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Gefahren bei der Gründung einer Firma in Ausland


Der nachfolgende Inhalt versteht sich als Kommentar und weist Sie auf die häufigsten Fehler bei einer Auslandsgründung hin. Sollten Sie sich mit dem Thema Firmengründung im Ausland befassen, lesen Sie diesen Beitrag aufmerksam. Nichts ist kostbarer als korrekte Informationen bei Auslandssachverhalten. Sie erfahren was rechtlich zulässig ist und wovon seriöse Geschäftsleute die Finger lassen sollten.

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Gründen Sie wo die Steuern am geringsten sind!?

Zugegeben. Dieser Satz klingt verlockend und logisch. In Hongkong zahlt Ihre Firma bspw. überhaupt keine Steuern auf Gewinne, die außerhalb Hongkongs erzielt werden. Sollten Sie deshalb einfach eine Firma in Hong Kong gründen?
Nein. Obwohl der Geschäftsführer und der Gesellschafter der Hongkong Limited anonymisiert werden kann, gelten für das für Sie zuständige Finanzamt immer die tatsächlichen Umstände.

Banken in Hongkong geben keine Auskünfte über den Kontoinhaber heraus?
Die Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Bank in Hongkong eine Meldung über den Kontoinhaber an das Finanzamt übermittelt. Die Bank ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Bereits 2015 wurde der automatische Informationsaustausch (CRS) implementiert und verpflichtet Banken in allen teilnehmen Ländern Informationen über Kontoinhaber an das Wohnsitzland des Kunden zu übermitteln. Dies geschieht einmal jährlich und ohne Ihr Zutun.

Common Reporting Standard - Übermittelte Informationen:
- Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort
- Kontonummer, Name der Bank
- Guthaben samt Zinsen, Dividenden und sonstigen Einkünften

Das würde bedeuten, dass ein deutsche Finanzamt, um Nachzahlung aller fälligen Steuern auffordert zzgl. Säumniszuschlägen.
 

Weitere Probleme im Beispiel einer Hongkong-Limited

- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ort der Geschäftsführung nicht im Ausland
- Keine Tätigkeiten im Ausland
- Fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und Hongkong

Günstig gründen und Aktivitäten entfalten

Es gibt am Markt viele Anbieter, die sich als reine Gründungsagenturen verstehen und dann eben nur eine Firma eintragen lassen. Dann wird in der Regel ein Konto eröffnet und der Kunde erhält die Firmenunterlagen zugesandt. Zunächst scheint dies auch völlig normal. Als Director und Shareholder werden Firmen eingetragen, die dem wirtschaftlich Berechtigten, also dem Mandanten, nicht zuzuordnen sind. Der Mandant nutzt seine Auslandsfirma, um seinen Kunden Rechnungen zu schreiben und wird Gelder vereinnahmen. Die Gründungsagentur sieht sich nicht in der Verantwortung, ihren Kunden steuerrechtlich zu beraten. Die Agentur nimmt lediglich die Eintragung der Firma vor und stellt die Treuhänder. Es gilt das Eigenverantwortungsprinzip für den Kunden. Ein solches Vorgehen mag einige Jahre funktionieren, aber es ist nicht zulässig. Mitunter gibt es Tausende solcher Sachverhalte, die den Steuerbehörden bislang unentdeckt geblieben sind. Vor Jahrzehnten waren deutsche Steuerbehörden auch noch nicht soweit, solche Sachverhalte aufzuklären. Diese Zeiten haben sich jedoch rapide geändert und seit des automatischen Informationsaustauschs hat das Finanzamt genaue Daten über Kontostand und Kontoinhaber.

Die reine Gründung ist billig

Eine Firma zu gründen ist in fast allen Ländern dieser Welt sehr einfach und kostengünstig. Dies liegt vor allem daran, dass jeder Staat Firmen anziehen möchte, die Steuern zahlen. In den USA gibt es in Bundesstaat Nevada eine sog. „State Filing Fee“ in Höhe von 75 USD. Das sind zunächst einmal die realen Kosten einer Firmengründung in diesem Staat. US-Anbieter bieten die Gründung für etwa 250 USD an inkl. Geschäftssitz und Übermittlung der Firmenunterlagen. Viele Anbieter kaufen bei eben diesen Agenturen ein und verkaufen diese Leistung dann für ein Vielfaches. Daran ist nichts falsch, aber ein solcher Firmenmantel ist relativ nutzlos. Denn ohne einen realen Geschäftssitz wird diese US-Firma nicht in den USA steuerpflichtig, sondern genau dort wo real die Geschäfte geführt werden.

Auslandsfirma als Beratungsfirma

Einige Inhaber einer Auslandsfirma halten es auch für möglich ihrer deutschen Firma eine Rechnung über Beratungsleistungen zu schreiben.  So werden schnell einige Tausend Euro ins Ausland transferiert. Der Gewinn in Deutschland wird in Höhe dieser Rechnungen verkürzt. Eine solche Gewinnverkürzung ist allerdings nicht zulässig. Bei einer Betriebsprüfung kommt das böse Erwachen.

Wie soll das Finanzamt das je erfahren?

