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Quellensteuern Island

Quellensteuern Island

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 09 Mai 2021

 

Dividenden, die an eine gebietsansässige Gesellschaft gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer (Quellensteuer)von 22 %. Dividenden, die an ein gebietsfremdes Unternehmen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 20 %. Die endgültige Besteuerung von Dividenden, die an ein Unternehmen innerhalb des EWR gezahlt werden, ist gleich null, da die Quellensteuer in dem Jahr nach der Zahlung bei Einreichung der Steuererklärung erstattet wird.

 

An ein gebietsansässiges Unternehmen gezahlte Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von 22%, an ein gebietsfremdes Unternehmen gezahlte Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von 12%.

 

Bruttolizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden, sind mit dem Standardsteuersatz von 20 % zu veranschlagen und unterliegen der Quellensteuer.

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde Körperschaften 20 12 20
Gebietsfremde Einzelpersonen 22 12 36.94 to 46.24
       
Vertragsraten:      
Albanien 5/10 (2) 10 10
Österreich 5/15 (1) 10 5
Barbados 5/15 (1) 10 5
Belgien 5/15 (1) 10 0
Kanada 5/15 (1) 10 0/10 (3)
China, Volksrepublik 5/10 (2) 10 10
Kroatien 5/10 (1) 10 10
Zypern 5/10 (1) 0 5
Tschechische Republik 5/15 (2) 0 10
Dänemark 0/15 (1) 0 0
Estland 5/15 (2) 10 5/10 (4)
Färöer Inseln 0/15 (1) 0 0
Finnland 0/15 (1) 0 0
Frankreich 0/15 (1) 0 0
Georgien 5/10 (2) 5 5
Deutschland 5/15 (2) 0 0
Griechenland 5/15 (2) 8 10
Grönland 5/15 (2) 0 15
Ungarn 5/10 (2) 0 10
Indien 10 10 10
Irland, Republik 5/15 (2) 0 0/10 (5)
Italien 5/15 (6) 0 5
Japan 5/15 (1) 10 0
Korea, Republik 5/15 (2) 10 10
Lettland 5/15 (2) 10 5/10 (4)
Liechtenstein 0/15 (6) 0 0/5 (9)
Litauen 5/15 (2) 10 5/10 (4)
Luxemburg 5/15 (2) 0 0
Malta 5/15 (1) 0 5
Mexiko 5/15 (1) 10 10
Niederlande 0/15 (1) 0 0
Norwegen 0/15 (1) 0 0
Polen 5/15 (2) 10 10
Portugal 10/15 (2) 10 10
Rumänien 5/10 (2) 3 5
Russland 5/15 (7) 0 0
Slowakei 5/10 (2) 0 10
Spanien 5/15 (2) 5 5
Schweden 0/15 (1) 0 0
Schweiz 0/15 (6) 0 0/5 (9)
Ukraine 5/15 (2) 10 10
Vereinigtes Königreich 5/15 (1) 0 5
Vereinigte Staaten 5/15 (1) 0 0/5 (8)
Vietnam 10/15 (2) 10 10

 

Hinweise: 

  1. Der niedrigere Satz gilt für Körperschaftsaktionäre mit einer Mindestbeteiligung von 10 %.
  2. Der niedrigere Satz gilt für Unternehmensaktionäre mit einer Mindestbeteiligung von 25 %.
  3. Der niedrigere Satz gilt für Urheberrechtsgebühren (außer für Filme usw.) und für Lizenzgebühren für Computersoftware oder Patente oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Tätigkeiten (außer für Informationen, die im Rahmen eines Miet- oder Franchisevertrags bereitgestellt werden).
  4. Der niedrigere Satz gilt für Lizenzgebühren, die für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung gezahlt werden.
  5. Der niedrigere Satz gilt für das Recht auf Nutzung von Computersoftware oder Patenten, die industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen betreffen.
  6. Der niedrigere Satz gilt für Unternehmensaktionäre mit einer Mindestbeteiligung von 10 %, die mindestens 12 Monate vor dem Datum, an dem die Dividende erklärt wurde, gehalten wurde]
  7. Der niedrigere Satz gilt für russische Anteilseigner, die mindestens 25 % des Kapitals des isländischen Unternehmens halten und deren ausländisches Kapital 100.000 US-Dollar (USD) übersteigt.
  8. Der höhere Satz gilt für Lizenzgebühren für die Nutzung von Marken, Know-how im Zusammenhang mit einer Marke, Filmen usw.

Der höhere Satz gilt für Lizenzgebühren für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Verfahren oder Formeln.

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