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Quellensteuer Kamerun

Quellensteuer Kamerun

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 14 Mai 2021

 

Besondere Einkommensteuer (SIT)

Vorbehaltlich internationaler Steuerabkommen wird eine SIT vom Staat oder den regionalen und lokalen Behörden auf Einkommen erhoben, das von in Kamerun ansässigen Unternehmen oder Niederlassungen an im Ausland ansässige natürliche Personen und Körperschaften gezahlt wird. Die Steuer wird von der kamerunischen Einrichtung, die die Vergütung zahlt, an der Quelle einbehalten.

 

Vorbehaltlich internationaler Steuerabkommen sind die SIT-Sätze wie folgt festgelegt:

  • Der allgemeine Satz von 15 % gilt für Vergütungen, die im Ausland für verschiedene in Kamerun erbrachte und genutzte Dienstleistungen gezahlt werden.
  • Der Durchschnittssatz von 10 % gilt für Vergütungen für ad hoc erbrachte materielle Dienstleistungen, die an nicht in Kamerun ansässige Unternehmen gezahlt werden, die eine Niederlassung in Kamerun haben und gemäß den Steuererklärungen auf die Steuer verzichten.
  • Der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt für:
  • Vergütungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, wenn die erfolgreichen Bieter nicht in Kamerun ansässig sind.
  • Im Ausland gezahlte Vergütungen für die Bereitstellung des Zugangs zu digitalen audiovisuellen Diensten.
  • Vergütungen für alle Arten von Dienstleistungen, die für Ölgesellschaften während der Forschungs- und Entwicklungsphasen erbracht werden.

 

Nicht-gewerbliche Gewinne Quellensteuer (Quellensteuer)

Die Quellensteuer in Höhe von 16,5 % muss von Unternehmen abgezogen werden, die Vergütungen an Vorstandsmitglieder öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Unternehmen und halböffentlicher Unternehmen in irgendeiner Form zahlen.

 

Der Steuersatz für nicht-gewerbliche Einkünfte beträgt 11% und ist von Unternehmen, die Folgendes zahlen, an der Quelle abzuziehen:

  • Zuwendungen jeglicher Art, wie Zulagen, Gratifikationen, Entschädigungen und Tagegelder, die von öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen zusätzlich zu den Gehältern gewährt werden, mit Ausnahme der gesetzlichen Entschädigungen, die unter die Kategorie der Löhne und Gehälter fallen, sowie der Kostenerstattungen, deren Liste durch Beschluss des Finanzministers festgelegt wird.
  • Beträge, Zulagen, Zuwendungen oder Vergütungen jeglicher Art, die an Sportler und Künstler gezahlt werden, unabhängig von deren steuerlichem Wohnsitz.

Dividenden-Quellensteuer

Auf Dividenden, die sowohl an Gebietsansässige als auch an Gebietsfremde in Kamerun gezahlt werden, wird ein Gesamtquellensteuersatz von 16,5 % erhoben. Der Quellensteuer-Satz kann im Rahmen eines geltenden DBA nach unten korrigiert werden.

 

Zins-Quellensteuer

Die Zinsen aus ausländischen Krediten unterliegen der Quellensteuer von 16,5 %. Der Quellensteuer-Satz kann im Rahmen eines geltenden DBA nach unten korrigiert werden.

 

Zinsen auf ausländische Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren, die ab dem 1. Januar 2014 unterzeichnet wurden, sind von der Quellensteuer befreit.

 

Lizenzgebühren Quellensteuer

Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 15 % (der 10 %ige Aufschlag entfällt). Der Steuersatz kann in einigen DBA unterschiedlich sein.

 

Steuerabkommen

Kamerun hat Steuerabkommen mit Kanada, Frankreich, Marokko, Südafrika, Tunesien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Mitgliedern der CEMAC (Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Gabun, Äquatorialguinea und Republik Kongo) geschlossen.

Empfänger Dividenden (%) Zinsen (%) Lizenzgebühren (%) Kosten der Hauptverwaltung und technische Unterstützung (%)
Nicht-vertraglich 16.5 16.5 15 15
         
vertraglich:        
CEMAC 16.5 16.5 N/A N/A
Frankreich 15 15 N/A 7.5
Kanada 16.5 16.5 16.5 15
Marokko 10 10 10 10
Südafrika 10 10 10 10
Tunesien 12 15 15 15
Vereinigte Arabische Emirate 10 7 10 10

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