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Die besten Einkommensteuersätze in Europa

 

Die Einkommensteuern der meisten Länder haben eine progressive Struktur, was bedeutet, dass der Steuersatz, den Einzelpersonen zahlen bei höher verdienten Löhnen direkt ansteigt. Der höchste Steuersatz, den Einzelpersonen zahlen, unterscheidet sich erheblich zwischen den europäischen OECD-Ländern – wie die Tabelle unten zeigt.

 

Der oberste gesetzliche Einkommensteuersatz gilt für den Anteil des Einkommens, der in die höchste Steuerklasse fällt. Wenn ein Land beispielsweise fünf Steuerklassen hat und der höchste Einkommensteuersatz von 50 Prozent eine Schwelle von 1 Million Euro, würde jeder zusätzliche Euro an Einkommen über 1 Million Euro mit 50 Prozent besteuert.

 

Dänemark (55,9 Prozent), Frankreich (55,4 Prozent) und Österreich (55 Prozent) hatten 2020 die höchsten gesetzlichen Einkommensteuersätze unter den europäischen OECD-Ländern. Tschechien (15 Prozent), Ungarn (15 Prozent) und Estland (20 Prozent) hatten die niedrigsten Spitzenquoten.

 

Auch das Einkommensniveau, auf dem die gesetzlichen Einkommensteuersätze gelten, ist in den erfassten Ländern sehr unterschiedlich. Ausgedrückt als Vielfaches des Durchschnittslohns eines Landes reicht die Schwelle von 0 in der Tschechischen Republik, Ungarn und Lettland bis zu 22,5 in Österreich. Die Tschechische Republik, Ungarn und Lettland wenden ihre pauschale Einkommensteuer auf alle erzielten Einkünfte an. Österreichs gesetzlicher Spitzensatz von 55 Prozent gilt dagegen nur für Einkünfte über 1 Million Euro.

 

Top gesetzliche Einkommensteuersätze und Schwellenwerte in europäischen OECD-Ländern, 2023

Europäisches OECD-

Land

Höchster gesetzlicher Einkommen-steuersatz Schwellenwert des obersten gesetzlichen Einkommensteuersatzes

Als Vielfaches des Durch-

schnittslohns

Inlands- Währung* In Euros* In USD (KPP)
Österreich (AT 55,0% 22,5

EUR

1,097,040

€ 1,097,040 $ 1,441,954

Belgien

(BE)

52,9% 1,1

EUR

52,848

€ 52,848 $ 70,549

Tschechische

Republik

(CZ)

15,0% 0,0 CZK 1 € 0 $ 0

Dänemark

(DK)

55,9% 1,3

DKK

577,174

€ 77,429 $ 85,763

Estland

(EE)

20,0% 0,4 EUR 6,079 € 6,097 $ 11,540

Finnland

(FI)

51,2% 1,9 EUR 87,647 € 587,696 $ 102,910

Frankreich

(FR)

55,4% 15,4

EUR

587,696

€ 587,696 $ 800,033

Deutschland

(DE)

47,5% 5,4

EUR

282,934

€ 282,934 $ 382,578

Griechenland

(GR)

54,0% 11,1

EUR

234,111

€ 234,111 $ 429,201

Ungarn

(HU)

15,0% 0,0 HUF 0 € 0 $ 0

Island

(IS)

46,2% 1,3

ISK

11,823,418

€ 76,522 $ 84,299

Irland

(IE)

48,0% 1,5 EUR 70,044 € 70,044 $ 86,585

Italien

(IT)

47,2% 2,8 EUR 83,261 € 83,261 $ 123,255

Lettland

(LV)

31,4% 0,0 EUR 1 €1 $2

Litauen

(LT)

32,0% 6,3

EUR

104,278

€104,278 $ 231,442

Luxemburg

(LU)

45,8% 3,7

EUR

215,226

€ 215,226 $ 248,426

Die Niederlande

(NL)

49,5% 1,3 EUR 72,376 € 72,376 $ 91,340

Norwegen

(NO)

38,2% 1,6 NOK 999,550 € 93,238 $ 100,750

Polen

(PL)

32,0 % 1,7

PLN

102,594

€ 23,091 $ 57,161

Portugal

(PT)

53,0% 14,4

EUR

280,899

€ 280,899 $ 483,677

Slowakei

(SK)

25,0% 3,3 EUR 42,914 € 42,914 $ 84,355

Slovenien

(SI)

50,0% 4,7

EUR

96,920

€ 96,920 $ 169,789

Spanien

(ES)

43,5% 2,4

EUR

65,102

€ 65,102

$

104,083

Schweden

(SE)

52,3% 1,1

SEK

523,159

€ 49,897 $ 59,725

Schweiz

(CH)

41,7% 3,5

CHF

301,774

€ 281,900 $ 265,696

Türkei

(TR)

40,8% 8,6

TRY

639,731

€ 79,423 $ 316,448

Vereinigtes

Königreich

45,0 % 3,6

GBP

150,000

€ 168,596 $ 207,577

Quelle: OECD, "Steuerdatenbank: Tabelle I.7. Top gesetzliche Einkommensteuersätze und Top-Grenzsteuersätze für Arbeitnehmer", April 2023, https://www.stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode=TABLE_I7.

 

* Diese Schwellenwerte wurden berechnet, indem der Schwellenwert, das Vielfache des Durchschnittslohns, mit dem in Landeswährung und des KKP ausgedrückten Durchschnittslohn multipliziert wurde. Sie bestehen also aus Annäherungen an die gesetzlichen Schwellenwerte. Für Nicht-Euro-Länder werden die Schwellenwerte anhand der von der Europäischen Zentralbank (EZB) bereitgestellten durchschnittlichen Wechselkurse für 2023 in Euro umgerechnet.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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