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Quellensteuern Ecuador

Quellensteuern Ecuador

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 07 August 2021

 

Dividenden, die an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen im Allgemeinen der Quellensteuer (Quellensteuer).

 

Die Quellensteuer bei Dividendenausschüttung beträgt 25 % über 40 % des ausgeschütteten Betrags bzw. 35 %, wenn das ecuadorianische Unternehmen seine Eigentumsverhältnisse gegenüber den ecuadorianischen Steuerbehörden nicht ordnungsgemäß offengelegt hat.

 

Auf Einnahmen aus gelegentlichen Dienstleistungen von Gebietsfremden wird eine Quellensteuer von 25% erhoben. Im Ausland geleistete Zahlungen an Gebietsfremde unterliegen einer Quellensteuer von 25 %. Andere Zahlungen ins Ausland, mit Ausnahme von Dividenden oder Gewinnen an neutrale Länder, unterliegen einer Quellensteuer von 25 %.

 

Die ecuadorianische Steuerbehörde legt Quellensteuer-Prozentsätze auf lokale Zahlungen fest, die nicht höher als 10% sind. Die derzeitigen Sätze sind 1%, 1,75%, 2%, 2,75%, 8% und 10%. Im Einzelnen:

 

  • Dividendenzahlungen an ansässige Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 0 %.
  • Dividendenzahlungen an gebietsansässige natürliche Personen unterliegen einer Quellensteuer von bis zu 25%.
  • Zinszahlungen an ansässige Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 0 % bis 2 %.
  • Zinszahlungen an gebietsansässige Privatpersonen unterliegen einer Quellensteuer von 2%.
  • Lizenzzahlungen an gebietsansässige Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 8 %.
  • Lizenzzahlungen an gebietsansässige Privatpersonen unterliegen einer Quellensteuer von 8 %.

Das am 31. Dezember 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Steuervereinfachung und -progression sieht vor, dass die Steuerverwaltung die Steuerpflichtigen benennt, die als Steuerabzugsverpflichtete auftreten müssen.

Empfänger

 

Quellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Ansässige Körperschaften00 bis 28
Ansässige natürliche Personen2528
    
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:   
Nicht-vertraglich100/250/25/35 (1)
    
vertraglich:   
Andengemeinschaft102525
Weißrussland5/10 (7)1010
Belgien101010
Brasilien101515/25 (2)
Kanada5/10 (7)1510/15 (3)
Chile5/10 (7)1510/15 (3)
China5/10 (8)1010
Frankreich1010/15 (5)15
Deutschland1010/15 (5)15
Italien10105
Japan5/10 (8)1010
Korea5/10 (9)125/12 (3)
Mexiko5/10 (10)10/15 (6)10
Katar5/10 (9)1010
Rumänien101010
Russland5/10 (7)1010/15 (3)
Singapur5/10 (8)1010
Spanien105/10 (5)5/10 (4)
Schweiz101010
Uruguay101510/15 (3)

 

Hinweise: 

  1. Die Quellensteuer von 35 % kann angewendet werden, wenn der Empfänger der Zahlung in einem Steuerparadies ansässig ist.
  2. Der höhere Satz gilt für Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf die Nutzung von Marken.
  3. Der niedrigere Satz gilt für Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung.
  4. Der niedrigere Satz gilt für Zahlungen, die für Urheberrechte geleistet werden.
  5. Der niedrigere Satz gilt für Zinsen aus Darlehen, die für den Verkauf von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten gewährt wurden.
  6. Der niedrigere Satz gilt für Zinszahlungen an Banken.
  7. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden eine Gesellschaft (keine Personengesellschaft) ist, die zu mindestens 25 % an der Gesellschaft beteiligt ist, die die Dividenden ausschüttet.
  8. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden im anderen Vertragsstaat ansässig ist.
  9. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, die die Dividenden ausschüttet.
  10. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden der Empfänger der Dividenden ist.

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