Jeder gute Steuerprüfer sieht sich zuerst die größten Ausgaben des zu prüfenden Unternehmens an. Dummerweise fällt hier genau eine solche „Beratungsleistung“ hinein, sofern der Steuerpflichtige beabsichtigt möglichst viel Geld ins Ausland zu bringen. Eine oder mehrerer solcher Rechnung werden dann genauestens geprüft. Dies gilt übrigens generell für Rechnungen aus dem Ausland, die nicht sofort einen konkreten Zusammenhang zwischen der Betriebstätigkeit und der bezahlten Leistung/Ware erkennen lassen. Eine Stelle für Auslandssachverhalte teilt dem Steuerprüfer mit, ob es sich bei der Auslandsfirma vermutlich um eine Briefkastengesellschaft handelt. Es gibt exakte Prüfkriterien, die sehr einfach und effizient sind. Zum einen sind die Sitzadressen der Gründungsagenturen beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst. Die Überprüfung der Firmenadresse gibt dem Steuerprüfer so bereits Aufschluss hierüber, ob es sich um eben eine solche Briefkastengesellschaft handeln könnte. Solche Firmen im Ausland zu gründen ist eine große Sorglosigkeit und keine gute unternehmerische Entscheidung.




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Doch wie lassen sich legal Steuern sparen?

Generell gilt, dass Gelder nur fließen sollten, wenn ein tatsächlicher Leistungsaustausch erfolgt. Nicht nachvollziehbare Beratungen gehören nicht dazu. Eine Firma im Ausland, dient nicht dazu Schwarzgeld anzuhäufen. Auch wenn viele Inhaber ihre Firma dazu missbrauchen, ist es eine Dummheit Gelder nicht zu versteuern.

Schwarzgeld bringt keinem Unternehmer einen wirklichen Nutzen. Sie können über Schwarzgeld nicht frei verfügen, es in Deutschland nicht ausgeben. Früher oder später müssten sie dazu übergeben es zu versteuern, um es nutzen zu können.
Von Laien häufig empfohlen wird die Gewinnansammlung im Ausland. Die Versteuerung sollte dann nach einem Wohnsitzwechsel in einem Land mit 0% Einkommensteuersatz oder keine Steuern auf Dividenausschüttungen erfolgen. Diese Variante ist ebenfalls nicht zulässig.
Das Außensteuergesetz verlang die Versteuerung von Unternehmensgewinnen nach Ende des Kalenderjahres. Eine solche Gewinnansammlung ohne Besteuerung ist nicht möglich.

Ein Unternehmer sollte daher versuchen die Steuerlast legal zu senken, bestmöglich. Die Kosten müssen im Verhältnis zum Nutzen, der Steuerersparnis stehen. Weiteres Ziel sollte die Vermögenssicherung sein. Im Falle einer Krise, sollte Vermögen unantastbar vorhanden sein.

Eine Briefkastenfirma bringt nur Probleme

Der einzige Zweck, der eine Briefkastenfirma erfüllen kann, ist die Sicherung von Vermögen. Eine Briefkastengesellschaft, die keine Gewinne erzielt, sondern lediglich über ein Geschäftskonto verfügt und dort Vermögen parkt. Also bereits versteuertes Einkommen. Die Nutzung wäre legal. Das Konto bildet eine Rücklage für den Unternehmer. Etwaige Zinsgewinne müssen in Deutschland versteuert werden.

Sie benötigen eine richtige Firma. Neben einem Briefkasten muss diese über Angestellte, Geschäftsführer im Land des Sitzes und Büroräumlichkeiten verfügen. Dies sind Kriterien anhand derer sich ein echter Geschäftsbetrieb nachweisen lässt. Diese Firma würde vom Finanzamt anerkannt werden. Steuerlich bedeutet dies, dass die Unternehmensbesteuerung auf das Sitzland beschränkt ist.
 

Informationen zu Singapur erhalten Sie hier:
Firmengründung Singapur

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

 

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Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Rechtssichere Gründungen
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Was macht eine Firmengründung im Ausland so attraktiv?

In der Regel sind die finanziellen Vorteilen der Hauptgrund für eine Firmengründung im Ausland. Diese entstehen nicht nur durch Steuerersparnis oder niedrigere Gehälter. Auch gibt es in anderen Ländern andere Umweltnormen, die gerade die Kosten im Hinblick auf die Produktion vergünstigen.

Unternehmenssteuern im Vergleich am Beispiel Deutschland, Malta & Zypern

Anhand geltender Steuersätze ergeben sich nachfolgende Unterschiede in der Steuerbelastung. Hinzu kommen weiche Faktoren. Das Finanzamt in Zypern benötigt bspw. keine Belege für Buchungen über Kreditkarte oder Konto bis 500 EUR. Hier ist nur der Zweck anzugeben. Generell gilt, dass Hinzurechnungsbeträge geringer ausfallen und alle Betriebsausgaben vollumfänglich im Jahres des Entstehens geltend gemacht werden können. In Deutschland gelten härtere Regeln für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern.

  Deutsche GmbH Malta Limited Zypern Limited
Gewerbesteuer 16,45% (Beispiel Hamburg) entfällt entfällt
Körperschaftssteuer 15,825% (inkl. Soli) 5% effektiv 2,5% (bei Lizenzen)
Gewinn vor Steuern 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR
Gewinn nach Steuern 67.725 EUR 95.000 EUR 97.500 EUR
Ersparnis gegenüber GmbH - 27.275 EUR 29.775 EUR
Wettbewerbsverbot
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