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Quellensteuer Singapur

Quellensteuer Singapur

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft- 11. April 2021

 

Inländische Körperschaften, die bestimmte Arten von Einkünften an Gebietsfremde zahlen, sind verpflichtet, Steuern einzubehalten.

 

Sofern kein niedrigerer Abkommenssatz gilt, unterliegen Darlehenszinsen und Mieteinnahmen aus beweglichen Gütern der Quellensteuer (Quellensteuer) in Höhe von 15 %. Lizenzgebühren unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 10 %. Die einbehaltene Steuer ist eine endgültige Steuer und gilt nur für Gebietsfremde, die in Singapur keine Geschäftstätigkeit ausüben und keine Betriebsstätte in Singapur haben. Gebühren für technische Unterstützung und Managementleistungen, die von Gebietsfremden in Singapur erbracht werden, werden mit dem geltenden Körperschaftssteuersatz besteuert. Es handelt sich jedoch nicht um eine endgültige Steuer. Lizenzgebühren, Zinsen, Vermietung von beweglichem Vermögen, technische Unterstützung und Managementgebühren können in bestimmten Situationen von der Quellensteuer befreit werden oder unterliegen einer Ermäßigung der Steuersätze, in der Regel im Rahmen von Steueranreizen oder DBAs.

 

Zahlungen an Unterhaltungskünstler und Gebietsfremde, die in Singapur Dienstleistungen erbringen, unterliegen ebenfalls einer Endsteuer von 15 % auf ihr Bruttoeinkommen. Für öffentliche Unterhaltungskünstler scheint dies eine endgültige Steuer zu sein, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Besteuerung als in Singapur steuerlich Ansässige. Gebietsfremde Berufstätige können sich jedoch dafür entscheiden, zum geltenden Steuersatz für Gebietsfremde von 22 % auf das Nettoeinkommen besteuert zu werden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Der Quellensteuer -Satz für Zahlungen an Gebietsfremde wurde vom 22. Februar 2010 bis zum 31. März 2022 auf 10 % gesenkt.

 

Zahlungen von Schiffschartergebühren unterliegen nicht der Quellensteuer.

 

Die Quellensteuersätze sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Empfänger

 

Quellensteuer (%)
Dividenden (1)Zinsen (2)Lizenzgebühren (2)
Ansässige natürliche Personen000
Ansässige Körperschaften000
    
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:   
Nicht-Vertragsstaaten01510
Vertrag:   
Albanien (6)05 (3b)5
Australien (6)01010 (4a)
Österreich (6)05 (3b, d)5
Bahrain05 (3b)5
Bangladesch01010 (4a)
Barbados (6)012 (3b)8
Weißrussland05 (3b)5
Belgien (6)05 (3b, d)3/5 (4b)
Bermuda (5a)01510
Brasilien (5c)01510
Brunei05/10 (3a, b)10
Bulgarien05 (3b)5
Kambodscha010 (3b)10
Kanada (6)015 (3e)10
Chile (5b)01510
China, Volksrepublik07/10 (3a, b)6/10 (4b)
Zypern (6)07/10 (3a, b)10
Tschechische Republik (6)000/5/10 (4b, 4c)
Dänemark (6)010 (3b)10
Ecuador010 (3a, b)10
Ägypten (6)015 (3b)10
Estland010 (3b)7.5
Äthiopien055
Fidschi-Inseln, Republik010 (3b)10
Finnland (6)05 (3b)5
Frankreich (6)010 (3b, j, k, o)0 (4a)
Georgien (6)000
Deutschland (5d)005
Ghana07 (3b)7
Guernsey (6)012 (3b)8
Hongkong (5c)01510
Ungarn (6)05 (3b, d)5
Indien (6)010/15 (3a)10
Indonesien (5d, 6)010 (3b)8/10 (4h)
Irland (6)05 (3b)5
Isle of Man (6)012 (3b)8
Israel (6)07 (3b)5
Italien012.5 (3b)10
Japan (6)010 (3b)10
Jersey (6)012 (3b)8
Kasachstan (6)010 (3b)10
Korea, Republik010 (3b, n)5
Kuwait07 (3b)10
Demokratische Volksrepublik Laos05 (3b)5
Lettland (6)010 (3m)5
Libyen05 (3b)5
Liechtenstein (6)012 (3b)8
Litauen (6)010 (3b)7.5
Luxemburg (6)007
Malaysia (6)010 (3b, f)8
Malta (6)07/10 (3a, b)10
Mauritius (6)000
Mexiko05/15 (3a, b)10
Mongolei05/10 (3a, b)5
Marokko010 (3b)10
Myanmar08/10 (3a, b)10
Niederlande (6)010 (3b)0 (4a)
Neuseeland (6)010 (3b)5
Nigeria07.5 (3b)7.5
Norwegen07 (3b)7
Oman (6)07 (3b)8
Pakistan (6)012.5 (3b)10 (4a)
Panama (6)05 (3b, d)5
Papua-Neuguinea01010
Philippinen015 (3e)10
Polen (6)05 (3b)2/5 (4b)
Portugal (6)010 (3b, f)10
Katar (6)05 (3b)10
Rumänien05 (3b)5
Russische Föderation (6)005
Ruanda010 (3a)10
San Marino (6)012 (3b)8
Saudi-Arabien (6)058
Serbien (5d)010 (3b, p)5/10 (4f)
Seychellen012 (3b)8
Slowakische Republik (6)0010
Slowenien (6)05 (3b)5
Südafrika (6)07.5 (3b, j, l)5
Spanien05 (3b, d, f, g)5
Sri Lanka010 (3a, b)10
Schweden010/15 (3b, c)0 (4a)
Schweiz05 (3b, d)5
Taiwan01510
Thailand010/15 (3a, b, h)5/8/10 (4d)
Tunesien00/5/10 (3a, b)5/10 (4e)
Türkei07.5/10 (3a, b)10
Turkmenistan010 (3b, j, k)10
Ukraine (6)010 (3b)7.5
Vereinigte Arabische Emirate (6)005
Vereinigtes Königreich (6)05 (3a, b, i)8
Vereinigte Staaten (5c)01510
Uruguay (6)010 (3b, d, j, k)5/10 (4f)
Usbekistan058
Vietnam010 (3b)5/10 (4g)

