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Quellensteuer Sri Lanka

Quellensteuer Sri Lanka

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft- 18. Juli 2021

 

In Sri Lanka ansässige Unternehmen sind verpflichtet, 14% Steuern auf Zinsen, Rabatte, Gebühren, Zahlungen für natürliche Ressourcen, Mieten, Lizenzgebühren, Prämien oder Rentenzahlungen einzubehalten oder Beträge als Gewinne aus Lotterien, Belohnungen, Wetten oder Glücksspielen zu zahlen, wenn die Zahlung oder Zuteilung eine Quelle in Sri Lanka hat und an eine gebietsfremde Person erfolgt.

 

Jede Bank und jedes Finanzinstitut, das Zahlungen an Gebietsfremde leistet, ist verpflichtet, eine Einkommenssteuer in Höhe von 5 % auf den Betrag der Zinsen einzubehalten, die an ein Unternehmen auf eine bei ihm eingelegte Geldsumme gezahlt werden. Der Einleger hat Anspruch auf eine Bescheinigung, in der der Bruttobetrag der Zinsen, der Betrag der einbehaltenen Steuer und der Nettobetrag der gezahlten Zinsen aufgeführt sind. Bei den von der Zentralbank ausgegebenen Schatzanweisungen und Staatsanleihen ist zum Zeitpunkt des Verkaufs der Schatzanweisungen und Staatsanleihen durch die Zentralbank auf dem Primärmarkt keine Quellensteuer (Quellensteuer) abzugsfähig.

Zahlung Quellensteuer (%)
Vor 1. April 2020 Nach 1. April 2020
Dividenden:    
Von gebietsansässigen Personen gezahlt 14 -
Gebietsfremde Unternehmen bei der Überweisung von Gewinnen (Überweisungssteuer) 14 14
An Gebietsfremde gezahlte Zinsen 14 5
Von Banken und Finanzinstituten an gebietsansässige und gebietsfremde Personen gezahlte Zinsen oder Rabatte (die Quellensteuer gilt nicht für Zinsen oder Rabatte, die an Personen für Wertpapiere, Schatzanleihen oder Schatzwechsel gezahlt werden) 5 -
An Gebietsfremde gezahlte Zinsen 14 5
     
Miete:    
An gebietsansässige Personen gezahlt 10 -
An Gebietsfremde gezahlt 14 14
Prämienzahlungen an Gebietsfremde 14 14
Zahlungen an gebietsansässige Personen, die 50.000 LKR übersteigen (kein Abzug, wenn diese Zahlungen mit ESC belastet sind) 5 -
Gewinne aus einer Lotterie, Belohnung, Wetten und Glücksspiel 14 14
Dienstleistungsgebühren oder Versicherungsprämien mit Quelle in Sri Lanka an Gebietsfremde (keine Abzüge, wenn diese Zahlungen mit der ESC verrechnet werden können), vorbehaltlich der in den DBA festgelegten Sätze 14 14
Zahlungen einer Person an eine gebietsfremde Person, die im Bereich Transport oder Telekommunikation tätig ist 2 2

 

Abkommen über Quellensteuersätze

Derzeit hat Sri Lanka 44 DBA abgeschlossen, die im Folgenden aufgeführt werden:

 

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Nicht-Vertraglich 14 14 14
Vertraglich (9):      
Australien 15 10 10
Bangladesch 15 15 15
Belgien 15 10 10
China 10 10 10
Dänemark 15 10 10
Deutschland 15 10 10
Finnland 15 10 10
Frankreich 15 10 0/10 (1)
Hongkong (4) - - -
Indien 7.5 10 10
Indonesien 15 15 15
Iran 10 10 8
Italien 15 10 10
Japan 0 15 (2) 0/7.5 (1, 3)
Kanada 15 15 10
Katar 10 10 10
Korea, Republik 10/15 (5) 10 10
Kuwait (4) - - -
Luxemburg 7.5/10 (7) 10 10
Malaysia 15 10 10
Mauritius 10/15 (6) 10 (2) 10
Nepal 15 10/15 (8) 15
Niederlande 10/15 (5) 10 (2) 10
Norwegen 15 10 0/10 (1)
Oman (4) - - -
Pakistan 15 10 20
Palästina 10 10 10
Philippinen 10 10 10
Polen 15 10 10
Rumänien 12.5 10 10
Russland 10/15 (5) 10 10
Saudi-Arabien - - -
Schweden 15 10 10
Schweiz 10/15 (5) 10 10
Seychellen 7.5/10 (7) 10 10
Singapur 7.5/10 (7) 10 10
Thailand 15 10 15
Vereinigte Arabische Emirate 10 10 10
Vereinigte Staaten 15 10 10
Vereinigtes Königreich 15 10 10
Vietnam 10 10 15
Weißrussland 7.5/10 (7) 10 10

 

Hinweise: 

  1. 0% für Urheberrechtsabgaben.
  2. 0 % unter bestimmten Umständen.
  3. 50% der normalen Steuer, die 7,5% beträgt.
  4. Diese Abkommen sind auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem internationalen Luftverkehr beschränkt.
  5. 10 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das direkt mindestens 25 % des Kapitals des Unternehmens hält, das die Dividenden ausschüttet. In allen anderen Fällen beträgt der Satz 15 %.
  6. 10 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine Gesellschaft handelt, die direkt mit mindestens 10 % am Kapital der die Dividenden zahlenden Gesellschaft beteiligt ist. In allen anderen Fällen beträgt der Satz 15 %.
  7. 7,5 % des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft ist, die direkt mindestens 25 % des Kapitals der Gesellschaft hält, die die Dividenden ausschüttet.
  8. 10 % gilt nur für Bankgeschäfte.
  9. Wenn der im Abkommen festgelegte Satz höher ist als der im nationalen Steuergesetz festgelegte Satz, kann der niedrigere Satz angewandt werden, sofern eine Bestätigung der Abteilung für internationale Steuern der Steuerbehörde eingeholt wird.

 

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