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Auswandern und Steuern sparen – Worauf Sie achten müssen

Auswandern und Steuern sparen: Was Sie zu Abmeldung, Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen & attraktiven Ländern wie Portugal, Malta & Zypern wissen müssen. (158)

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Veröffentlicht am: 29. Mai 2026

Endlich auswandern: Viele Deutsche sehnen sich danach, für immer an einen neuen Ort zu ziehen, ob alleine oder mit der Familie.

 

Besonders durch die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union ist es heute leichter denn je ins Ausland zu ziehen.

 

Doch neben den vielen praktischen Erwägungen wie Übersiedlung, Wohnungssuche und Arbeitssuche ist auch das Thema Steuern ein Wichtiges. Oft lässt sich nämlich mit dem Umzug ins Ausland auch die Steuerbelastung reduzieren.

 

Doch Vorsicht: Ein Umzug muss detailliert geplant und auch steuerrechtlich vorbereitet werden, denn wenn nicht alle Punkte gut bedacht sind, begibt man sich unter Umständen in eine Grauzone, wo nicht klar ist, welches Land das Recht zur Besteuerung hat.

 

Wir haben Ihnen einen Artikel zusammengestellt, der die wichtigsten Themen zum Umzug ins Ausland und Steuerrecht zusammengefasst, damit sie einen guten Überblick über die Konsequenzen haben.

Was gilt für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ?

Damit die Finanzbehörden einen Wegzug ins Ausland tatsächlich anerkennen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt: Frühzeitig, spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Umzug, Nachweis ist die Abmeldebescheinigung.
  • Anmeldung im Zielland: Der Nachweis über die neue Wohnung sollte möglichst zeitnah zum Auszug gemacht werden. Geeignete Belege sind Mietvertrag, Kaufvertrag oder Meldebescheinigung.
  • Auflösung aller Verbindungen zum deutschen Wohnsitz: Hierzu gehört beispielsweise die Kündigung des Mietvertrags, der Verkauf von Immobilien sowie die Schließung von Bankkonten.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Sämtliche Jobs in Deutschland sollten Sie vor dem Wegzug kündigen.
  • Mitteilung ans Finanzamt: Das zuständige Finanzamt rechtzeitig über den geplanten Wegzug informieren.
  • Letzte Steuererklärung: Für den Zeitraum von Januar bis zum Auszugstag müssen Sie noch eine Steuererklärung abgeben.

 

Erst wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Werden hier Fehler gemacht, kann das Finanzamt den Wegzug ignorieren und die Steuerpflicht weiter geltend machen.

Thema Wegzugsbesteuerung

Beim unentgeltlichen Übergang von Kapitalgesellschaftsanteilen ins Ausland greift eine spezielle Wegzugsbesteuerung. Nach § 6 AStG gelten seit 2022 neue Regelungen. Diese greift, wenn eine natürliche Person mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Konkret betrifft dies folgende Fälle:

 

  • Anteile von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) innerhalb der letzten sieben Jahre.
  • Die Person war innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

 

Die Wegzugsbesteuerung wird bei Wegzug in EU/EWR-Staaten sowie bei Wegzug in Drittstaaten unterschiedlich gehandhabt:

 

  • Bei Wegzug innerhalb der EU und dem EWR: Möglichkeit der zinsfreien Stundung auf Antrag, jedoch jährliche Mitteilungspflichten
  • Bei Wegzug in Drittstaaten: Sofortige Besteuerung, Stundung nur gegen Sicherheitsleistung möglich

 

Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und deren steuerlichem Buchwert. Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung:

 

  • Übertragung der Anteile auf nahe Angehörige vor dem Wegzug
  • Einbringung in eine inländische Stiftung
  • Strukturierung über eine Personengesellschaft

 

Wichtig: Die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist aufgrund der Komplexität der Regelungen und möglicher Fallstricke dringend zu empfehlen.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht — ein wichtiger Punkt

Auch nach dem Wegzug können steuerliche Verpflichtungen in Deutschland fortbestehen. Dies gilt im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, die bis zu zehn Jahre nach dem Umzug angewandt werden kann.

