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Zuletzt geprüft - 21 April 2021
Für Gewinnausschüttungen gilt eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer (siehe Dividendeneinkünfte im Abschnitt Einkommensermittlung).
Zinszahlungen unterliegen im Allgemeinen der Quellensteuer (Quellensteuer) zu einem Satz von 20%.
Anleihezinsen unterliegen der Quellensteuer zu einem Satz von 10 %, mit Ausnahme von Anleihen und ähnlichen Finanzprodukten (außer öffentlichen Schuldtiteln), die ordnungsgemäß an der Börse notiert sind und für die der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt.
Zinsen auf Gesellschafterdarlehen oder Einkünfte aus der Zeichnung von Verpflichtungen, die an Holdinggesellschaften gezahlt werden, sind von der Quellensteuer befreit.
Lizenzgebühren unterliegen der Quellensteuer zu einem Satz von 20 %.
Zahlungen von Dienstleistungen zwischen gebietsansässigen Unternehmen unterliegen im Allgemeinen nicht der Körperschaftsteuer. Zahlungen von Dienstleistungen an Gebietsfremde unterliegen der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %, es sei denn, das geltende Steuerabkommen sieht eine Befreiung vor.
Mietzahlungen unterliegen der Quellensteuer von 10 Quellensteuer Unternehmen gezahlt oder zur Verfügung gestellt werden. Mietzahlungen zwischen gebietsansässigen Unternehmen unterliegen jedoch im Allgemeinen nicht der Mehrwertsteuer.
Für einen in Kap Verde ansässigen Empfänger ist die einbehaltene Steuer eine Abschlagszahlung auf die endgültige Einkommenssteuer, die für Einkünfte aus (i) Geschäfts-, Handels- und Dienstleistungstätigkeiten, (ii) Immobilieneinkünften und (iii) Arbeitseinkommen fällig wird, wenn der Empfänger dieser Einkünfte für die Abgabe einer Steuererklärung optiert.
Jeder Gebietsfremde, der in Kap Verde eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unterliegt einer endgültigen Quellensteuer zu denselben Sätzen, die für jede im Steuergesetzbuch vorgesehene Einkommenskategorie gelten.
Für Einkünfte von Kleinst- und Kleinunternehmen gilt ein Quellensteuer-Satz von 4 %.
Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
Nicht-vertraglich: | N/A | 20 | 20 |
vertraglich: | |||
Angola (4) (9) | 5/10 (10) | 8 | 7.5 |
Äquatorialguinea (4) 6) | 10 | 10 | 10 |
Guinea-Bissau | 0/5 (2) | 10 | 10 |
Macau | 10 | 10 | 10 |
Marokko (4) (8) | 5/10 | 10 | 10 |
Mauritius | 5 | 10 | 7.5 |
Portugal | 10 | 0/10 (3) | 10 |
Sao Tome und Principe (4) | 10/15 (11) | 10 | 10 |
Senegal (4, 6) | 10 | 10 | 10 |
Singapur (4) | 0/5 (7) | 10 | 10 |
Spanien | 0/10 (5) | 5 | 5 |
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