Was sind Doppelbesteuerungsabkommen? Erfahren Sie, wie DBA funktionieren, welche Abkommen für deutsche Unternehmer relevant sind und wie Sie Doppelbesteuerung bei Firmengründungen im Ausland vermeiden.
Veröffentlicht am: 16. März 2026
Wenn man unternehmerisch tätig sein möchte und es in Erwägung zieht eine Firma im Ausland zu eröffnen, ist es wichtig zu verstehen, wie Themen steuerrechtlich behandelt werden.
Dabei geht es nicht nur um Einkommensteuer oder Kapitalerträge, sondern vielmehr um das Verständnis, welche Abkommen es zwischen verschiedenen Ländern gibt, um die Besteuerung zu regeln.
Lebt man beispielsweise in Deutschland und hat eine Firma auf Zypern, bedeutet das nämlich nicht notwendigerweise, dass sämtliche Erträge der Firma dann automatisch auch auf Zypern besteuert werden. Im schlimmsten Fall zahlt man Steuern in einem Land, welche auf einmal das andere Land ebenfalls einfordert: Es tritt also eine sogenannte „Doppelbesteuerung“ ein.
Um genau das zu verhindern, schließen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Diese Abkommen regeln, welches Land in grenzüberschreitenden Fällen eigentlich das Besteuerungsrecht hat und sorgt so für Rechtssicherheit.
Es ist daher für Sie sehr wichtig als Unternehmer, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend tätig sind, die Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Doppelbesteuerungsabkommen:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, die regeln, welches Land in grenzüberschreitenden Fällen das Besteuerungsrecht hat. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung derselben Einkünfte oder Vermögenswerte in beiden Vertragsstaaten zu verhindern.
DBA werden zwischen zwei Ländern geschlossen und legen fest, welcher Staat in bestimmten Fällen Steuern erheben darf und welcher Staat gegebenenfalls auf sein Besteuerungsrecht verzichtet oder die gezahlten Steuern anrechnet. Ohne DBA könnte es passieren, dass dieselben Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert werden.
Beispiel:
Ein in Deutschland lebender Arbeitnehmer erzielt Einkünfte aus einer Tätigkeit in der Schweiz. Ohne DBA könnten sowohl Deutschland als auch die Schweiz diese Einkünfte besteuern — also Doppelbesteuerung. Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz regelt, welcher Staat in diesem Fall das Besteuerungsrecht hat.
DBA folgen in ihrem Aufbau und Inhalt meist weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Dennoch gibt es im Detail Unterschiede zwischen den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen sind aus folgenden Gründen notwendig:
Ohne DBA wären grenzüberschreitende Aktivitäten und Investitionen für Unternehmen und Privatpersonen oft mit Abgabenbelastungen und rechtlicher Unsicherheit verbunden, die den internationalen Austausch erschweren würden.
DBA enthalten eine Reihe detaillierter Regelungen für verschiedenste grenzüberschreitende Sachverhalte. Die wichtigsten Kernpunkte sind:
Die Ansässigkeit einer Person oder eines Unternehmens ist entscheidend dafür, unter welches DBA eine Situation fällt. Sie wird anhand von Kriterien wie Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung etc. bestimmt.
Viele Regelungen knüpfen an das Vorhandensein einer Betriebsstätte im anderen Staat an. Der Betriebsstättenbegriff ist zentral, da er über die lokale Steuerpflicht entscheidet.
Diese Artikel regeln detailliert, welcher Vertragsstaat bestimmte Einkünfte besteuern darf und in welchem Umfang gegebenenfalls eine Quellensteuer erhoben werden kann.
Kommt es zwischen den Vertragsstaaten zu abweichenden Auslegungen oder Überlappungen der Steueransprüche, sehen DBA in der Regel ein Verständigungsverfahren zwischen den Finanzbehörden vor.
Hier wird geregelt, wie der Ansässigkeitsstaat eine zuvor im Ausland erfolgte Besteuerung verrechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Für deutsche Unternehmen sind natürlich vor allem DBA mit wichtigen Handelspartnern und Investitionsstandorten relevant. Hier sind fünf der wohl bedeutendsten Doppelbesteuerungsabkommen:
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wurde bereits im Jahr 1972 abgeschlossen und zuletzt 2008 und regelt die Besteuerung von Einkommen und Vermögen.
