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Firmengründung Niederlande (Holland)

Die Niederlande eignen sich hervorragend als Unternehmens- oder Holdingstandort.

 

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Körperschaftssteuer

Steuersatz

Der aktuelle Steuersatz beträgt 19 Prozent für Gewinne bis 200.000 Euro und 25.8 Prozent für Gewinne über 200.000 Euro. 

Niederländische Körperschaftsteuersätze ab 1. Januar 2023
Profite Rate
0 € - 200.000 € 19%
> 200.000 € 25,8%

Steuerlicher Verlustvortrag

Derzeit können steuerliche Verlustvorträge für einen begrenzten Zeitraum von sechs Jahren und für ein Jahr vorgetragen werden. Ab dem 1. Januar 2022 sind steuerliche Verlustvorträge unbegrenzt vortragsfähig. Die Verwendung des Verlusts in einem Jahr wird jedoch begrenzt sein. Der zu versteuernde Gewinn bis zu 1 Mio. € kann vollständig mit steuerlichen Verlusten des Vorjahres verrechnet werden, der darüber hinausgehende zu versteuernde Gewinn kann nur bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Quellensteuer auf Dividenden

Der Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen mit Wohnsitz in Niedrigsteuer- oder Nicht-Kooperationsgebieten wurde angenommen und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Steuersatz entspricht dem höchsten niederländischen Körperschaftsteuersatz , das sind derzeit 25 Prozent.

Diese Quellensteuer wird zusätzlich zu der bereits bestehenden niederländischen Quellensteuer auf Dividenden (derzeit 15 Prozent) erhoben. Abgesehen von der Dividendensteuer, die innerhalb von 30 Tagen nach Gewinnausschüttung abgeführt werden muss, wird die Quellensteuer jährlich erhoben. Die Dividendensteuer von 15 Prozent ist auf die Quellensteuer anrechenbar, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Steuerabkommen

Die Niederlande können ihre Quellenbesteuerung im Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens möglicherweise nicht durchführen. Die Niederlande haben bilaterale Steuerabkommen mit Bahrain, Barbados, Panama und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), die als Niedrigsteuer- oder nicht kooperative Länder gelten, abgeschlossen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen fallen jedoch unter das multilaterale Instrument (MLI) und enthalten oder werden daher einen Hauptzwecktest enthalten, der eine Bestimmung zur Verhinderung von Missbrauch darstellt. Die Niederlande können in Missbrauchsfällen ihre Quellenbesteuerung vornehmen. Das MLI hat bereits das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und den VAE geändert und wird das Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama zum 1. Januar 2022 ändern. Es ist noch nicht bekannt, wann das MLI in Bezug auf die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden in Kraft tritt und Bahrain/Barbados.

Dividendensteuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne und Reserven

Am 10. Juli 2021 wurde ein Gesetzesvorschlag bezüglich einer 15-prozentigen Steuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne und Rücklagen für in den Niederlanden ansässige Unternehmen bei grenzüberschreitenden Migrationen/Fusionen/Split-offs/Share-for-Share-Fusionen aus den Niederlanden vorgelegt:

  1. ein Land ohne eine der niederländischen Dividendensteuer vergleichbare Dividendensteuer; oder
  2. eine Jurisdiktion, die eine Aufstockung vorsieht, bei der die in den Niederlanden aufgelaufenen Gewinne und Rücklagen unversteuert bleiben.

Wenn dies der Fall ist, wird davon ausgegangen, dass die niederländische Gesellschaft alle ihre Gewinne, realisierten Rücklagen und nicht realisierten Rücklagen an ihre Aktionäre ausgeschüttet hat.

Im Legislativvorschlag heißt es, dass die Änderung rückwirkend auf den Mittag des Juli 2020 wirken soll. Aufgrund der Vielzahl der Änderungsanträge und der Tatsache, dass unklar ist, wann genau der Legislativvorschlag angenommen wird, wurde jedoch beschlossen, ihn zu entfernen die Rückwirkung des Vorschlags. Die rückwirkende Wirkung wurde jedoch wieder eingeführt. Der Gesetzesvorschlag sieht nun vor, dass die Änderung rückwirkend zum 15.11.2021, 15 Uhr, in Kraft tritt.

Einkommensteuer

Bei einer in den Niederlanden steueransässigen natürlichen Person wird das Portfoliovermögen ( dh das Vermögen aus Box 3) nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach dem fiktiven Einkommen besteuert. Für Netbox-3-Vermögenswerte bis 50.001 € gilt eine rechnerische Rendite von 1,898 %, für Netbox-3-Vermögenswerte zwischen 50.001 € und 950.001 € 4,501% und für Netbox-3-Vermögenswerte über 950.001 € 5,69 %. Aus Einsparungsgründen sind diese Erträge im Allgemeinen nicht realisierbar. Derzeit sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, in denen diese fiktiven Renditen angefochten werden.




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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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