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Die Einheits-GmbH & Co. KG: Eine beliebte Rechtsform für mittelständische
Unternehmen
Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland beliebte Rechtsform für
mittelständische Unternehmen. Sie ist eine Mischform aus der GmbH und der KG und
bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung sowie der Flexibilität in der Gestaltung der
Gesellschafterverhältnisse.
Was ist eine Einheits-GmbH & Co. KG?
Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die
als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer Kommanditgesellschaft
(KG) fungiert. Dadurch vereint sie die Vorteile der Haftungsbeschränkung der GmbH mit
der Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse der KG.
Die Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG
Die Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird die
GmbH gegründet, indem ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt
wird. Anschließend wird die Kommanditgesellschaft gegründet, indem ein
Gesellschaftsvertrag zwischen der GmbH als Komplementär und den Kommanditisten
aufgesetzt und notariell beglaubigt wird. Die GmbH wird hierbei als persönlich haftender
Gesellschafter in der KG tätig.
Haftungsbeschränkung in der Einheits-GmbH & Co. KG
Durch die GmbH als Komplementär in der KG wird die Haftung der Gesellschafter auf das
jeweilige Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Kommanditisten haften lediglich bis zur
Höhe ihrer jeweiligen Einlage in die KG.
Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse
Die Einheits-GmbH & Co. KG bietet eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der
Gesellschafterverhältnisse. Die GmbH als Komplementär kann selbst als
Einzelgesellschafterin oder als Mehrheitsgesellschafterin agieren. Die Kommanditisten
hingegen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und mit
unterschiedlich hohen Kapitalbeträgen beteiligt werden. Somit können individuelle
Gesellschafterstrukturen geschaffen werden.
Steuervorteile der Einheits-GmbH & Co. KG
Die Einheits-GmbH & Co. KG bietet auch Steuervorteile gegenüber anderen
Rechtsformen. Gewinne werden zunächst auf der Ebene der KG versteuert und können
anschließend auf die GmbH als Komplementärin übertragen werden, die diese Gewinne
dann mit ihrem eigenen Gewinn verrechnet. Hierdurch kann die Steuerlast reduziert
werden.
Überblick
Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsform für mittelständische
Unternehmen, die die Vorteile der GmbH und der KG vereint. Sie bietet eine hohe
Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse sowie eine
Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Auch steuerliche Vorteile können bei der
Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG erzielt werden. Da die KG als
Personengesellschaft steuerlich transparent ist, werden die Gewinne und Verluste auf die
Gesellschafter verteilt und von ihnen in der eigenen Steuererklärung angegeben. So kann
die KG ihre Verluste steuerlich geltend machen und diese mit den Gewinnen der GmbH
verrechnen. Dies kann insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen von Vorteil
sein, da in der Anfangsphase oft noch Verluste anfallen. Zudem bietet die GmbH den
Vorteil der niedrigeren Körperschaftssteuer im Vergleich zur Einkommenssteuer bei
Einzelunternehmen.
Allerdings ist bei der Einheits-GmbH & Co. KG darauf zu achten, dass die steuerliche
Gestaltung korrekt umgesetzt wird und alle relevanten Regelungen eingehalten werden.
Eine falsche Gestaltung kann zu unerwünschten steuerlichen Konsequenzen führen. Hier
empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die beste
Lösung für das jeweilige Unternehmen zu finden.
Insgesamt bietet die Einheits-GmbH & Co. KG eine interessante Alternative zur
klassischen GmbH-Gründung. Sie vereint die Vorteile der GmbH mit den Vorteilen einer
Personengesellschaft und ermöglicht so eine flexible und effiziente
Unternehmensstruktur. Jedoch ist es wichtig, sich vorab ausführlich über die rechtlichen
und steuerlichen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in
Anspruch zu nehmen.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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