenzgebühren auf Patente.
  9. Der Satz gilt für Urheberrechtslizenzgebühren und ähnliche Zahlungen.
  10. Der Satz gilt für Lizenzgebühren, die für den Betrieb von Bergwerken oder Steinbrüchen oder für die Gewinnung oder Beseitigung von natürlichen Ressourcen gezahlt werden.

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