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Die Einheits-GmbH & Co. KG: Eine beliebte Rechtsform für mittelständische
Unternehmen


Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland beliebte Rechtsform für
mittelständische Unternehmen. Sie ist eine Mischform aus der GmbH und der KG und
bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung sowie der Flexibilität in der Gestaltung der
Gesellschafterverhältnisse.


Was ist eine Einheits-GmbH & Co. KG?


Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die
als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer Kommanditgesellschaft
(KG) fungiert. Dadurch vereint sie die Vorteile der Haftungsbeschränkung der GmbH mit
der Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse der KG.


Die Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG


Die Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird die
GmbH gegründet, indem ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt
wird. Anschließend wird die Kommanditgesellschaft gegründet, indem ein
Gesellschaftsvertrag zwischen der GmbH als Komplementär und den Kommanditisten
aufgesetzt und notariell beglaubigt wird. Die GmbH wird hierbei als persönlich haftender
Gesellschafter in der KG tätig.


Haftungsbeschränkung in der Einheits-GmbH & Co. KG


Durch die GmbH als Komplementär in der KG wird die Haftung der Gesellschafter auf das
jeweilige Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Kommanditisten haften lediglich bis zur
Höhe ihrer jeweiligen Einlage in die KG.


Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse


Die Einheits-GmbH & Co. KG bietet eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der
Gesellschafterverhältnisse. Die GmbH als Komplementär kann selbst als
Einzelgesellschafterin oder als Mehrheitsgesellschafterin agieren. Die Kommanditisten
hingegen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und mit
unterschiedlich hohen Kapitalbeträgen beteiligt werden. Somit können individuelle
Gesellschafterstrukturen geschaffen werden.


Steuervorteile der Einheits-GmbH & Co. KG


Die Einheits-GmbH & Co. KG bietet auch Steuervorteile gegenüber anderen
Rechtsformen. Gewinne werden zunächst auf der Ebene der KG versteuert und können
anschließend auf die GmbH als Komplementärin übertragen werden, die diese Gewinne
dann mit ihrem eigenen Gewinn verrechnet. Hierdurch kann die Steuerlast reduziert
werden.


Überblick


Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsform für mittelständische
Unternehmen, die die Vorteile der GmbH und der KG vereint. Sie bietet eine hohe
Flexibilität in der Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse sowie eine
Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Auch steuerliche Vorteile können bei der
Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG erzielt werden. Da die KG als
Personengesellschaft steuerlich transparent ist, werden die Gewinne und Verluste auf die
Gesellschafter verteilt und von ihnen in der eigenen Steuererklärung angegeben. So kann
die KG ihre Verluste steuerlich geltend machen und diese mit den Gewinnen der GmbH
verrechnen. Dies kann insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen von Vorteil
sein, da in der Anfangsphase oft noch Verluste anfallen. Zudem bietet die GmbH den
Vorteil der niedrigeren Körperschaftssteuer im Vergleich zur Einkommenssteuer bei
Einzelunternehmen.
Allerdings ist bei der Einheits-GmbH & Co. KG darauf zu achten, dass die steuerliche
Gestaltung korrekt umgesetzt wird und alle relevanten Regelungen eingehalten werden.
Eine falsche Gestaltung kann zu unerwünschten steuerlichen Konsequenzen führen. Hier
empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die beste
Lösung für das jeweilige Unternehmen zu finden.
Insgesamt bietet die Einheits-GmbH & Co. KG eine interessante Alternative zur
klassischen GmbH-Gründung. Sie vereint die Vorteile der GmbH mit den Vorteilen einer
Personengesellschaft und ermöglicht so eine flexible und effiziente
Unternehmensstruktur. Jedoch ist es wichtig, sich vorab ausführlich über die rechtlichen
und steuerlichen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in
Anspruch zu nehmen.


Unser Angebot für Sie


Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG
zur Verfügung. Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und
unterstützen Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Gerne bieten wir Ihnen ein
unverbindliches Erstgespräch an, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und
gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen finden.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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