Hinweise

  • Singapur erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, die über die Steuer auf die Gewinne hinausgeht, aus denen die Dividenden erklärt werden. Einige Abkommen sehen jedoch eine maximale Quellensteuer auf Dividenden vor, falls Singapur in Zukunft eine solche Quellensteuer erhebt.
  • Die nicht abkommensgebundenen Steuersätze (eine endgültige Steuer) gelten nur für Gebietsfremde, die keine Geschäftstätigkeit in Singapur ausüben und die keine Betriebsstätte in Singapur haben. Dieser Satz kann durch Steueranreize weiter gesenkt werden.
  • Zinsen:
  • Niedrigerer Satz oder Steuerbefreiung, wenn sie von einem Finanzinstitut empfangen werden.
  • Steuerbefreiung bei Zahlung an die Regierung.
  • Niedrigerer Satz oder Befreiung bei Zahlung durch einen zugelassenen Industriebetrieb.
  • Steuerbefreiung, wenn sie von einer Bank gezahlt und von einer Bank empfangen wird.
  • Steuerbefreiung, wenn sie an eine Bank gezahlt wird, aber mit einem staatlichen Kreditvertrag verbunden ist oder an bestimmte Finanzinstitute/Banken gezahlt wird.
  • Steuerfrei, wenn sie für ein genehmigtes Darlehen oder eine genehmigte Verschuldung gezahlt werden.
  • Steuerfrei, wenn sie an einen zugelassenen Pensionsfonds gezahlt werden.
  • Niedrigerer Satz, wenn er an ein Finanzinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft gezahlt wird oder im Zusammenhang mit einer Verschuldung aus dem Verkauf von Ausrüstung, Waren oder Dienstleistungen auf Kredit gezahlt wird.
  • Befreit, wenn von einem Finanzinstitut gezahlt.
  • Von der Steuer befreit, wenn sie von der Regierung gezahlt wird.
  • Steuerfrei, wenn sie für ein Darlehen, eine Forderung oder einen Kredit gezahlt werden, die von der Regierung garantiert oder versichert sind.
  • Steuerfrei, wenn sie in Bezug auf einen an einer anerkannten Börse notierten Schuldtitel gezahlt werden.
  • Steuerfrei, wenn sie von der Regierung oder einem Finanzinstitut erhalten werden, von einer Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) erhalten und gezahlt werden oder für ein Darlehen, eine Forderung oder einen Kredit gezahlt werden, die vom Staat garantiert oder versichert sind.
  • Von der Steuer befreit, wenn sie im Zusammenhang mit dem Verkauf von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Ausrüstungen oder Waren auf Kredit gezahlt werden.
  • Von der Steuer befreit, wenn sie von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen gezahlt werden.
  • Ausgenommen sind Zinsen auf Gelder, die unmittelbar mit dem Betrieb von Schiffen oder Flugzeugen im internationalen Verkehr zusammenhängen.
  • Lizenzgebühren
  • Lizenzgebühren für literarische oder künstlerische Urheberrechte, einschließlich Filmtantiemen, werden mit dem nicht abkommensgebundenen Satz besteuert.
  • Niedrigerer Satz für Zahlungen im Zusammenhang mit industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung.
  • Lizenzgebühren für literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Werke, mit Ausnahme von Computersoftware, aber einschließlich Filmlizenzgebühren, sind von der Steuer befreit.
  • Niedrigerer Satz von 5 % für Urheberrechtsgebühren für literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Werke, einschließlich kinematographischer Filme oder Filme oder Tonbänder, die für Rundfunk- oder Fernsehsendungen verwendet werden, und 8 % für Gebühren im Zusammenhang mit Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung.
  • Niedrigerer Satz auf Zahlungen für technische Dienstleistungen.
  • Niedrigerer Satz für Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich Kinofilmen, Filmen oder Tonbändern, die für Radio- oder Fernsehsendungen verwendet werden.
  • Niedrigerer Satz für Zahlungen im Zusammenhang mit Patenten, Mustern und Modellen, geheimen Formeln/Verfahren oder industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten/Erfahrungen.
  • Niedrigerer Satz für Zahlungen für industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstung oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen.
  • Verträge
  • Der Vertrag mit den Bermudas betrifft nur den Informationsaustausch.
  • Der Vertrag mit Chile betrifft nur den internationalen Schiffsverkehr.
  • Die Verträge mit Brasilien, Hongkong und den Vereinigten Staaten decken nur den See- und Luftverkehr ab.
  • Vertrag (Serbien) / aktualisierter Vertrag (Indonesien) / Protokoll (Deutschland) gilt ab 1. Januar 2022.
  • Das Multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerverträgen zur Verhinderung der Erosion der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung (MLI) wurde ratifiziert und trat für Singapur am 1. April 2019 in Kraft. Die durch das MLI an diesen Verträgen vorgenommenen Änderungen sind in Kraft getreten.

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