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Quellensteuern Tansania

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 21. August 2021

 

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Zahlung Quellensteuer (%)
Einwohner Nicht-Einwohner
Dividenden:     
An ein Unternehmen, das 25 % oder mehr der Stimmrechte kontrolliert und 25 % oder mehr der Aktien hält 5 10
Andernfalls 10 10
Gebühren für Agenten von Geschäftsbanken und digitale Zahlungsagenten 10 N/A
Gebühren für Dienstleistungen 5 15
Geldüberweisungsprovisionen an Geldüberweisungsagenten 10 N/A
Grundstücke und Gebäude 10 10
Honorare für Direktoren (außer Vollzeitbeschäftigung) 15 15
Leasing von Flugzeugen 10 10
Lizenzgebühren 15 15
Miete    
Sonstige Vermögenswerte 0 10
Versicherungsprämie 0 5
Von einem an der DSE notierten Unternehmen 5 5
Zahlungen an Lieferanten von Agrarerzeugnissen, Vieh und Fischerei*  2** N/A
Zahlungen für natürliche Ressourcen 15 15
Zahlungen für Waren durch staatliche Einrichtungen 2 N/A
Zinsen 10 10

 

Hinweise:

* Ausnahme von Zahlungen, die von landwirtschaftlichen Vermarktungsgenossenschaften und Genossenschaften geleistet werden.

 

** Der Satz von 2 % ist im Finanzgesetz 2021 nicht angegeben, aber dies scheint ein Versehen zu sein, da der Satz in der Haushaltsrede 2021/2022 erwähnt wurde. Es ist zu erwarten, dass er durch eine Regierungsmitteilung eingeführt wird.

 

Sätze des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen(7) Lizenzgebühren Management / technische Gebühren
Inlandskurs (1) 10 10 15 15
Vertrag:        
Kanada 20/25 (2) 15 20 20
Dänemark 15 12.5 20 20
Finnland 20 15 20 20
Indien 5/10 (3) 10 10 0
Italien 10 15 15 15 (6)
Norwegen 20 15 20 20
Sambia 0 (5) 0 (5) 0 (5) 0
Schweden 15/25 (4) 15 20 20
Südafrika 10/20 (2) 10 10 0

 

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Hinweise: 

  1. Es gilt der inländische Quellensteuersatz, es sei denn, der DBA-Satz ist niedriger; in diesem Fall gilt der niedrigere DBA-Satz.
  2. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das direkt oder indirekt mindestens 15 % der Stimmrechte an dem Unternehmen kontrolliert, das die Dividenden auszahlt; andernfalls gilt der höhere Satz.
  3. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem Empfänger um ein Unternehmen handelt, das mindestens 25 % der Aktien des Unternehmens besitzt, das die Dividenden ausschüttet; andernfalls gilt der höhere Satz.
  4. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem Empfänger um eine Gesellschaft handelt, die während des Sechsmonatszeitraums, der der Zahlung der Dividenden unmittelbar vorausgeht, zu mindestens 25 % an der Gesellschaft beteiligt war, die die Dividenden ausschüttet; andernfalls gilt der höhere Satz.
  5. Der inländische Satz gilt, wenn die Einkünfte in Sambia von der Steuer befreit sind.
  6. Der inländische Satz gilt, wenn im DBA kein Satz angegeben ist.
  7. Staatliche Kreditaufnahme: Es wird eine Quellensteuerbefreiung für Zahlungen von Zinsen, Gebühren und anderen Zahlungen in Bezug auf Darlehen an die Regierung von gebietsfremden Banken, Finanzinstituten und anderen Regierungen eingeführt, die rückwirkend zum 1. Juni 2017 gilt.

 

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Stephanie Huter
Stephanie Huter

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