Gründungskanzlei
Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Quellensteuern > Armenien

Quellensteuern Armenien

Quellensteuern Armenien

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt überprüft - 29. Juni 2021

 

Zahlungen an Gebietsfremde unterliegen den folgenden Quellensteuer-Sätzen:

 

  • Zahlungen für Versicherung, Rückversicherung und Transport unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 5%.
  • Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und Kapitalgewinne (mit Ausnahme von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren) unterliegen der Quellensteuer zum Satz von 10% und die an Gebietsfremde gezahlten Dividenden unterliegen der Quellensteuer zu einem Satz von 5%.
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 0%.
  • Andere Einnahmen (aus Dienstleistungen) aus armenischen Quellen unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 20%.

Die Quellensteuer muss spätestens am 20. Tag nach dem Quartal, welches das Datum der Einkommenszahlung enthält, in das Budget überwiesen werden. Eine Quellensteuer-Rücksendung sollte bis zum 20. Tag nach dem Berichtsquartal eingereicht werden.

Quellensteuer-Sätze für Gebietsfremde können im Rahmen eines einschlägigen Steuerabkommens gesenkt werden.

 

 

Empfänger

Quellensteuer (%)
DividendenInteresseLizenzgebühren
Nicht-vertraglich           51010
Vertraglich    
Österreich5/15 (1)0/10 (2)5
Belarus10/15 (19)1010
Belgien5/15 (1)0/10 (2)8
Bulgarien5/10 (3)5/10 (14)5/10 (11)
Kanada5/15 (4)1010
China5/10 (5)1010
Kroatien0/10 (6)105
Zypern0/5 (16)55
Tschechische Republik100/5/10 (10)5/10 (11)
Estland5/15 (7)1010
Finnland5/15 (7)55/10 (8)
Frankreich5/15 (9)0/10 (12)5/10 (13)
Georgien5/10 (5) 105
Deutschland7/10 (18)56
Griechenland10105
Ungarn5/10 (5)5/10 (14)5
Indien101010
Indonesien10/15 (20)105
Iran10/15 (20)105
Irland0/5/15 (21)0/5/10 (10)5
Italien5/10 (22)107
Kazachstan101010
Kuwait5510
Lettland5/15 (7)1010
Libanon5/10 (5)85
Litauen5/15 (7)1010
Luxemburg5/15 (1)0/10 (15)5
Moldavien5/15 (7)1010
Niederlande0/5/15 (24)55
Polen10510
Katar5/10 (23)55
Rumänien5/10 (17)1010
Russland5/10 (17)100
Serbien888
Slovakia5/10 (28)0/10 (29)5
Slovenien5/10 (5)105
Spanien0/10 (25)55/10 (11)
Schweden0/5/15 (30)55
Syrien101012
Tadschikistan101010
Thailand101015
Türkmenistan5/15 (7)1010
Ukraine5/15 (7)100
Vereinigte Arabische Emirate305
Vereinigtes Königreich und Nordirland5/10/15 (27)55

Hinweis:

 

  1. Die direkte Eigentumsschwelle für den Satz von 5% beträgt 10%. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  2. Der Satz von 0% gilt für den Verkauf von industriell-, handels- und wissenschaftlichen Geräten und Investitionsgütern auf Kredit sowie für Zinsen auf Darlehen, die von Banken gewährt werden. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  3. Der Satz von 5% gilt, wenn das Empfängerunternehmen direkt mindestens 100.000 US-Dollar (USD) des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens hält. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  4. Der Satz von 5% gilt, wenn die empfängergesellschaft direkt mindestens 25% des Kapitals der dividendenzahlenden Gesellschaft besitzt und das investierte Kapital 100.000 USD übersteigt. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  5. Der Satz von 5% gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt mindestens 25% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  6. Der Satz von 0% gilt, wenn die Empfängergesellschaft direkt oder indirekt mindestens 25% des Kapitals der Gesellschaft (in den letzten zwei Kalenderjahren) besitzt, die Dividenden zahlt, sofern diese Dividenden im Land der Begünstigten Gesellschaft steuerfrei sind. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  7. Der Satz von 5% gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt mindestens 25% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  8. Der Satz von 5% gilt für Lizenzgebühren für Urheberrechte an Software, Marken, Modellen oder Projekten sowie industriellen, kommerziellen, wissenschaftlichen Informationen (Know-how) usw. Der Satz von 10% gilt für Urheberrechtsgebühren, einschließlich Filme usw.
  9. Der Satz von 5% gilt, wenn die Empfängergesellschaft direkt oder indirekt mindestens 1 % des Kapitals der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  10. Der Satz von 0% gilt für Staatsschulden und staatlich unterstützte Schulden. Der Satz von 5% gilt für Zinsen auf Darlehen oder Kredite, die von Banken gewährt werden. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  11. Der Satz von 5% gilt für Urheberrechtsgebühren für literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Arbeiten sowie für Film- und Rundfunkgebühren. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  12. Der Satz von 0% gilt für den Kreditverkauf von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten, für den Kreditverkauf von Waren oder Dienstleistungen und für Kredite, die von einer Bank gewährt werden. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  13. Der Satz von 5% gilt für Urheberrechtsgebühren. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  14. Der Satz von 5% gilt für Zinsen auf Darlehen oder Kredite, die von Banken gewährt werden. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  15. Der Satz von 0% gilt für Zinsen auf Kredite, die von Banken vergeben werden. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  16. Der Satz von 0% gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer mindestens 150.000 Euro (EUR) in Eigenkapital investiert hat. In anderen Fällen gilt der Satz von 5%.
  17. Der Satz von 5% gilt, wenn das Empfängerbegünstigte Unternehmen direkt mindestens 25% des Kapitals des zahlenden Unternehmens hält. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  18. Der Satz von 7% gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen (keine Personengesellschaft) ist, dass direkt mindestens 25% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  19. Die Eigentumsschwelle für den 10%-Satz beträgt 30%. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  20. Der Satz von 10% gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt mindestens 25% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  21. Die Eigentumsschwelle für den Satz von 0% beträgt 25% (in den letzten beiden Kalenderjahren), sofern diese Dividenden im Land der Empfängergesellschaft steuerfrei sind. Die direkte Eigentumsschwelle für den Satz von 5% beträgt 10%. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  22. Der Satz von 5% gilt, wenn das Unternehmen, das Dividenden erhält, seit mindestens 12 Monaten direkt mindestens 10% des Kapitals (entspricht mindestens 100.000 USD) des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  23. Der Satz von 5% gilt, wenn das von der Gesellschaft, die die Dividenden erhält, investierte Kapital 100.000 USD übersteigt. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  24. Die Eigentumsschwelle für die Nicht-Portfolio-Rate von 5% beträgt 10%. Der Satz von 0 % gilt, wenn die Dividenden, aus denen die Gewinne gezahlt werden, tatsächlich mit dem normalen Satz für die Gewinnsteuer besteuert wurden und die Dividenden für den niederländischen Empfänger steuerbefreite Einkünfte sind. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  25. Die Eigentumsschwelle für den Satz von 0% beträgt 25% (in den letzten beiden Kalenderjahren), sofern diese Dividenden im Land der Empfängergesellschaft steuerfrei sind. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  26. Der Satz von 5% gilt, wenn die Empfängergesellschaft direkt mindestens 25% des Kapitals der zahlenden Gesellschaft hält und das investierte Kapital 200'000 Schweizer Franken (CHF) übersteigt. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.
  27. Der Satz von 5% gilt, wenn das Empfängerbegünstigte Unternehmen direkt oder indirekt mindestens 25% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt und das investierte Kapital mindestens 1 Million Pfund Sterling (GBP) beträgt. Der Satz von 15% gilt für die Einkünfte, die direkt oder indirekt aus Immobilien durch eine Investition erzielt werden, die den größten Teil dieser Einkünfte jährlich ausschüttet und Einkünfte aus solchen Immobilien sind von der Steuer befreit. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  28. Der Satz von 5% gilt, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen (keine Personengesellschaft) ist, dass direkt mindestens 10% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  29. Der Satz von 0% gilt für Staatsschulden und staatlich unterstützte Schulden. In anderen Fällen gilt der Satz von 10%.
  30. Die Eigentumsschwelle für den Satz von 0 % beträgt 25 % (in den letzten beiden Kalenderjahren), sofern diese Dividenden im Land der Empfängergesellschaft steuerfrei sind. Die Eigentumsschwelle für den Satz von  5% beträgt 10%. In anderen Fällen gilt der Satz von 15%.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Wir rufen Sie gerne zurück oder senden Ihnen eine E-Mail mit Terminvorschlägen.

Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Cryptogewinne versteuern

So versteuern Sie Cryptogewinne

One-Stop-Shop-Verfahren: Was müssen Unte...

Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich...

Die 17 Bitcoin- und kryptofreundlichsten...

Welches sind eigentlich die kryptofreundlichsten Län...

So erstellen Sie ein ICO

Wie erstellt und startet man ein eigenes, e...

Ein Geschäftskonto eröffnen

Eröffnen Sie am besten ein Geschäftskonto, wenn Sie...

Besteuerung grenzüberschreitender Dienst...

Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirts...