Steueroptimierung und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Steuerlast.
Zuletzt geprüft - 20. November 2021
Gemäß dem Haushaltsgesetz von Äquatorialguinea für 2021 wird von Gebietsfremden und natürlichen Personen eine Steuer von 15 % auf die in Äquatorialguinea erzielten Bruttoeinkünfte einbehalten.
Für nicht in CEMAC Ansässige gilt eine Quellensteuer (Quellensteuer) von 15 % auf Lizenzgebühren.
Dividenden und Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 25 %.
In Äquatorialguinea:
Die Steuerbemessungsgrundlage besteht aus dem an den Dienstleister gezahlten Bruttobetrag.
Die von gebietsfremden Unternehmen/Privatpersonen gezahlte Quellensteuer gilt als Abschlusssteuer.
Ab dem 1. Januar 2019 wird die Quellensteuer für gebietsansässige Unternehmen/Privatpersonen nicht mehr als Steuergutschrift, sondern als abzugsfähige Ausgabe betrachtet.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.