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Quellensteuern Namibia

Quellensteuern Namibia

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 20. Juli 2021

 

Quellensteuern (Quellensteuer) fallen an, wenn bestimmte Zahlungen an Gebietsfremde in Namibia geleistet werden.

Dividenden

Dividenden, die von einer namibischen Gesellschaft an eine gebietsfremde Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen der Quellensteuer NRST, einer Quellensteuer. Die NRST ist zum Standardsatz von 10 % zu zahlen, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden und der Anteilseigner eine Gesellschaft ist. In allen anderen Fällen beträgt die zu zahlende NRST 20%. DTA-Erleichterungen können möglich sein.

 

Die NRST ist innerhalb von 20 Tagen nach der Erklärung einer Dividende zu zahlen.

 

Zinsen

Eine Quellensteuer in Höhe von 10 %, berechnet auf den Bruttobetrag der Zinsen, ist auf Zinsen zu zahlen, die einer anderen Person als einer namibischen Gesellschaft von einem registrierten namibischen Bankinstitut oder einem Investmentfonds zufließen. Bei der einbehaltenen Steuer handelt es sich um eine endgültige Steuer, und das Finanzinstitut ist für die Einbehaltung der Steuer verantwortlich.

Namibische Unternehmen hingegen werden auf Zinsen mit dem Körperschaftssteuersatz besteuert.

Das Finanzinstitut ist verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen.

Auf Zinsen, die einem Gebietsfremden zufließen oder an ihn gezahlt werden, ist eine Quellensteuer von 10 % zu entrichten. Die Quellensteuer ist innerhalb von 20 Tagen nach der Zinszahlung fällig. Die Zinsen gelten als an dem Tag gezahlt, an dem sie gezahlt werden oder fällig sind, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Der Vertrag kann eine Entlastung vorsehen.

 

Lizenzgebühren oder ähnliche Zahlungen

Quellensteuer auf Lizenzgebühren ist zu zahlen, wenn ein namibisches Unternehmen eine Lizenzgebühr an einen Gebietsfremden zahlt. Die Quellensteuer wird zu einem festen Satz von 10 % erhoben und ist innerhalb von 20 Tagen nach dem Ende des Monats, in dem die Zahlungspflicht entstanden ist, zu zahlen.

Eine Lizenzgebühr umfasst die Zahlung für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung eines Patents oder Geschmacksmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, eines Modells, eines Musters, eines Plans, einer Formel oder eines Verfahrens oder jedes anderen Eigentums oder Rechts ähnlicher Art. Eine Lizenzgebühr umfasst auch die Weitergabe von wissenschaftlichen, technischen, industriellen oder kommerziellen Kenntnissen oder Informationen zur Nutzung in Namibia. Die Art der zu zahlenden Gebühren sollte daher sorgfältig geprüft werden, um festzustellen, ob der betreffende Betrag eine Lizenzgebühr darstellt. Darunter fallen auch Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung (d.h. Mieten).

Der Vertrag kann eine Entlastung vorsehen.

 

Dienstleistungen

Jeder Gebietsansässige in Namibia, der einem Gebietsfremden ein Management- oder Beratungshonorar zahlt, muss einen Steuerabzug von 10 % vornehmen.

Management- und Beratungshonorare sind speziell definiert als: „jeder Betrag, der für Verwaltungs-, Management-, technische oder beratende Dienstleistungen oder ähnliche Dienstleistungen zu zahlen ist, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen beruflicher Natur sind oder nicht“.

Eine Zweigniederlassung ist ausdrücklich in der Definition einer ansässigen Person enthalten.

Der Satz unterliegt gegebenenfalls einer DBA-Erleichterung.

Honorare, die an Gebietsfremde und ausländische Entertainer gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 25 %. Es gibt keine Erleichterung durch ein Abkommen.

 

Zusammenfassung der zu zahlenden Quellensteuer

Die Quellensteuer -Sätze und Steuererleichterungen für namibische DBA lassen sich wie folgt zusammenfassen. Beachten Sie, dass in den Steuerabkommen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann.

 

Die Definitionen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren in den verschiedenen Abkommen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

 

           
Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Management-, Verwaltungs-, Technik- und Beratungskosten Honorare der Direktoren
Nicht-Vertrag 10/20 (1) 10 (2) 10 10 25
Vertrag:          
Botswana 10 10 10 10 (7) 25
Deutschland 10/15 (3) 0 10 0 25
Frankreich 5/15 (3) 10 10 0 25
Indien 10 10 10 10 25
Malaysia 5/10 (1) 10 5 5 25
Mauritius 5/10 (1) 10 5 0 25
Rumänien 10 to 15 (4) 10 5 0 25
Russische Föderation 5/10 (5) 10 5 0 25
Schweden 5/15 (3) 10 5 10 (7) 25
Süd-Afrika 5/15 (1) 10 10 0 25
Vereinigtes Königreich 5/10/15 (6) N/A 5 0 25

Hinweise

  1. Der niedrigere Satz gilt, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. Ansonsten gilt der höhere Satz.
  2. Namibische Unternehmen werden mit dem Körperschaftssteuersatz auf erhaltene Zinsen besteuert.
  3. Der niedrigere Satz gilt, wenn mindestens 10 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. Andernfalls gilt ein höherer Satz.
  4. Der Satz hängt von der Beteiligung ab.
  5. Niedrigerer Satz gilt, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden und der Empfänger mindestens 100.000 US-Dollar (USD) direkt in das Eigenkapital der Gesellschaft investiert hat, die die Dividende zahlt. Ansonsten gilt ein höherer Satz.
  6. 5%, wenn mindestens 50% der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. 10 %, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. Ansonsten 15%.
  7. Die Steuersätze vor Ort sind niedriger als die 15 % gemäß dem Abkommen.

 

Bergbau-Lizenzgebühren

Das Minerals (Prospecting and Mining) Act erhebt eine Lizenzgebühr auf Mineralien, die von einem Lizenzinhaber in Namibia gewonnen oder abgebaut werden, basierend auf der nachstehenden Tabelle:

Gruppe von Mineralien Marktwert der als Lizenzgebühr erhobenen Mineralien (%)
Rohdiamanten 10
Rohsmaragde, Rubine und Saphire 10
Unbearbeiteter Dimensionsstein 5
Gold, Kupfer, Zink und andere unedle Metalle 3
Halbedelsteine 2
Mineralien für Kernbrennstoffe 3
Industrielle Mineralien 2
Nicht-nukleare Brennstoffmineralien 2
Öl und Gas 5

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