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Quellensteuer Kanada

Quellensteuer Kanada

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 22.September 2021

 

Auf Zinsen (mit Ausnahme der meisten Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden), Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren, bestimmte Gebühren für Management und technische Dienstleistungen und ähnliche Zahlungen, die von einer in Kanada ansässigen Person an einen Gebietsfremden in Kanada geleistet werden, wird ein Quellensteuersatz (Quellensteuer) von 25 % erhoben.

 

Kanada erweitert und verbessert ständig sein Netz von Abkommen, einige davon mit rückwirkender Geltung. In dieser Tabelle sind die Quellensteuersätze für in Kanada anfallende Zahlungen zusammengefasst. Um den, in einem bestimmten Fall anwendbaren Quellensteuersatz zu ermitteln, sollte das entsprechende Abkommen zu Rate gezogen werden.

    
EmpfängerQuellensteuer (%)
Dividende Anteile von verbundenen Unternehmen (1)Lizenzgebühren (2)
Ansässige Körperschaften und natürliche Personen000
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:   
Nicht-vertraglich252525
    
Vertraglich:   
Algerien15150/15
Argentinien10/15 (4)12.53/5/10/15 (5)
Armenien5/15 (4)1010
Australien (10)5/15 (4)1010
Österreich5/15 (4)100/10
Aserbaidschan (8)10/15 (4)105/10
Bangladesch151510
Barbados15150/10
Belgien5/15 (4)100/10
Brasilien (10)15/25 (4)1515/25
Bulgarien10/15 (4, 5)100/10 (5)
Kamerun151515
Chile (5)10/15 (4)10 (6)15
China, Volksrepublik (7, 10)10/15 (4)1010
Kolumbien5/15 (4)1010 (5)
Kroatien5/15 (4)1010
Zypern15150/10
Tschechische Republik5/15 (4)1010
Dänemark5/15 (4)100/10
Dominikanische Republik18180/18
Ecuador5/15 (4)1510/15 (5)
Ägypten151515
Estland (8)5/15 (4)100/10
Finnland5/15 (4)100/10
Frankreich5/15 (4)100/10
Gabun151010
Deutschland (10)5/15 (4)100/10
Griechenland5/15 (4)100/10
Guyana151510
Hongkong (7)5/15 (4)1010
Ungarn5/15 (4)100/10
Island5/15 (4)100/10
Indien15/25 (4)1510/15/20
Indonesien10/15 (4)1010
Irland, Republik5/15 (4)100/10
Israel5/15 (4)100/10
Italien5/15 (4)100/5/10
Elfenbeinküste151510
Jamaika151510
Japan5/15 (4)1010
Jordanien10/15 (4)1010
Kasachstan (8)5/15 (4)1010 (5)
Kenia15/25 (4, 5)1515
Korea, Republik5/15 (4)1010
Kuwait5/15 (4)1010
Kirgisistan (8)15 (5)15 (5)0/10
Lettland (8)5/15 (4)1010 (5)
Libanon (3)5/15 (4)105/10
Litauen (8)5/15 (4)1010 (5)
Luxemburg5/15 (4)100/10
Madagaskar (11)5/15 (4)105/10
Malaysia (10)151515
Malta15150/10
Mexiko5/15 (4)100/10
Moldawien5/15 (4)1010
Mongolei5/15 (4)105/10
Marokko15155/10
Namibia (3)5/15 (4)100/10
Niederlande (10)5/15 (4)100/10
Neuseeland5/15 (4)105/10
Nigeria12.5/15 (4)12.512.5
Norwegen5/15 (4)100/10
Oman5/15 (4)10 (5)0/10
Pakistan15150/15
Papua-Neuguinea151010
Peru (5)10/15 (4)1515
Philippinen151510
Polen5/15 (4)105/10
Portugal10/15 (4)1010
Rumänien5/15 (4)105/10
Russland (8)10/15 (4)100/10
Senegal151515
Serbien5/15 (4)1010
Singapur151515
Slowakische Republik5/15 (4)100/10
Slowenien5/15 (4)1010
Südafrika5/15 (4)106/10
Spanien5/15 (4)100/10
Sri Lanka15150/10
Schweden5/15 (4)100/10
Schweiz (10)5/15 (4)100/10
Taiwan10/15 (4)1010
Tansania20/25 (4)1520
Thailand15155/15
Trinidad und Tobago5/15 (4)100/10
Tunesien15150/15/20
Türkei15/20 (4)1510
Ukraine (8)5/15 (4)100/10
Vereinigte Arabische Emirate5/15 (4)100/10
Vereinigtes Königreich5/15 (4)100/10
Vereinigte Staaten (9)5/15 (4)00/10
Usbekistan (8)5/15 (4)105/10
Venezuela10/15 (4, 5)105/10
Vietnam5/10/15 (4)107.5/10 (5)
Sambia151515
Simbabwe10/15 (4)1510

Hinweise: 

  1. Zinsen: Kanada erhebt keine Quellensteuer auf Zinsen (mit Ausnahme von "Zinsen aus Beteiligungsschuldverschreibungen"), die an Gebietsfremde gezahlt oder gutgeschrieben werden, die dem Fremdvergleich standhalten. Die meisten Abkommen enthalten eine ausdrückliche Bestimmung, wonach auf Zinsen, die den Gerechten Marktwert übersteigen, unter nicht fremdvergleichskonformen Umständen eine höhere Quellensteuer erhoben wird.
  2. Lizenzgebühren: Im Allgemeinen gilt ein Nullsatz für Lizenzgebühren:
  • Urheberrechtsgebühren und Zahlungen für ein literarisches, dramatisches, musikalisches oder sonstiges künstlerisches Werk (jedoch keine Gebühren für Kinofilme, Arbeiten auf Film oder Videoband oder andere Vervielfältigungsmittel für die Verwendung im Fernsehen), und/oder
  • Lizenzgebühren für Computersoftware, ein Patent, für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen (nicht jedoch Lizenzgebühren für einen Miet- oder Franchisevertrag) oder für Rundfunksendungen.

Die meisten Abkommen sehen ausdrücklich eine höhere Quellensteuer auf Lizenzgebühren vor, die den Gerechten Marktwert übersteigen, wenn die Umstände nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. In bestimmten Fällen kann ein Nullsteuersatz gelten.

  1. Das Abkommen wurde zwar unterzeichnet, ist aber bisher nicht in Kraft getreten. In Anbetracht des fehlenden Abkommens erhebt Kanada einen maximalen Steuersatz von 25 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
  2. Der niedrigere Satz (die beiden niedrigsten für Vietnam) gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividende ein Unternehmen ist, das eine bestimmte Beteiligung an dem zahlenden Unternehmen besitzt/kontrolliert. Die Art der Eigentumsvoraussetzung, der erforderliche Prozentsatz (10 %, 20 %, 25 % oder höher) und die relevante Beteiligung (z. B. Kapital, Aktien, Stimmrecht, Eigenkapitalanteil) variieren je nach Abkommen.
  3. Wenn der andere Staat (Kanada im Falle des Abkommens mit Oman) ein Abkommen mit einem anderen Land schließt, das einen niedrigeren Quellensteuer-Satz (höheren Satz für Kenia) vorsieht, gilt der niedrigere Satz (höhere Satz für Kenia) in einigen Fällen für bestimmte Zahlungen innerhalb von Grenzen.
  4. Eine "Meistbegünstigungsklausel" (siehe Anmerkung 5 oben) in Kanadas Abkommen mit Chile senkt den Quellensteuer-Satz auf Zinsen am 1. Januar 2019 von 15 % auf 10 % (in bestimmten Fällen galt der Satz von 10 % auch zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2018).
  5. Das Abkommen Kanadas mit China gilt nicht für Hongkong.
  6. Der vertragliche Status der Republiken, die die ehemalige UdSSR angehörten, ist wie folgt:
  7. Aserbaidschan, Estland, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Russland, Ukraine und Usbekistan: Neue Verträge sind in Kraft getreten (siehe Tabelle für Preise).
  8. Andere Republiken: Es sind keine Verhandlungen im Gange.
  9.  

Weißrussland, Tadschikistan und Turkmenistan werden das Abkommen mit der ehemaligen UdSSR nicht anerkennen. Infolgedessen wird Kanada bis zum Inkrafttreten eines neuen Abkommens einen maximalen Quellensteuer-Satz von 25 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erheben. Für andere Republiken, die zur ehemaligen UdSSR gehören, ist der Status des ehemaligen Abkommens mit der UdSSR ungewiss. Da sich die Situation noch ändern kann, wird kanadischen Steuerzahlern empfohlen, sich bei der Durchführung von Transaktionen mit der “Canada Revenue Agency" zu beraten.

 

  1. Für die Vereinigten Staaten gelten die ermäßigten Steuersätze des Abkommens, vorbehaltlich des Artikels über die Beschränkung der Leistungen.
  2. Das Abkommen oder Protokoll wird derzeit neu verhandelt.
  3. Das Abkommen zwischen Kanada und der Republik Madagaskar ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen gelten in Kanada:
  4. für Beträge, die nach dem 31. Dezember 2020 für die Zwecke der Gebietsfremden-Quellensteuer gezahlt oder gutgeschrieben werden, und
  5. für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, für andere Steuern.

 

Davor lagen die Sätze bei 25 %.

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