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Firmengründung British Virgin Islands (BVI)

Die British Virgin Islands bezeichnet eine Inselgruppe aus ca. 60 Inseln östlich von Puerto Rico in der mittleren Karibik. Jedoch nur 10 Inseln davon sind mit ca. 21.000 Einwohnern bewohnt. Raod Town, die Hauptstadt mit ca. 9.000 Einwohnern bildet den Regierungssitz der britischen Kronkolonie. Daher ist die Landessprache Englisch. Der US-Dollar ist das allgemeingültige Zahlungsmittel.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Internationale Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands gründen

Die British Virgin Islands, auch Britische Jungferninseln genannt, gehört zu einem äußerst beliebten Land für offshore Firmengründungen. Das Land zeichnet sich durch eine politische und wirtschaftliche Stabilität aus und wird von Investoren gerne als Steueroase genutzt. Die Firmengründung erfordert nur einen Minimum an Verwaltungsaufwand und ist schon mit geringen Gründungskosten durchführbar. Desweiteren wird die Eintragung ins Firmenregister schnell erledigt.

Doppelbesteuerungsabkommen:

Das Doppelsteuerabkommen besteht mit den Ländern Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz und Japan.

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.




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Die größten Vorteile der British Virgin Islands

  • Günstige Gründungskosten
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Schnelle Eintragung ins Firmenregister
  • Schutz des Vermögens durch Haftungsbeschränkung auf das (niedrige) Stammkapital
  • Steuerbegünstigungen
  • Steuerbefreiung Ihrer Gesellschaft solange keine Geschäfte auf den British Virgin Islands getätigt werden
  • Keine Devisenkontrolle
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen oder Bilanzen

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Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Wir rufen Sie gerne zurück oder senden Ihnen eine E-Mail mit Terminvorschlägen.

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Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Regeln für eine Offshore- Gesellschaft auf den British Virgin Islands

  • Firmensitz muss auf den Britisch Virgin Islands sein
  • Firmendirektor muss nicht zwingend Ortsansässig sein
  • Firmenname muss in lateinischer Schrift verwendet werden

Einschränkungen im Tätigkeitsfeld

Nicht gestattet sind Versicherungen, Rückversicherungen, Fonds- oder Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte. Desweiteren darf die Firma weder Werbung oder anderweitige Promotion für Aktienverkäufe machen. Auch dürfen keine registrierten Büros in den British Virgin Islands angeboten werden.

Steuerbelastung im Vergleich

Erfahren Sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH zu einer Onshore Gesellschaft und einer Offshore Gesellschaft auf den British Virgin Islands ist.

  GmbH Onshore Gesellschaften Offshore-Gesellschaften (keine Geschäftstätigkeit auf BVI)
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 12.000 EUR (15%) entfällt
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 68.000,- EUR 80.000,- EUR
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 12.000,- EUR 0,- EUR

Firma gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma auf den British Virgin Islands ist einfach und der Gründer muss nicht dorthin reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

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