Gründungskanzlei
Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Quellensteuern > Grönland

Quellensteuern Grönland

Quellensteuern Grönland

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 11. Dezember 2021

 

Grönland hat die folgenden Quellensteuersätze: 

 

  • Ausschüttungen: 36% bis 44%, je nach Gemeinde (kann durch einen Vertrag gesenkt werden). Es ist zu beachten, dass gezahlte Dividenden bei der Körperschaftssteuer abzugsfähig sind.
  • Zinsen: Es gibt keine Quellensteuer (Quellensteuer) auf Zinsen.
  • Lizenzgebühren: 30 % (kann aufgrund eines Abkommens reduziert werden).

 

Die vertraglichen Sätze lauten wie folgt: 

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Dänemark 35 0 10
Färöer Inseln Keine Befreiung (36% to 44%) 0 25
Island 35 0 15
Norwegen 35 0 10

Begrenzte internationale allgemeine Missbrauchsbekämpfung

 

Grönland hat eine begrenzte allgemeine internationale Missbrauchsbekämpfungsvorschrift eingeführt, wonach einem Steuerpflichtigen die Vorteile eines DBA nicht gewährt werden, wenn in Anbetracht aller relevanten Umstände vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Gewährung dieses Vorteils eines der Hauptziele der Vereinbarung oder des Geschäfts ist, es sei denn, es ist davon überzeugt, dass die Gewährung des Vorteils unter den konkreten Umständen mit dem Inhalt und dem Zweck der betreffenden Bestimmung übereinstimmt.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Cryptogewinne versteuern

So versteuern Sie Cryptogewinne

One-Stop-Shop-Verfahren: Was müssen Unte...

Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich...

Die 17 Bitcoin- und kryptofreundlichsten...

Welches sind eigentlich die kryptofreundlichsten L&a...

So erstellen Sie ein ICO

Wie erstellt und startet man ein eigenes, e...

Ein Geschäftskonto eröffnen

Wo kann man heute noch ein Business-Konto ohne viel...

Besteuerung grenzüberschreitender Dienst...

Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirts...