Gründungskanzlei
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Gründen Sie eine Firma in Singapur – schnell, legal, online

Effektive Steuerlast oft <10 % – dank optimaler Holdingstruktur.

flag icon Stabile Rechtsordnung in Südostasien
setting icon Attraktive Steuervergünstigungen
setup icon Gründung & Verwaltung komplett digital
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Die Gründungskanzlei ist seit 2013 tätig

Unser Team besteht aus 18 Juristen und wir haben bereits über 2000 Unternehmen weltweit gegründet – darunter viele in Hongkong.

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Vorteile einer Firmengründung in Singapur

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Hohe Reputation

Singapur gilt als stabiler und zuverlässiger Standort

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0 % Steuer auf Auslandseinkünfte

Keine Steuer auf Gewinne außerhalb Singapurs

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Starker Bankenstandort

Kontoeröffnung in Singapur oder der Schweiz möglich

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Schnelle Gründung

5–8 Werktage inklusive Holdingstruktur

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Gründung ohne Anreise

Auch Kontoeröffnung bei ausgewählten Banken möglich

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AAA-Rating

Bestnoten von S&P, Moody’s und Fitch

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Steuerfreier Im- & Export

Optimale Bedingungen für globalen Handel

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Planungssicherheit

Stabiler Standort im Vergleich zu Hongkong

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Haftungsbeschränkung

Schutz für Gesellschafter und Geschäftsführer

Rechtsform: PTE LTD in Singapur

Die Private Limited Company (PTE LTD) ist die beliebteste Unternehmensform in Singapur. Sie bietet internationale Anerkennung, Steuervorteile für Auslandseinkünfte und ein stabiles Geschäftsumfeld.

Progressive Besteuerung

Bis SGD 10.000 → 4,5 %, bis SGD 300.000 → 9 %, darüber hinaus → 17 %.

Steuerbefreiung in den ersten 3 Jahren

In den ersten 3 Jahren sind Unternehmen steuerfrei. Auch erste SGD 100.000 Gewinn jährlich sind befreit.

Besteuerung inländischer Erträge

Lokale Einkünfte werden mit bis zu 17 % Körperschaftsteuer besteuert.

Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte

Keine Besteuerung auf Gewinne, die außerhalb Singapurs erwirtschaftet wurden.

Bankgeheimnis mit Einschränkungen

Bankdaten werden ohne Zustimmung nicht weitergegeben – Ausnahme: schwerwiegende Straftaten. CRS gilt dennoch weltweit.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

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Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

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Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

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Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

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Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

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Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Häufige Fragen zur Firmengründung in Singapur

Anforderungen an eine Singapur PTE LTD
  • Kein Mindestkapital, außer bei Arbeitsgenehmigungen: SGD 100.000 erforderlich
  • Mindestens 1 Direktor & 1 Sekretär mit Wohnsitz in Singapur
  • Namensaktien & Aktionärsregister erforderlich
Besondere Anforderungen an Firmennamen

Der Firmenname muss durch die ACRA (Accounting & Corporate Regulatory Authority) genehmigt werden.

Buchführung und Revisionspflicht
  • Buchführung ist Pflicht
  • Revisionspflicht gilt nur bei über 20 Aktionären oder Jahresumsatz > SGD 5 Mio
  • Revisor muss in Singapur wohnhaft und zugelassen sein
Generalversammlungen in Singapur

Die jährliche Generalversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben, kann aber bei Zustimmung aller Aktionäre entfallen. Oft digital durchführbar.

Steuervorteile in Singapur
  • Auslandseinkünfte steuerfrei (wenn nicht nach Singapur überwiesen)
  • Keine Kapitalertragssteuer, Dividenden steuerfrei
  • Körperschaftsteuersatz: 0 – 17 %
Warum Singapur Hongkong überholt hat

Singapur gilt heute als sicherer, stabiler und wirtschaftsfreundlicher als Hongkong. Mit Zugang zu internationalen Banken, hoher Akzeptanz weltweit und niedrigen Steuern ist Singapur führend im asiatischen Raum.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig



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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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