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Zuletzt geprüft - 04. Juli 2021
Bei Zahlungen an nicht ansässige ausländische Körperschaften oder natürliche Personen werden die Steuern wie folgt einbehalten:
Zahlung | Quellensteuer (%) |
Ausschüttungen | 15 |
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (1) | 5.5/15 |
Lizenzgebühren, Patente, Warenzeichen, Franchising und Formeln | 25 |
Technische Dienstleistungen und Managementgebühren | 25 |
Persönliche Dienstleistungen aus einer in Costa Rica ansässigen Einrichtung: | |
Mitarbeiter | 10 |
Direktoren | 15 |
Sonstige | 30 |
Mit dem neuen Gesetz wird der Steuerabzug für Zahlungen für technische Beratung und professionelle Dienstleistungen im Ausland auf 25 % vereinheitlicht.
Empfänger | Quellensteuer (%) | |||
Dividenden | Zinsen, Provisionen und Finanzaufwendungen | Finanztechnische Beratung, Patente, Formeln, Warenzeichen, Franchising, Lizenzgebühren | Selbstständige Arbeit | |
Vertraglich | ||||
Deutschland | 5/15 (1) | 5 (2) | 10 | -3 |
Mexiko | 5/12 (4) | 5/10 (5) | 10 | 10 |
Spanien | 5/12 (4) | 5/10 (5) | 10 | 10 |
*** Der Vertrag mit den Arabischen Emiraten wird derzeit noch verabschiedet.
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