 

Voraussetzung ist, dass eine Person weiterhin Einkünfte im Inland bezieht oder hierüber noch verfügen kann. Typischerweise betrifft dies:

 

  • Mieteinkünfte und Vermietung von Grundbesitz
  • Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • Lizenzgebühren, Patente, Urheberrechte
  • Renten und Ruhegehälter aus früheren Dienstverhältnissen

 

Für diese Einkünfte bleibt auch nach dem Wegzug die deutsche Steuerpflicht bestehen. Daher sollte man sie vor einer Auswanderung gründlich analysieren.

Doppelbesteuerungsabkommen — was ist zu beachten? 

Zwischen Deutschland und dem jeweiligen Zielland bestehen in der Regel bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, welcher Staat unter welchen Umständen ein Besteuerungsrecht hat.

 

Im Hinblick auf die Einkommensbesteuerung wird zum Beispiel oft festgelegt:

 

  • Deutschland darf Renteneinkünfte besteuern
  • Das ausländische Einkommen wird im Ansässigkeitsstaat besteuert
  • Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen werden angerechnet

 

Da die Feinheiten von den Abkommen abhängen, sollten Auswanderer diese genau prüfen. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Einkommen versehentlich doppelt besteuert wird.

Welche Länder sind steuertechnisch interessant?

 

Die meisten Länder besteuern nach dem Residenzprinzip, nicht nach Staatsbürgerschaft. Nur die USA, die Philippinen und Eritrea besteuern ihre Bürger unabhängig vom Wohnsitz. 

 

 Einige Länder bieten besondere Steuervorteile für Zuwanderer:

 

  • Portugal: „Non-habitual resident"-Status (NHR) für Neubürger mit 10% Mindeststeuersatz auf die meisten ausländischen Einkünfte und 20% auf bestimmte qualifizierte Tätigkeiten in Portugal, gültig für 10 Jahre.
  • Schweiz: Kantone bieten unterschiedliche Steuermodelle, besonders attraktiv für Vermögende durch:
    • Pauschalbesteuerung in bestimmten Kantonen
    • Niedrige Vermögenssteuer
    • Flexible Steuervereinbarungen auf kantonaler Ebene

 

  • Malta: Global Residence Programme (GRP) mit Vorzugssteuersatz von 15% auf ins Land überwiesene ausländische Einkünfte.
  • Zypern: "Non-Dom" Status mit Steuerbefreiungen für bestimmte Einkommensarten und reduzierte Steuersätze für Neubürger.

 

Bei der Wahl des Ziellandes sollten jedoch nicht nur steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Entscheidend sind auch:

 

  • Lebensqualität
  • Politische und wirtschaftliche Stabilität
  • Gesundheitssystem
  • Bildungsangebote
  • Infrastruktur
  • Kulturelle Integration
  • Rechtssicherheit
  • Soziale Absicherung

 

Bei der Wahl des Ziellandes sollten jedoch nicht nur fiskalische Gründe im Vordergrund stehen. Mindestens genauso wichtig sind Faktoren wie Lebensqualität, Sicherheit, Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und gesellschaftliches Umfeld.

Scheinauswanderung in Steuerparadiese — Vorsicht geboten! 

Einige Länder wie die Kaimaninseln, British Virgin Islands oder Panama gelten als Steuerparadiese, wo keine oder nur minimale Steuern anfallen. Doch eine Scheinauswanderung in diese exotischen Domizile ist riskant:

 

  • Der Lebensmittelpunkt muss tatsächlich verlagert werden. Eine Briefkastenfirma oder Scheinadresse reicht nicht aus.
  • Oft verlangen die Steuerparadiese eine Mindestaufenthaltsdauer von 183 Tagen im Jahr.
  • Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland bleibt bestehen, wenn weiterhin Einkünfte aus Deutschland bezogen werden.
  • Bei Rückkehr nach Deutschland drohen hohe Steuernachzahlungen und Strafzinsen.

