Gründen Sie Ihre Firma im Ausland – sicher, digital, steueroptimiert

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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+2000 erfolgreiche Mandanten

Top-Destinationen für Ihre Auslandsgesellschaft

Wählen Sie aus den beliebtesten Standorten für Ihre internationale Firmengründung. Jede Destination bietet einzigartige Vorteile für Ihr Geschäftsmodell.

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Singapur

Modernes Umfeld, steuerlich attraktiv und international hoch angesehen.

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🇺🇸
USA

Schnelle Gründung, niedrige Kosten, ideal für Online-Geschäftsmodelle.

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🇨🇾
Zypern Trust

Steueroptimierte Strukturen und internationale Vermögensverwaltung.

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🏛️
Familienstiftung

Vermögensschutz und Nachfolgeplanung für Familienunternehmen.

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Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Gesellschaftsrecht, Banking und Expansion

Seit 2013 haben wir uns zu einer der wichtigsten deutschsprachigen Kanzleien mit Auslandsbezug entwickelt. Mehr als 2.000 Unternehmensexpansionen haben wir bereits erfolgreich begleitet, darunter viele bekannte Namen und Unternehmerfamilien. Unser Fokus liegt insbesondere in der Betreuung vermögender Privatpersonen, die bspw. über einen Wohnsitzwechsel nachdenken, Strukturen für die eigene Vermögensverwaltung suchen, Nachfolgeregelungen treffen und vor allem auch ihr Vermögen schützen möchten. Immer unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens mit der niedrigsten Besteuerung.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile


Ein mehrsprachiges Team aus 18 Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Account-Managern und Banking-Experten an 4 Standorten sorgt für reibungslose Prozesse und schnelle Problemlösungen.

Stephanie Huter

Sales & Client Acquisition Lead bei W-V Law Firm LLP

Fabian Wilk

Member bei W & V Law Firm LLP

Tatjana Lintner

Finance & Invoicing Manager bei W-V Law Firm LLP

Tony Edwards

Incorporations Manager bei W-V Law Firm LLP

Usama Ahmed

General Manager bei W-V Law Firm LLP

Anna Smith

Banking & Brokerage Operations Manager bei W-V Law Firm LLP

James Heppe-Smith

Incorporation Support Associate bei W-V Law Firm LLP

Jomar Lising

Head of Accounting bei W-V Law Firm LLP

Sofia Vasiukhina

Bookkeeping Manager bei W-V Law Firm LLP

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Firma im Ausland gründen

Häufig haben Unternehmer verschiedene Informationsquellen oder Empfehlungen über bestimmte Lösungen erhalten und halten oft an diesen fest. Für natürliche Personen mit Wohnsitz im Hochsteuerland gilt es jedoch stets das Außensteuergesetz zu beachten. Die lokale Gesetzgebung in Ihrem Wohnsitzland ist maßgeblich. Wir beraten zwar nicht zum Steuerrecht im Wohnsitzland des Mandanten. Dennoch können wir in Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten oder Steuerberatern verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Offenheit für neue Perspektiven und interessante Steuerkonzepte führt zu langfristigen und zulässigen Steuervorteilen. Unabhängig davon, was oft veraltete Modelle zu versprechen scheinen.

Aus diesem Grund ist die Offenheit für tatsächlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten von höchster Relevanz. Standorte die früher als besonders steuerschonend galten sind es heute oft nicht mehr. Der Markt hat sich in den vergangenen 10 Jahren enorm verändert. 

Heutzutage führt bspw. die Gründung einer reinen Briefkastengesellschaft regelmäßig zu steuerrechtlichen Problemen. Reine Briefkastengesellschaften zur Steuervermeidung gehören seit langem der Vergangenheit an. Das deutsche Außensteuergesetz erkennt solche Zwischengesellschaften nicht an und es kommt zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur steuerlichen Behandlung der Zwischengesellschaft als handle es sich um eine deutsche GmbH.

Für Länder wie Österreich oder die Schweiz gelten ähnliche Vorgaben. Die sog. CFC-rules (Controlled Foreign Company) sind unbedingt einzuhalten.

Sprechen Sie mit uns, um zu erfahren welche Gestaltungsmöglichkeiten heute noch funktionieren und welche interessanten Modelle verfügbar sind!

 

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der WDR hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom WDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer.
Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt. Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt. Video ansehen

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Firmengründung im Ausland

Warum lohnt sich eine Gründung einer Firma im Ausland?

Mit der Gründung einer Gesellschaft im Ausland genießen Sie als Unternehmer Steuervorteile. In einigen Ländern entsteht eine Steuerlast von 0%. Insbesondere digitale Unternehmen und Unternehmer, die nicht an einen bestimmten Standort gebunden sind und ihrer Arbeit von überall auf der Welt nachgehen können, denken über eine Firmengründung außerhalb von Deutschland nach.

Singapur, Rumänien, Georgien, Dubai und Zypern zählen dabei zu den beliebtesten Zielen, die viele für eine Firmengründung in Betracht ziehen. Sie verbinden schönes Wetter mit vorteilhaften Lebensumständen und ergänzen diese Kombination durch günstigere Steuermodelle.

Unternehmer, die Deutschland den Rücken kehren möchten, sollte jedoch frühzeitig mit der Planung anfangen. Egal, ob Sie die Gründung einer Firma planen oder bereits ein erfolgreiches Unternehmen führen und auswandern möchten: Treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Themen wie Wegzugsbesteuerung, Funktionsverlagerung und private Anforderungen sind in jedem Fall zu beachten!

Kann man durch die Gründung einer Firma im Ausland Steuern sparen?

