Gründungskanzlei
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Gründen Sie eine Firma in Hongkong – schnell, legal, online

0 % Körperschaftsteuer bei richtiger Struktur und Auslandswohnsitz.

flag icon Rechtssicherheit in Asien
setting icon Steuerfreiheit für Auslandseinkommen
setup icon Firmengründung vollständig online
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Die Gründungskanzlei ist seit 2013 tätig

Unser Team besteht aus 18 Juristen und wir haben bereits über 2000 Unternehmen weltweit gegründet – darunter viele in Hongkong.

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Vorteile einer Firmengründung in Hongkong

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0 % Steuer auf Auslandseinkünfte

Hongkong besteuert nur lokale Einkünfte

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Nur 16,5 % Körperschaftsteuer

Nur auf Gewinne, die in HK erzielt wurden

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Qualifizierte Arbeitskräfte

Gut ausgebildete, mehrsprachige Talente

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Offen für alle Nationalitäten

Keine Einschränkungen für Gründer oder Direktoren

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Zentrale Lage in Asien

Idealer Zugang zu asiatischen Märkten

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Verkehrsknotenpunkt

Top-Infrastruktur für Handel & Logistik

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Nähe zu China

CEPA-Abkommen bietet Marktzugang nach China

Rechtsform: Hong Kong Limited

Die Private Limited Company (Ltd.) ist die am häufigsten gewählte Unternehmensform in Hongkong. Sie bietet rechtliche Sicherheit, Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte und eine flexible Struktur.

Grundkapital

Das Mindestkapital beträgt nur 1 HKD. Eine Einzahlung ist nicht sofort erforderlich.

Aktionäre

Mindestens ein Aktionär erforderlich – Nationalität und Wohnsitz spielen keine Rolle.

Geschäftsführer

Mindestens eine natürliche oder juristische Person, auch mit Wohnsitz außerhalb Hongkongs möglich. Treuhänderische Direktoren erlaubt.

Firmensitz

Eine physische Adresse in Hongkong ist Pflicht. Postfächer sind nicht zulässig.

Doppelbesteuerungsabkommen

Abkommen bestehen mit Belgien und Luxemburg – nicht jedoch mit Deutschland.

Umsatzsteuer

In Hongkong gibt es keine Mehrwertsteuer. Einfuhren ins Ausland unterliegen der Steuer im Zielland.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

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Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

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Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

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Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

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Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

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Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Häufige Fragen zur Firmengründung in Hongkong

Jährliche Pflichten einer Hong Kong Limited
  • Jährliche Erneuerung der Gewerbeerlaubnis
  • Vorlegung von Berichten zu Kapital, Aktionären, Direktoren und Sekretär
  • Vorlage geprüfter Bilanz und G+V-Rechnung
Steuervergleich: Deutsche GmbH vs. Hongkong Limited
Deutsche GmbH Hongkong Limited HK Ltd. (keine Gewinne in HK)
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftsteuer 12.660 EUR 13.200 EUR 0 EUR
Gewerbesteuer 12.180 EUR
Gewinn nach Steuern 55.160 EUR 66.800 EUR 80.000 EUR
Gesamtsteuerlast 24.840 EUR 13.200 EUR 0 EUR
Wie funktioniert die Gründung einer Hongkong Limited?

Die Gründung ist einfach und erfordert keine Reise nach Hongkong. Notwendig sind:

  • Beglaubigte Pass- oder Ausweiskopie
  • Aktuelle Strom- oder Adressrechnung
  • Ggf. Lebenslauf oder Bankreferenz – abhängig von der gewählten Bank
Warum gilt Hongkong als besonders wirtschaftsfreundlich?

Hongkong punktet mit stabiler Rechtsordnung, zentraler Lage in Asien und der Economic Analysis and Business Facilitation Unit (EABFU), die Unternehmenswachstum aktiv unterstützt.

Die Wahrheit über Steuersparmodelle

Briefkastenfirmen ohne echte Substanz gelten laut deutschem Außensteuergesetz als rechtswidrig. Wenn Geschäftsführung und Substanz fehlen, erfolgt die Besteuerung weiterhin in Deutschland. Der NDR hat dies in einem Beitrag demonstriert.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig



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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Rechtssichere Gründungen
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