 

In der Praxis gelingt es den Finanzbehörden immer wieder, Scheinauswanderer aufzudecken und zur Kasse zu bitten. Eine solche Steuerhinterziehung ist strafbar und keinesfalls empfehlenswert.

Professionelle Beratung ist unerlässlich

Angesichts der komplexen Materie ist es sehr ratsam, sich vor der Auswanderung professionell beraten zu lassen. Spezialisierte Steuerberater und Anwälte können Auswanderungswillige umfassend aufklären:

 

  • Analyse der individuellen Einkommenssituation
  • Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten
  • Planung der steueroptimalen Vorgehensweise
  • Klärung offener Fragen und Unwägbarkeiten
  • Begleitung bei der Umsetzung und Dokumentation

 

Diese Expertise hilft, Fehler und Nachteile zu vermeiden. Die Kosten für die Beratung amortisieren sich in aller Regel durch die steuerlichen Einsparungen.

Fiktives Fallbeispiel — Online Unternehmer zieht nach Portugal 

Herr Maximilian Tell (45) ist erfolgreicher Online-Unternehmer und betreibt mehrere lukrative Webshops in Deutschland. Die hohe Einkommensteuerbelastung wurde ihm zunehmend ein Dorn im Auge, weshalb er beschloss, mit seiner Familie nach Portugal auszuwandern.

Durch den "Non-habitual resident"-Status (NHR) für Neubürger profitiert Herr Tell von besonderen steuerlichen Vorteilen. Seit 2020 gilt für die meisten seiner ausländischen Einkünfte ein Mindeststeuersatz von 10%. Bestimmte in Portugal erwirtschaftete Einkünfte aus "hochwertigen Tätigkeiten" werden mit einem Vorzugssteuersatz von 20% besteuert. Diese Regelung gilt für die ersten 10 Jahre seines Aufenthalts in Portugal.

Gemeinsam mit seiner Ehefrau Marie und den zwei Kindern Leonie (12) und Jonas (8) zog Familie Tell nach Porto in Portugal. Durch den sehr viel günstigeren Immobilienmarkt konnten sie sich dort ein schönes Haus mit Meerblick leisten.

Die Kinder besuchen eine internationale Schule in Porto und sprechen bereits gut Portugiesisch. Auch das Wetter und die Lebensqualität vor Ort gefallen der Familie sehr gut. Herr Tell managt seine Online-Firmen einfach remote weiter.

Durch die professionelle Vorbereitung verlief der Umzug reibungslos. In Deutschland meldete Herr Tell seinen Wohnsitz ordnungsgemäß ab und schloss seine Bankkonten. In Portugal wurden alle nötigen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich des NHR-Status, erfolgreich beantragt.

Familie Tell fühlt sich sehr wohl in der neuen Heimat Portugal. Die Steuerersparnis durch den "Non-habitual resident"-Status ist ein angenehmer Nebeneffekt, war aber nicht der Hauptgrund für den Umzug.

Um abzuschließen

 

Haben Sie sich nun tatsächlich entschieden, Deutschland den Rücken zu kehren und ins Ausland umzuziehen? Dann beachten Sie die von uns erwähnten wichtigen Punkte und auch Risiken, die steuerrechtlich bei einem Umzug bestehen könnten. 

 

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nur bei echter Auswanderung
  • Abmeldung, Wegzugsnachweis und Steuererklärung
  • Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaftsanteilen
  • Erweiterte Steuerpflicht für Deutschland-Einkünfte
  • Doppelbesteuerungsabkommen prüfen
  • Attraktive Steuerregimes im EU-Ausland nutzen
  • Scheinadressen in Steuerparadiesen riskant

 

Planen Sie den Umzug gründlich und lassen Sie sich von professionellen Beratern unterstützen, um den Umzug so sicher wie möglich zu gestalten. Wir setzen Sie gerne in Verbindung mit lokalen Steuerberatern, die Ihnen helfen, sich steuerlich in Ihrem gewünschten Land zu registrieren. Kontaktieren Sie uns dazu heute.

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