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Quellensteuern Peru

Quellensteuern Peru

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 02. Juni 2021

Inländische Körperschaften sind verpflichtet, auf Einkünfte, die an Gebietsfremde gezahlt werden, Einkommensteuer zu den folgenden Sätzen einzubehalten:

Art der Zahlung Quellensteuer (%)
Dividenden oder Gewinnausschüttungen 5
Zinsen auf Darlehen von Nichtverwandten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind 4.99
Zinsen auf Darlehen von verbundenen Parteien 30
Zinsen, die von peruanischen Finanzinstituten oder Banken an ausländische Begünstigte für in Peru genutzte Kreditlinien gezahlt werden 4.99
Lizenzgebühren 30
Digitale Dienstleistungen 30
Technische Unterstützung 15
Leasing von Schiffen oder Flugzeugen 10
Sonstige Einkünfte 30
Verkauf von Wertpapieren innerhalb Perus (Börse von Lima) 0 or 5
Verkauf von Wertpapieren außerhalb Perus 30

Beachten Sie, dass gebietsansässige Steuerzahler die Quellensteuer (Quellensteuer) eines Dritten nicht abziehen können, außer im Falle von Darlehen gebietsfremder Gläubiger, sofern der Schuldner vertraglich die Verpflichtung übernommen hat, die Kosten der Quellensteuer zu tragen.

Übersteigt das Entgelt für technische Unterstützung 140 Steuereinheiten, ist ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich, in dem festgestellt wird, dass die technische Unterstützung tatsächlich erbracht wurde, damit der Quellensteuer -Satz von 15 % angewendet werden kann; andernfalls gilt ein Quellensteuer -Satz von 30 %.

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die von einem peruanischen Unternehmen über die Börse in Lima ausgegeben wurden, werden mit einem Satz von 0 % oder 5 % besteuert. Eine Beschreibung der ab Januar 2016 bis Dezember 2022 gewährten Steuerbefreiung finden Sie unter Kapitalgewinne im Abschnitt Einkommensermittlung.

Im Falle der unten genannten Dienstleistungen, die die Ausübung von Tätigkeiten sowohl in Peru als auch im Ausland beinhalten, unterliegen Gebietsfremde einer Quellensteuer von 30 % (mit Ausnahme des Leasings von Schiffen und Flugzeugen, die einer Quellensteuer von 10 % unterliegen) auf Einkünfte, die als aus Peru stammend angesehen werden, wobei die folgenden Prozentsätze auf das Bruttoeinkommen angewandt werden:

 

Art der Zahlung Angenommenes Einkommen aus peruanischen Quellen (%)
Versicherung 7
Leasing von Schiffen 80
Leasen von Flugzeugen 60
Luftverkehr 1
Seeverkehr 2
Telekommunikationsdienste 5
Internationale Nachrichtendienste 10
Vertrieb von Filmen, Schallplatten und ähnlichen Produkten 20
Lieferung von Containern 15
Liegezeiten von Containern 80
Rechte für die Live-Übertragung ausländischer Fernsehsendungen in Peru 20

 

Steuerabkommen

Peru hat mit Brasilien, Kanada, Chile, Korea, Mexiko, Portugal und der Schweiz Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Einkommensteuer nach dem Modell der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geschlossen. Darüber hinaus hat Peru kürzlich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Japan unterzeichnet, dessen Bestimmungen am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.

Als Mitglied der Andengemeinschaft, zu der auch Bolivien, Kolumbien und Ecuador gehören, unterliegt Peru einem Doppelbesteuerungsstandard (basierend auf dem Quelleneinkommen und nicht auf dem OECD-Modell).

Die ermäßigten Quellensteuersätze, die im Rahmen der geltenden DBA gelten, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Technische Hilfe Digitale Leistungen
Nicht-vertraglich 5 4.99/30 30 15 30
           

Vertraglich:

 

         
Brasilien 10/15 (1) 15 15 15 15
Kanada 10/15 (1) 15 15 N/A N/A
Chile 10/15 (1) 15 15 N/A N/A
Japan 10 10 15 N/A N/A
Korea 10 15 15 10 N/A
Mexiko 10/15 (1) 15 15 N/A N/A
Portugal 10/15 (1) 10/15 (2) 15 10 (3) N/A
Schweiz 10/15 (1) 10/15 (2) 15 10 10

Hinweise: 

  1. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das mindestens 20 % (Brasilien), 10 % (Kanada, Portugal und die Schweiz) oder 25 % (Chile und Mexiko) der Stimmrechte des Unternehmens kontrolliert, das die Dividenden ausschüttet.
  2. Der niedrigere Satz gilt für Bankdarlehen (Portugal und Schweiz) und den Verkauf von industriellen, kommerziellen und wissenschaftlichen Ausrüstungen auf Kredit (Schweiz).
  3. Der Steuersatz des Abkommens gilt für technische Hilfe im Zusammenhang mit Urheberrechten, Waren oder Rechten, die zu Lizenzgebühren führen.

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