Startseite > Offshore Firma & Gesellschaft gründen
Wozu eine Offshore Firma?
Eine Offshore Firma gründet man in der Regel aus steuerlichen Gründen. Denn das Offshore-Unternehmen ist in einem Land eingetragen, in dem entweder ein sehr geringer Steuersatz oder sogar überhaupt keine Steuern bezahlt werden müssen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine Geschäftstätigkeit in dem Land ausgeübt wird.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
Die größten Vorteile einer Offshore Firma
- Steuerliche Begünstigungen
- Standortvorteil
- Erträge die im Ausland erzielt werden, werden entweder gar nicht oder nur sehr gering besteuert (nur wenn keine deutsche steuerrechtliche Betriebsstätte vorhanden ist)
- Anonyme Unternehmensführung möglich
- Weniger Bürokratieaufwand
- Keine Bilanzierung
- Geringes oder kein Stammkapital notwendig
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernFür wen eignet sich eine Offshore Firma?
Berater (Consulter)Consultingunternehmen nutzen die Vorteile einer Offshore Firma, indem die steuerliche Belastung niedriger ist und die administrativen Aufwand geringer ausfällt.Erbschaften Denk man an seine Nachkommen, so entfallen bzw. verringern sich die Erbschaftssteuern stark, wenn es sich um eine Offshore Firma handelt. Internethandel, Freelancer, E-Commerce Registriert man solche Firmen als Offshore-Adressen, fallen keine steuerlichen Abgaben an. Aktienhändler Für Aktienhändler bedeutet eine Offshore Firma keine Körperschaftssteuer zu zahlen und nur geringe Abzüge in Kauf nehmen zu müssen Rechte wie z.B. Lizenzrechte, Patentrecht usw. Geistige Eigentumsrechte können auf Offshore Gesellschaften übertragen bzw. registriert werden. Diese gewähren dann Nutzungsrechte an Dritte. Der Vorteil ist, dass die dafür anfallenden Nutzungsgebühren bzw. Gewinne daraus steuerfrei bleiben. Internationale Handelsaktivitäten Steuerfreiheit, wenn die Handelsaktivitäten über die Offshore Gesellschaft ausgeübt werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
Rechtssichere Gründungen
Transparente Kosten
Immer die passende Lösung
Keine falschen Versprechen
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernDie 3 Merkmale einer Offshore Firma
- Die Steuerlast im Sitzland beträgt 0 oder besteht nur aus einer Pauschale von meister unter 1000 EUR pro Jahr
- Das Stammkapital ist in der Regel sehr gering
- komplette Geschäftstätigkeit darf häufig nicht in dem Land erfolgen, indem die Firma registriert ist, damit Steuerfreiheit erzielt wird
Was ist eine Offshore Firma?
Allgemein bezeichnet eine Offshore Firma ein Unternehmen, das sich außerhalb des Heimatlandes des Firmengründers befindet. Sie kann vielseitigen Zwecken dienen und verspricht unterschiedliche Vorteile, die für internationale Gründer relevant sein können. In der Regel erfolgt die Gründung bei häufigen, internationalen Geschäftstransaktionen und um diese einfacher zu gestalten. Gleichzeitig lässt sich die Steuerbelastung senken und Vermögenswerte lassen sich besser schützen.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft?
Die Kosten, die beim Gründen einer Offshore Firma entstehen, hängen von zahlreichen Faktoren ab. Unter anderem spielen das Land, in dem die Gründung erfolgen soll, und die dortigen Steuermodelle eine wichtige Rolle. Es kommen jedoch weitere Kosten hinzu, sodass sich eine professionelle Beratung für die finanzielle Planung empfiehlt.
In welchen Ländern werden Offshore Firmen heutzutage gegründet?
Offshore Firmen lassen sich grundsätzlich in einer Vielzahl von Ländern gründen. Welches Land letztendlich für die Gründung gewählt wird, ist stets von den Zielen, dem Geschäftsmodell und dem steuerlichen Wohnsitz des Gründers abhängig. Beliebte Ziele stellen zum Beispiel Europäische Ländern, die USA oder Singapur dar.
Was sind verbreitete Mythen im Zusammenhang mit Offshore Firmen?
Wer plant, eine Offshore Firma zu gründen, wird zahlreiche Mythen entdecken. Eine besonders weit verbreitete Annahme besteht beispielsweise darin, dass eine vollkommen anonyme Gründung und Führung des Unternehmens im Ausland möglich ist. Die Gründungsagentur oder Anwaltskanzlei, die Sie berät und bei Ihrem Vorhaben unterstützt, muss Sie jedoch identifizieren. Gleichzeitig muss auch die Bank, bei der Sie Ihr Konto eröffnen, Ihre persönlichen Daten kennen. Eine vollkommen anonyme Firma lässt sich in der heutigen Zeit deshalb nicht mehr gründen und führen.