Da Österreich einer der engsten Handelspartner ist, werden mit diesem DBA insbesondere Doppelbesteuerungen bei Grenzgängern und Unternehmen vermieden. Der Ansässigkeitsstaat hat hier meist den Vorrang.
Das Abkommen mit Frankreich wurde bereits 1959 geschlossen und ist eines der ältesten DBA Deutschlands. Es enthält u. a. Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen.
Wenn zum Beispiel eine deutsche GmbH eine Betriebsstätte in Frankreich unterhält, dürfen die Gewinne dieser Betriebsstätte unter Umständen in Frankreich besteuert werden.
Das DBA mit den Vereinigten Staaten wurde 1989 abgeschlossen und zuletzt 2006 überarbeitet. Für deutsche Unternehmen ist es relevant, wenn sie etwa eine Tochtergesellschaft in den USA gründen oder eine Niederlassung dort eröffnen.
Das DBA regelt unter anderem die Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Unternehmensgewinnen.
Das Vereinigte Königreich ist ein sehr wichtiger Handelspartner Deutschlands. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde bereits 1964 geschlossen.
Es enthält Regelungen für Einkünfte aus selbständiger und gewerblicher Tätigkeit. Grundsätzlich hat meist der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, es sei denn, es wird eine Betriebsstätte im anderen Staat unterhalten.
Irland ist für deutsche Firmen ein attraktiver Standort, unter anderem wegen des niedrigen Körperschaftsteuersatzes. Das DBA wurde 2011 neu vereinbart. Es sieht zum Beispiel eine Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden unter gewissen Bedingungen vor.
Zypern ist aufgrund seines niedrigen Körperschaftsteuersatzes ein beliebter Holdingstandort. Das DBA wurde 2011 überarbeitet und sieht umfassende Quellensteuerbefreiungen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen unter gewissen Bedingungen vor.
Die Niederlande sind einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Das DBA wurde 2012 neu gefasst. Es enthält insbesondere für Holdinggesellschaften und Lizenzgeber vorteilhafte Regelungen bei Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen. Unter gewissen Bedingungen ist eine reduzierte oder keine Quellenbesteuerung vorgesehen.
Wenn deutsche Unternehmer im Ausland eine Firma gründen, müssen sie unbedingt auch die dort geltenden Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Nur so lassen sich steuerliche Fallstricke vermeiden.
Beispiele für wichtige Aspekte:
Eine sorgfältige Analyse der relevanten DBA ist daher unerlässlich, um optimale Standortentscheidungen zu treffen und die Steuerbelastung zu minimieren.
Insgesamt bieten Doppelbesteuerungsabkommen deutschen Unternehmen also eine Fülle von handfesten Vorteilen:
Um diese Vorteile optimal nutzen zu können, sind eine sorgfältige Analyse der jeweiligen Abkommen sowie professionelle steuerliche Beratung empfehlenswert.
Bei der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen ist unbedingt zu beachten, dass ihr primärer Zweck die Vermeidung von Doppelbesteuerung und nicht die aggressive Steueroptimierung ist. Versuche, DBA-Vorteile übermäßig auszunutzen, können schnell als Missbrauch gewertet werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Viele Länder haben mittlerweile Missbrauchsklauseln in ihre DBA aufgenommen und stellen Substanzerfordernisse, um eine künstliche Verschiebung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer zu unterbinden. Die bloße Gründung einer Briefkastenfirma reicht also in der Regel nicht aus, um von DBA-Vorteilen zu profitieren.
Trotz DBA sind im Ausland erzielte Einkünfte grundsätzlich auch in Deutschland steuerlich zu deklarieren, selbst wenn sie aufgrund von Anrechnungs- oder Freistellungsmethoden später häufig nicht hierzulande besteuert werden. Eine vorsätzliche Nichtdeklaration kann ggfs. sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Aufgrund der Komplexität der Materie sollten Unternehmer keinesfalls ohne professionelle steuerliche Beratung versuchen, DBA „kreativ“ für sich zu nutzen. Lassen Sie sich unbedingt von erfahrenen Experten beraten, bevor Sie Gestaltungen auf Basis von DBA vornehmen.
Haben Sie Fragen zur Firmengründung im Ausland und zur optimalen Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)? Kontaktieren Sie uns heute und wir stellen Ihnen gerne unser umfangreiches Beraternetzwerk bestehend aus lokalen Steuerexperten, Wirtschaftsprüfern und Anwaltskanzleien zur Verfügung, die Ihnen professionelle Auskunft zu Ihren Fragen erteilen.