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Quellensteuern Paraguay

Quellensteuern Paraguay

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 19. August 2021

 

Nach den geltenden Vorschriften können ausländische Körperschaften in Bezug auf Dienstleistungen, die ihnen gegenüber erbracht werden und die als aus paraguayischer Quelle stammend angesehen werden, einschließlich der Zahlungen, die von einer Zweigstelle oder einer Tochtergesellschaft einer ausländischen Hauptniederlassung geleistet werden, einem Einkommensteuerabzug unterliegen.
In den Vorschriften zur Gewerbesteuer wird davon ausgegangen, dass Zweigstellen, Agenturen oder Betriebsstätten ausländischer Unternehmen unabhängig vom Status des ausländischen Hauptsitzes steuerpflichtig sind.

Die Einbehaltung ist von den Zahlungen vorzunehmen, die von lokalen Unternehmen für solche Dienstleistungen geleistet werden.

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden (1)  
Portfolio Erhebliche Beteiligungen Zinsen (2) Lizenzgebühren (2) Gebühr (2)
Gebietsfremde Körperschaften 15 15 6/15/30 (3) 15/30 (4) 15/30 (5, 6)
Gebietsfremde natürliche Personen 10 10 10 (3) 10 (6) 10 (6)
Steuerabkommen mit Chile:          
Gebietsfremde Körperschaften 10 10 10/15 (7)    
Gebietsfremde natürliche Personen 10 10      

 

Hinweise:

  1. Lokale Unternehmen müssen bei der Ausschüttung von Erträgen oder Dividenden eine zusätzliche Quellensteuer von 5 % entrichten.
  2. Bei Finanzierungsgeschäften (Darlehen), Lizenzgebühren und anderen Dienstleistungen für Gebietsfremde muss der örtliche Steuerzahler eine Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % einbehalten.
  3. Die Quellensteuer auf Zinsen basiert auf 100% des gezahlten Betrags, wenn sie an den Hauptsitz im Ausland überwiesen werden. Der Steuersatz beträgt 30 %. In anderen Fällen, wenn die Zahlung nicht direkt an den Hauptsitz oder an Aktionäre erfolgt, die die lokale Tochtergesellschaft kontrollieren, wird die Quellensteuer auf 50 % des gezahlten Betrags festgesetzt. Der „effektive“ Quellensteuer beträgt 15 %. Für Finanzierungsdarlehen beträgt der effektive Quellensteuersatz 6 %. Bei natürlichen Personen hängt es von der Art der Geschäftstätigkeit ab, ob sie Einkünfte aus paraguayischen Quellen erzielen und ob sie der PIT oder CIT unterliegen.
  4. Die Quellensteuer auf Lizenzgebühren basiert auf 100% des gezahlten Betrags, wenn dieser an den Hauptsitz im Ausland überwiesen wird. Der Steuersatz beträgt 30 %. In anderen Fällen, wenn die Zahlung nicht direkt an den Hauptsitz oder an Aktionäre erfolgt, die die lokale Tochtergesellschaft kontrollieren, wird die Quellensteuer auf 50 % des gezahlten Betrags festgesetzt. Der „effektive“ Steuersatz beträgt 15 %.
  5. Die Quellensteuer auf Honorare basiert auf 100 % des gezahlten Betrags, wenn sie an den Hauptsitz im Ausland überwiesen werden. Der Steuersatz beträgt 30 %. In anderen Fällen werden 50 % des gezahlten Betrags zugrunde gelegt. Der "effektive" Steuersatz beträgt 15 %.
  6. Gebühren für technische Unterstützungsleistungen, die von Gebietsfremden erbracht werden, unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 15 % des gezahlten Betrags. Werden die genannten Dienstleistungen von den Hauptverwaltungen oder direkten Anteilseignern erbracht, erhöht sich der Steuersatz auf 30 %.

Honorare für persönliche Dienstleistungen, die von Gebietsfremden erbracht werden, unterliegen der PIT. Die PIT muss auf 50 % des gezahlten Betrags einbehalten werden. Der Steuersatz beträgt 20 % (effektiver Steuersatz von 10 %).

  1. Im Falle eines Darlehens an Chile beträgt die Quellensteuer auf die Zinsen 15 %, wenn das Darlehen von einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft gewährt wird. Wird das Darlehen dagegen von einem verbundenen Unternehmen oder der Hauptverwaltung gewährt, beträgt der Steuersatz 10 %. Hinsichtlich der Quellensteuer siehe Anmerkung 2.

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