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Quellensteuern Brasilien

Quellensteuern Brasilien

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 03 August 2021

 

Gewinne/Dividenden, die an gebietsansässige oder gebietsfremde Begünstigte (natürliche und/oder juristische Personen) ausgeschüttet werden, unterliegen in der Regel nicht der IRRF (brasilianischer Begriff für die Quellensteuer auf Einkommen) (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Einkommensermittlung). Diese Bestimmung gilt auch für Dividenden, die an Gebietsfremde gezahlt werden, die in einem Steuerparadies ansässig sind.

 

Der IRRF-Satz für Zahlungen von Dienstleistungen, Lizenzgebühren und Zinsen an gebietsfremde Unternehmen oder Einzelpersonen beträgt im Allgemeinen 15 %, kann aber in bestimmten Fällen auf 25 % erhöht werden. Auch andere Transaktionssteuern müssen bei solchen Zahlungen berücksichtigt werden.

 

Zahlungen für Dienstleistungen, Lizenzgebühren und Zinsen an gebietsfremde Unternehmen, die in einem Steuerparadies ansässig sind (nur schwarze Liste), unterliegen der IRRF in Höhe von 25 %.

 

Die brasilianische Bundessteuerbehörde (RFB) hat Leitlinien für die Behandlung bestimmter Dienstleistungsgebühren herausgegeben, die es ermöglichen, dass bestimmte Zahlungen in Brasilien gemäß bestimmten Steuerabkommen von der IRRF befreit werden.

 

Bestimmte Arten von Einkünften, die von brasilianischen Unternehmen an Gebietsfremde gezahlt werden, fallen wie folgt unter die IRRF:

Empfänger IRRF (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde Unternehmen und Einzelpersonen:      
Nicht-Vertragsstaaten 0 15 15
Steuerparadies 0 25 25
Vertrag (2):      
Argentinien 10/15 15 10/15
Belgien 10/15 10/15 10/15/20
Chile 10/15 15 15
China, Volksrepublik 15 15 15/25
Dänemark 25 15 15/25
Ecuador 15 15 15/25
Finnland 10 15 10/15/25
Frankreich 15 10/15 10/15/25
Indien 15 15 15/25
Israel 10/15 15 10/15
Italien 15 15 15/25
Japan 12.5 12.5 12.5/15/25
Kanada 15 10/15 15/25
Korea, Republik 10/15 10/15 10/15/25
Luxemburg 15/25 10/15 15/25
Mexiko 10/15 15 10/15
Niederlande 15 10/15 15/25
Norwegen 15 15 15/25
Österreich 15 15 10/15/25
Peru 10/15 15 15
Philippinen 15/25 10/15 15/25
Portugal 10/15 15 15
Russland 10/15 15 15
Schweden 25 25 25
Slowakische Republik 15 10/15 15/25
Spanien 10/15 10/15 10/15
Südafrika 10/15 15 10/15
Trinidad und Tobago 10/15 15 15
Tschechische Republik 15 10/15 15/25
Türkei 10/15 15 10/15
Ukraine 10/15 15 15
Ungarn 15 10/15 15/25
Venezuela 10/15 15 15

Hinweise

  1. Beachten Sie, dass die Überweisung von Dividenden in Brasilien im Allgemeinen nicht besteuert werden.
  2. Die Steuersätze des Abkommens, die über die für Nichtvertragsländer geltenden Sätze hinausgehen, werden automatisch reduziert. Das entsprechende Abkommen sollte von Fall zu Fall konsultiert werden, um zu bestätigen, dass die Steuerermäßigung im jeweiligen Fall anwendbar ist.
  3. Im Fall von mehreren IRRF-Sätzen, gelten folgende, allgemeine Grundsätze:
  • Dividenden: Wenn es eine IRRF auf Dividenden gäbe, was nach brasilianischem Recht nicht der Fall ist, würde im Allgemeinen der Satz von 10 % (bzw. 15 %) gelten, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das direkt eine bestimmte Mindestbeteiligung am Kapital des Unternehmens hält, das die Dividenden ausschüttet; in allen anderen Fällen gilt der Satz von 15 % (bzw. 25 %).
  • Zinsen: In der Regel gilt der Satz von 10 % für Darlehen mit einer bestimmten Mindestlaufzeit, die für bestimmte Zwecke (z. B. Erwerb von Investitionsgütern) bewilligt werden; für alle anderen Fälle gilt der Satz von 15 %.
  • Lizenzgebühren: Der Satz von 10 % gilt in der Regel für Lizenzgebühren aus der Nutzung oder dem Recht zur Nutzung von Kinofilmen, Filmen oder Tonbändern für Fernseh- oder Rundfunksendungen sowie für Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, die von einer in einem der Vertragsländer ansässigen Person stammen; der Satz von 25 % (bzw. 15 %) gilt in der Regel für Lizenzgebühren aus der Nutzung oder dem Recht zur Nutzung von Handelsmarken; und der Satz von 15 % (bzw. 10 %) wird für alle weiteren Fälle berücksichtigt.

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