Ein weiteres Vorurteil besteht darin, dass Gründer ein anonymes Auslandskonto einrichten können. Während das Bankgeheimnis in früheren Zeiten eine anonyme Kontoeröffnung ermöglicht hat, gehört die Zusammenarbeit zwischen Banken und Finanzamt heute eher zum Standard. Ein anonymes Auslandskonto einzurichten, ist somit nicht möglich.
Weiterhin hält sich das Vorurteil, dass eine Offshore Firma lediglich der Steuerhinterziehung diene. Pensionsfonds und deutsche Bundesländer verwenden jedoch ebenso Auslandsgesellschaften wie Unternehmen. Der Grund findet sich darin, dass Gründer zahlreiche Vorteile nutzen können. Aufgrund des automatischen Informationsaustauschs, der mittlerweile in nahezu allen Ländern zum Standard gehört, ist eine Steuerhinterziehung äußerst schwer, wenn nicht sogar nahezu unmöglich.
Den Mythos, dass das Gründen einer Auslandsgesellschaft von der Steuerlast befreit, dürften ebenfalls viele Menschen kennen. Wie viele Steuern Gründer zahlen müssen, hängt jedoch stark vom Standort ihres Unternehmens ab. Wenn sie abzuführen sind, fallen beispielsweise immer Steuern wie Umsatzsteuer an. Werden zudem Handel betrieben oder Dienstleistungen erbracht, fällt in der Regel eine Körperschaftssteuer an. Eine durchdachte Gründung kann dabei die Steuerlast mindern, führt aber nur in seltenen Fällen dazu, dass überhaupt keine Steuern zu zahlen sind.
Eine fünfte falsche Annahme besteht des Weiteren darin, dass sich der Gründer einer Offshore Firma alles erlauben könne, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Richtig ist, dass der Unternehmenssitz im Ausland strafrechtliche Ermittlungen erschweren und in der Folge verlangsamen kann. In einer globalisierten Welt, in der sich Behörden effizient und bereitwillig untereinander austauschen, lassen sich strafrechtliche Ermittlungen jedoch nicht umgehen.
Als eine letzte vermeintlich richtige Annahme lässt sich der Mythos nennen, dass eine Offshore Firma ausschließlich mit Vorteilen verbunden ist. Zwar stimmt es, dass der Firmensitz im Ausland zahlreiche Vorteile mit sich bringt, doch erfordert der legale Betrieb einer Auslandsgesellschaft einen hohen Aufwand. Diesen hohen Aufwand nehmen viele Gründer als deutlichen Nachteil wahr, da sich eine Offshore Firma nicht in kürzester Zeit und bequem von zuhause aus einrichten lässt.
Was sind häufige Fehler, die bei der Gründung einer Offshore Firma gemacht werden?
Beim Gründen einer Auslandsfirma machen viele Gründer versehentlich Fehler. Zu den häufigsten zählen das Gründen einer reinen Briefkastenfirma, das Eröffnen eines Bankkontos aus der Ferne und die fehlende Überprüfung möglicher Zahlungsanbieter am jeweiligen Standort.
Eine reine Briefkastenfirma zu gründen, scheint auf den ersten Blick einfach. Sie wird allerdings nicht vom Finanzamt anerkannt und ist in den meisten Ländern nicht gerne gesehen, da das Unternehmen keinen Beitrag zur Wirtschaft des Landes leistet. Das Gründungsland kann Briefkastenfirmen zudem einfach schließen. Eine bessere Variante besteht darin, die Offshore Firma unter einer realen Geschäftsadresse anzumelden und ein tatsächliches Büro einzurichten.
Ein Bankkonto aus der Ferne zu eröffnen, wird für viele Gründer ebenfalls zu einem Fehler. Denn wer eine vertrauenswürdige Bank auswählen möchte, wird in der Regel kein Konto ohne ein persönliches Gespräch eröffnen können. Wer ein Auslandskonto eröffnen möchte, sollte also vor Ort sein, um einen persönlichen Banktermin wahrnehmen zu können.
Ein dritter Fehler besteht darin, dass bei der Gründung der Auslandsgesellschaft kein Blick auf die möglichen Zahlungsanbieter geworfen wird. Dies ist jedoch von großer Bedeutung für alle, die im Ausland Transaktionen mit Kunden durchführen möchten. Stehen gängige Zahlungsmittel nicht zur Verfügung und wird Kunden eine Zahlung erschwert, fällt es diesen besonders leicht, zur Konkurrenz zu wechseln. Idealerweise sollte die Überlegung, welche Zahlungsanbieter am favorisierten Standort zu Verfügung stehen, also in die Wahl des Standorts einfließen.
Offshore Gesellschaft gründen – So geht´s
Von uns erhalten Sie nicht nur eine ausführliche Beratung zum Thema Offshore – sondern wir setzen mit Ihnen zusammen den einstigen Plan in die Realität um.
Firmengründung Singapur
- Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...
Zypern Trust
- - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...
Firmengründung Ungarn
- KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...