Viele Unternehmer verlagern den Standort Ihrer gesamten Firma oder zumindest einen Teil Ihres Unternehmens ins Ausland. In vielen Fällen stehen steuerliche Vorteile im Mittelpunkt, die sich daraus ergeben, dass viele Länder über günstigere Steuermodelle verfügen. Mit einer Verlagerung des Firmenstandortes oder einer Firmengründung außerhalb von Deutschland lässt sich die Steuerbelastung daher erheblich reduzieren.

Doch um die allgemeinen Kosten zu senken, spielen nicht nur die rein steuerlichen Aspekte eine wichtige Rolle. Auch die niedrigeren Arbeits- und Produktionskosten sind beachtenswert. 

Als Full-Service-Dienstleister beraten wir Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und zeigen Ihnen konkret auf, wie Sie die Steuerlast Ihres Unternehmens reduzieren können.

Was gilt es bei einer Firmengründung im Ausland zu beachten?

Wer die Gründung einer Firma im Ausland plant, sollte sich zunächst mit dem Land sowie dem dort geltenden Recht vertraut machen. Von Bedeutung sind sowohl das Steuermodell als auch die rechtlichen Gegebenheiten. Zusätzlich sollten alle weiteren Aspekte recherchiert werden, die für die Firmengründung relevant sind.

Um für die Gründung Ihrer Firma die ideale Lösung zu finden, stehen wir Ihnen als Berater zur Seite und informieren Sie gerne umfassend, sowie vertraulich zu Ihrem Vorhaben.

Was unsere Mandanten sagen

Alle Bewertungen lesen

Ca. 2000 zufriedene Kunden vertrauen unserer Expertise!

4.90/5 basierend auf 152 Bewertungen

Hervorragende Professionalität und Fachkompetenz
„Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit, die von der Firma geleistet wurde. Die gesamte Erfahrung – von Anfang bis Ende – war von einer ausgezeichneten Zusammenarbeit geprägt. Ich weiß jederzeit, dass ich mich bei allen Fragen oder Anliegen auf kompetente Ansprechpartner verlassen kann. Auf Empfehlung hin habe ich mich entschieden, mein Vermögensmanagement über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft zu strukturieren, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Das Team arbeitete eng mit einer angesehenen Kanzlei in Deutschland zusammen, um sicherzustellen, dass jedes Detail berücksichtigt wurde. Ihre Expertise und gründliche Vorgehensweise führten zu dem perfekten Ergebnis, das ich angestrebt hatte. Ich danke dem gesamten Team aufrichtig für die hervorragende Arbeit und die kontinuierliche Unterstützung während dieses Prozesses.“

Eilas c 17.06.2024

Nach vielen Versuchen und mehreren Tausend Euro Beratung bin ich bei W-V Law Firm gelandet und war schnell überzeugt von der absolut genialen Beratung und den wirklich sinnvollen Strukturen zur Vermögensabsischerung. Ich wurde komplett durch den Prozess der Gründung getragen und dabei bei jeder Kleinigkeit beraten was ein unglaublicher Mehrwert war. Letztlich habe ich eine Struktur die Bombenfest und Felsensicher ist und mich und meine Familie über Generationen hinweg absichern wird.

Max Meierr 06.05.2023

Die Kanzlei ist sehr zu empfehlen. Nach diversen schlechten Erfahrungen habe ich nun eine Lösung, die mir wirklich Rechtssicherheit bietet und Ansprechpartner, die ich schnell und unkompliziert erreiche. Danke an das gesamte Team. Werde Sie weiterempfehlen!

Marc Sebastian 20.09.2021

Unser Unternehmen hat die Kanzlei mit der Gründung diverser Tochtergesellschaften beauftragt. Alles verlief fristgemäß und korrekt. Daher 5 von 5 Punkten.

Roman Weiss 02.06.2023

Gerne komme ich der Aufforderung einer Bewertung nach. Der Kontakt zu WV entstand bereits im November 2012. Trotz eines persönlichen Beratungsgesprächs haben wir zunächst keine Expansion angestrebt, da wir das Thema schlicht aus den Augen verloren haben. Aufgrund einer Google-Recherche sind wir 2016 wieder auf die Kanzlei gestoßen und haben diesmal nach einem Telefonat eine Gründung in Abstimmung mit unserem deutschen Steuerberatungsbüro beauftragt. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 konnten wir unsere Körperschaftsteuerlast um 60% senken. Gemäß einer Überprüfung des Finanzamts erfolgte dies rechtmäßig. Aus diesem Grund kann ich Geschäftsleuten die Expansion in das EU-Ausland uneingeschränkt empfehlen, sofern ein seriöser Partner die Weichen hierfür richtig stellt.

Dr. Felix Huber 16.05.2022

Geballtes Fachwissen, super freundlicher Ansprechpartner und für mich nach längerer Recherche die beste Wahl. Gerade bei Auslandsgründung möchte ich keine Fehler machen und brauche verlässliche Auskünfte und einen plausiblen Ablauf. Top

Lars Marder 24.01.2022

Sehr kompetent, die Kanzlei kennt sich wirklich aus. Wir haben auf unsere Fragen stets Antworten erhalten, die uns wirklich weitergebracht haben. Die Kanzlei können wir guten Gewissens empfehlen.

Nikolaus Auer

Wir hatten über einen Zeitraum von mehreren Monaten intensiven Kontakt zu W-V Law Firm LLP und wurden bezüglich unserer sehr speziellen UK Belange bestens betreut.

Andreas Thiel

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Fabian Wilk

Member bei
W-V Law Firm LLP